Medical Class 1, Psychotherapie gehabt..?

3 Antworten

"Kann es dennoch sein das meine damalige Erkrankung (obwohl erfolgreich behandelt und seitdem keine ähnlichen Probleme) - wer sagt das? - ein Problem für die kommerzielle Fliegerei bzw das Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1 darstellt?"

JA, kann sein! Seit dem GWI-Crash ist man äußerst vorsichtig in der Beurteilung von Psychosen oder ähnlichen Erkrankungen geworden.

Deshalb verstehe ich es mal wieder nicht. Warum fragst Du hier bei GF uns Hobby-Flugmediziner?

Glaubst Du wirklich, wir könnten Dir per Ferndiagnose (ohne Handauflegen) eine zuverlässige Diagnose und Beurteilung abgeben?

Eigentlich sollte jemand, der sich für die Profifliegerei interessiert, wissen, dass die Erstuntersuchung nur in einem Aero Medical Center gemacht werden darf.

Insofern kannst Du jede hier gegebene nach dem Muster "Geht" oder "Geht nicht" doch in die Tonne treten.

Aber hier kommt echte Lebenshilfe. Schauen wir mal in die flugmedizinischen Vorschriften für die Klasse 1:

"Specific requirements for class 1 medical certificates 

AMC1 MED.B.055 Psychiatry

(a) Psychotic disorder

A history, or the occurrence, of a functional psychotic disorder is disqualifying unless a cause can be unequivocally identified as one which is transient, has ceased and will not recur. 

(e) Mood disorder (das trifft ja wohl für Dich zu)

An established mood disorder is disqualifying."

Und nein, es gibt keine "Verjährungsfrist"; warum auch?   

AcerAspire5737z 
Beitragsersteller
 23.02.2018, 09:02

Dankeschön schon mal für deine Antwort.

Leider finde ich unterstellst du mir leider ein paar Dinge. Ich habe hier bei GF gefragt in der Hoffnung das es durch die Tags vielleicht welche trifft die sich damit genauso gut auskennen wie manche in Piloten Foren. Das die Erstuntersuchung nur in einem Aero Medical Center gemacht werden darf ist klar..ich habe einfach nur gehofft auf jemanden mit Erfahrungen in dem Bereich zu treffen. Es soll hier auch keine Erstdiagnose durch euch Hobby Flugmediziner erfolgen, wo steht denn solch eine Fragestellung in der eigentlichen Start-Frage ?

Ferner noch kenne ich den Inhalt der Medical Class 1. Jedoch sind viele Dinge so geschrieben das man sie so oder so legen kann. So zum Beispiel: "an established mood disorder is disqualifying", established bedeutet in diesem Falle ja erkannte bzw festgestellte. Jedoch ist sie denn bei einer Person noch festgestellt wenn diese seit Jahren nicht mehr vorhanden ist. somit kann sie ja auch nicht mehr festgestellt werden.

Zur Verjährungsfrist..es sollte eine geben weil Jemand der den Mut hat zuzugeben das er für ein ernstes Problem eine Psychotherapie braucht und diese dann ERFOLGREICH nach ein paar Monaten verlassen kann und seitdem nie wieder auffällig war es nicht verdient hat für den Rest seines Lebens darunter zu Leiden was Berufe und Versicherungen angeht. So scheint es mir dann nämlich so als wäre es wohl besser wenn man mit seinen Problemen stillt bleibt und dann tatsächlich gestört ist ohne das es irgendwie festgestellt wird. Naja.

Dennoch Dankeschön das du dir die Mühe gemacht hast und die Textpassagen rausgesucht hast!

ramay1418  23.02.2018, 12:21
@AcerAspire5737z

Na ja, wenn Du Dich so gut auskennst, brauchst Du hier nicht zu fragen, denn es handelt sich ja um ein allgemeines Forum.

Und grundsätzlich musst Du alle Antworten, die in Internetforen gegeben werden, sowieso immer gegenchecken, weil sie

a) meistens von keinerlei Sachkenntnis getrübt sind bzw.

b) weil Menschen verschieden sind, sodass gleiche Krankheiten - und gerade im psychischen Bereich - durchaus unterschiedliche Folgen haben können.

Und wo fragt man? Nicht beim Schmittchen, sondern beim Schmitt. Das war auch schon in Vor-Internetzeiten so. Warum Leute meinen, das Internet wäre der Weisheit letzter Schluss - und gerade die Foren - ist mir ein Rätsel.

Da ich also nie auf die Idee käme, hier irgendetwas relevantes zu fragen, setze ich das auch bei anderen Leuten voraus. OK, da muss ich offensichtlich umdenken.

AcerAspire5737z 
Beitragsersteller
 23.02.2018, 12:48
@ramay1418

Wie gesagt habe ich lediglich gehofft auf jemanden zu treffen der vielleicht die Erfahrung bei dem Thema schon gemacht hat. Ich warte hier nicht auf jemanden der Heilig ist und alles weiß..nur auf jemanden der es vielleicht schon hinter sich hat und seine Erfahrungen teilen kann. Nicht mehr - nicht weniger.

Hallo,

im Prinzip wird Dir nichts anderes übrigbleiben, als es auf ein Klasse-1-Medical ankommen zu lassen.

Vorher (Du schreibst, Du weißt nicht, was in Deiner Krankenakte steht) solltest Du dir selbige aushändigen lassen und evtl. mit einem Fachmann durchgehen.

Wenn dort etwas von chronisch oder andauernd steht, hast Du ein großes Problem.

Hilfreich für das Medical wäre es auf jeden Fall, wenn Du vorher jemanden findest, der Dir ärztlich bescheinigt, dass Du keinerlei psychische Erkrankungen mehr hast.

Da Du eine Vorgeschichte hast, wird der Fliegerarzt sehr wahrscheinlich sowieso eine derartige Bescheinigung bzw. Diagnose haben wollen, da seit dem GWI-Vorfall alle sehr vorsichtig sind, was psychologische Erkrankungen angeht.

Da wird im Zweifelsfall eher 'nein' als 'ja' gesagt, auch bei bestehenden Tauglichkeiten.

Mein Vorgehen wäre folgendes:

  • die Krankenakte bzw. eine Kopie davon aushändigen lassen
  • zum Facharzt gehen, der Dir eine Unbedenklichkeit bzgl. Deiner Psyche ausstellt, so sie denn gegeben ist
  • zum Medical gehen

Von der Krankenkasse erfährt keiner was. Aber - wie die Entwicklung gezeigt hat - ist es sinnvoll, selber das zu erwähnen und ein Sachverständiger wird sicher abschätzen können, dass die Sache erledigt ist und ohnehin mit der Flugtauglichkeit nichts zu tun hat.