Pflegekasse zahlt neue Dusche?
Hallo, mein Vater hat die Pflegestufe 1 und nun ist unsere Duschwanne im Eimer und brauchen eine neue. Im zuge dessen habe ich mich erkundigt und weiß nun das man bei der Pflegekasse einen zuschuss beantragen kann. So nun würde ich gern wissen ob die Maßnahme für Barrierefreies Wohnung für diesen Punkt zutrifft. Ich würde dann gern das Beantragen und dann den Kostenvoranschlag denen zuschicken. Sollten ja jetzt seit 2015 so 5000€ an zuschuss gewährt werden soviel ich weiß.
Wir würden gerne eine bodenebene Dusche machen lassen damit das auch ohne Stufen leichter für mein Vater ist. Was ich noch wissen wollte, wäre was ist den genau vorraussetzung das die Pflegekasse das übernimmt. Muss was bestimmtes an der Dusche gemacht werden, oder reicht es wenn die eben ist am ende? Wird auch eine neue Paneele bezahlt?
Gruß
Michael
2 Antworten
Der Zuschuß zum Behinterten/Altengerechten Wohnungsunbau beträgt seit 1.1.2015 = 4000€
Es genügt, der Kasse einen formlosen Antrag zu stellen und evtl. auch einen Kostenvoranschölag zuzusenden und es kann mit dem Umbau losgehen.
Nach Fertigstellung der Umbaumaßnahme erhält die Kasse die Abschlußrechnung und ihr bekommt dann den Zuschuß von bis zu 4000€
Willst du schon vorher wissen was die Kasse zahlt, so musst du die Bewilligung abwarten- was aber nicht mehr nötig ist.
Das hätte euch der Pflegedienst, den ihr zu einem Pflegeberatungsbesuch nach § 37.3. SGB XI bei deinem Vater beauftragen müsst, bei so einem Pflegeberatungsbesuch erklären müssen.
Diese Besuche sind gesetzl. vorgeschrieben und in PS 1 u. 2, 1 x pro Halbjahr und in PS 3, 1 x pro Quartal, der Pflegekasse nach zu weisen.
Erfolgt dieser Pflegeberatungsbesuch nach § 37.3 SGB XI nicht, so kann die Kasse das Pflegegeld kürzen oder die Zahlung kompl. einstellen.
Die Kosten des Pflegeberatungsbesuches trägt die Pflegekasse.
Grüße von einer Pflegedienstleitung
Ein Bekannter von mir hat das gerade durchgezogen, ist stark gehbehindert, Pflegestufe 1. Wanne raus, Dusche ebenerdig. Hat alles beantragt, Kostenvoranschlag, der Zuschuß betrug 4.000,- Euro, nicht mehr. Alles andere ist selbst zu bezahlen.