Pilot werden nach Psychotherapie?

10 Antworten

klar, warum nicht? Wenn er geheilt wurde ist doch alles iO. Er hat dann sogar den Vorteil beurteilen zu koennen ob es wieder losgeht und das es keine Schande ist sich in psychologische Behandlung zu begeben.

Besser als die ganzen Idioten da draussen die ihren Schmerz in sich hineinfressen, sich keine Hilfe suchen und dann irgendwas dummes tun!

Kann ja aber ich würde es ihm nicht raten, ich kann nicht nachvollziehen wie man tausende Menschen damit in gefahr bringen kann.

Dann muss man halt auf den Job verzichten. Härtere Kontrollen sind notwendig und ich denke es wird sich auch noch was ändern.

Nachdem was jetzt passiert ist eher Nein

Hallo, 

warum taucht auf einmal der (berühmte) Freund aus dem Dunkel der Geschichte auf? Kann der nicht selbst fragen oder geht es nicht doch um Dich? 

Egal, hier jenseits aller Spekulationen die Auszüge aus den offiziellen EU-Vorschriften. Die kannst Du kopieren und an alle Interessenten weitergeben, die immer noch Pilot werden wollen. 

Zunächst einmal der TEIL-MED der EU-Vorschrift 1178/2011 über die Ausbildung des fliegenden Personals: 

MED.B.055 Psychiatrie 

a) Bewerber dürfen ihrer Krankengeschichte oder klinischen Diagnose zufolge weder angeborene noch erworbene akute oder chronische psychiatrische Erkrankungen, Behinderungen, Abweichungen oder Störungen aufweisen, die die sichere Ausübung der mit der/den geltenden Lizenz(en) verbundenen Rechte beeinträchtigen können. 

b) Bewerber mit psychischen Störungen oder Verhaltensstörungen, die durch Alkoholmissbrauch oder den Gebrauch bzw. Missbrauch von psychotropen Substanzen bedingt sind, sind bis zur Genesung und Einstellung des Substanzmissbrauchs und vorbehaltlich einer zufrieden stellenden psychiatrischen Beurteilung nach erfolgreicher Behandlung als untauglich zu beurteilen. Bewerber um ein Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1 müssen an die Genehmigungsbehörde verwiesen werden. 

c) Bewerber mit einem psychiatrischen Leiden wie 

(1) affektive Störungen; 

(2) neurotische Störungen; 

(3) Persönlichkeitsstörungen; 

(4) psychische Störungen und Verhaltensstörungen 

müssen einer zufrieden stellenden psychiatrischen Beurteilung unterzogen werden, bevor erwogen werden kann, sie als tauglich zu beurteilen. 

MED.B.060 Psychologie 

a) Bewerber dürfen keine nachgewiesenen psychischen Einschränkungen aufweisen, die die sichere Ausübung der mit der/den geltenden Lizenz(en) verbundenen Rechte beeinträchtigen können. 

b) Gegebenenfalls muss im Rahmen von oder ergänzend zu einer fachärztlichen psychiatrischen oder neurologischen Untersuchung eine psychologische Beurteilung vorgenommen werden. 

Und in den „Acceptable Means of Compliance and Guidance Material to Part-MED“ der EASA steht: 

AMC1 MED.B.055 Psychiatry 

(a) Psychotic disorder 

A history, or the occurrence, of a functional psychotic disorder is disqualifying unless a cause can be unequivocally identified as one which is transient, has ceased and will not recur. 

AMC1 MED.B.060 Psychology 

(a) Where there is suspicion or established evidence that an applicant has a psychological disorder, the applicant should be referred for psychological opinion and advice. 

(b) Established evidence should be verifiable information from an identifiable source (das ist etwas anderes als eine Info aus der BILD oder vom Focus) which evokes doubts concerning the mental fitness or personality of a particular individual. Sources for this information can be accidents or incidents, problems in training or proficiency checks, delinquency or knowledge relevant to the safe exercise of the privileges of the applicable licence. (

c) The psychological evaluation may include a collection of biographical data, the administration of aptitude as well as personality tests and psychological interview. 

(d) The psychologist should submit a written report to the AME, AeMC or licensing authority as appropriate, detailing his/her opinion and recommendation.

Damit dürfte auch klar sein, dass Einschränkungen eben nicht totgeschwiegen werden, weil sie auch nicht von vornherein Ablehnungsgründe sind. Du kannst Dich also ruhig bewerben! 

Momentan wird das wohl schwierig sein. Da muss man sich bei den entsprechenden Fluggesellschaften erkundigen.