Kann ich eine Person anzeigen, die Pflegegeld für ihre demente Mutter erhält, sich aber nicht um sie kümmert?
Ich habe bis vor kurzem bei einem ambulanten Pflegedienst gearbeitet und mitbekommen, dass eine Person einen Großteil des Pflegegeldes für Pflegestufe 2+ für Ihre Mutter erhält, da diese stark dement ist. Sie kümmert sich aber kaum um Ihre Mutter, meist hat sie nur verschimmeltes Brot und vielleicht mal ein halbes Schnitzel im Kühlschrank, kein Toilettenpapier, Seife, Zahnpasta etc.. Kann ich diese Person anzeigen? Wenn möglich anonym?
8 Antworten
Auch wenn du bei einer Pflegeversicherung arbeitest, stimmt diese Aussage so nicht ganz. Ein anonymer Anruf reicht hier nicht aus, Jede Kasse möchte etwas schriftliches in der Hand haben.
Die Polizei wird das wenig interesieren, so lange keine Gefahr für Leib und Leben besteht.
Einzig das örtl. Seniorenbüro wird hier eingreifen.
Im übrigen müsste dort mind. 2 x im Jahr ein Pflegeberatungsbesuch nach § 37.3 erfolgen und der Kasse die gesicherte private Pflege zu belegen.
Sind diese Besuche erfolgt?
Und wenn ja, wie so wurden diese Mängel nicht gesehen und gemeldet
Ist schon spannend welche fehlinformationen hier verbreitet werden.
Nochmals:
Weder die Pflegekasse noch die Krankenkasse zahlen ein Versorgungsgeld zum Kauf von Lebensmitteln und zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes.
Der Pflegebedürftige ist der rechmäßige Empfänger des Pflegegeldes.
Wenn dieser beim Einstufungsantrag angibt, das Geld auf das Konto von Person xyz zu überweisen, so ist das legitim und OK.
Das Pflegegeld ist eine Hilfe zur Selbsthilfe zur Sicherstellung der privaten häuslichen Pflege. dafür wurde Person xyz in das Gutachten eingetragen
Das Pflegegeld wird von der Pflegekasse bezahlt.
Ist ein Pflegebedürftiger in eine Pflegestufe eingestuft, so hat er je nach Pflegestufe -- in PS 1 u. 2, 1 x pro Halbjahr und in PS 3, 1 x pro Quartal , der Pflegekasse einen Pflegeberatungsbesuch nach § 37.3 nach zuweisen.
erfolgt dieser Besuch nicht, wird das Pflegegeld gekürzt oder die Zahlung ganz eingestellt.
Den Pflegedienst muss er selbst beauftragen. Die Kosten des Pflegeberatungsbesuches trägt die Pflegekasse.
Möchte der Pflegebedürftige einen ambul. Pflegedienst einschalten, so ist das Pflegegeld auf sach, bzw. Kombileistung um zu stellen.
beim pflegedienst können dann leistungen wie Grundpflge, hauswirtschaft und Betreuungsleistungen eingekauft werden.
Dieser rechnet dann seine erbrachten Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab.
Da auch eine Demenz in diesem fall vorhanden ist, so stehen nochmals nach dem § 45 a je nach schwere der Einschränkungen mtl. 104€ oder 208€ für Betreuungs und Entlastungsleistungen zur Verfüg.
Dieses geld wird NICHT bar ausgezahlt, sonder ist nur durch zugelassene Pflegeeinrichtungen mit der Pflegekasse abrechren bar.
Dafür können weitere Leistungen wie Betreuungsdienste oder auch Hauswirtschaft eingekauft werden.
Sorry das hat nicht hingehaut,
gerade diueses Geld wird bar ausgezahlt.
Dann gibt es noch Sachleistungen,
20 Euro die Stunde, das zahlt die kasse,
aber erst mal jemand finden, die das machen.
sonneimregen. Abgesehen davon, dass der Beitrag 2 Jahre alt ist, kann das Geld für Zusätzliche Entlastungslestungen NICHT Bar an den Pflegebedürftigen oder eine Private Pflegeperson ausgeszahlt werden. (Siehe § 45 SGB XI) Die Gelder nach § 45 sind sogenannte Sachleistungen und Erstattungsleistungen. Diese Gelder können nur beansprucht werden, wenn die Zusätzlichen Entlastungsleistungen von zugelassenen Pflegeeinrichtungen erbracht wurden.
Der ambul. Pflegedienst schickt die Rechnung an den Pflegebedürftigen. Dieser zahlt die Rechnung. Dann wird die Rechnung plus Zahlbeleg an die Pflegekasse zur Erstattung eingereicht.
Es kann aber auch eine Abtrittserklärung unterschrieben werden, dann kann der ambul. PD direkt mit der Pflegekasse abrechnen.
Ein Pflegeheim rechnet diese Leistung direkt mit der Pflegekasse ab.
Die Sachleistung gibt es, wenn jemand stationär geht oder keine Pflegeperson vorhanden ist.
Welche 20€ die Stunde sollen das denn sein, die die Kasse bezahlt?
Kann es sein, dass du hier den § 38 SGB V mit ins Spiel bringst? Denn das ist der zusätzliche Haushaltshilfe §. Das kannst du aber nur beanspruchen, wenn du wegen Erkrankung oder Klinikaufenthalt die HW nicht selbst erbringen kannst, mind. ein Kind unter 12 Jahren mit im Haushalt lebt und keine weitere Person vorhanden ist, die die HW erbringen kann.
In diesem Fall kannst du dir in der Tat eine private Hilfe besorgen. Das Honorar - das ich an den ortsüblichen Preisen von ambul. Pflegediensten orientiert - für diese Person ist dann Verhandlungssache mit der Krankenkasse,
Abgesehen davon bietet jeder zugelassene ambul. Pflegedienst Hauswirtschaft und Entlastungsleistungen an.
Grüße von einer Pflegedienstleitung mit eigenem ambul. Pflegedienst
Natürlich kannst du jemanden anzeigen. Dabei läufst du aber Gefahr , eine Gegenanzeige wegen falscher Anschuldigung zu bekommen. Du musst dann deine Behauptung auch belegen können.
ich habe leider nur ein Foto vom Kühlschrank :(
Hallo,
eine Anzeige bei der Polizei ist m.E. die höchste Stufe.
M.E. sollte man zunächst die Pflegekasse der betreffenden pflegebedürftigen Person über die objektiven Fakten informieren. Anspruch auf Pflegegreld besteht nach § 37 SGB XI nur, wenn die häusliche Pflege sichergestellt ist. Sonst wird das Pflegegeld eingestellt.
Ggf. kann man auch parallel beim Amtsgericht eine gesetzliche Betreuung veranlassen (wenn noch keine keine besteht) ode ein Kontrolle der betreuenden Person veranlassen.
Solche Hinweise sind am effektivsten, wenn man sich rein auf die Fakten bezieht und Interpretationen außen vor lässt.
Gruß
RHW
Ich arbeite bei der Pflegeversicherung.
Ich kann dir sagen, dass jede Pflegeversicherung so einem Tipp erstmal hinterher geht. Falls du weißt wo die Personen versichert sind, könntest du dort mal anonym anrufen.
Ob du sie nun bei der Polizei anzeigst ist dir überlassen...du solltest dir dann aber sehr sehr sicher sein.
Dafür können weitere Leistungen wie Betreuungsdienste oder auch Hauswirtschaft eingekauft werden.