PKV HUK - Wurzelbehandlung: Zahnbehandlung oder Zahnersatz?
Hallo Leute,
habe mal eine Frage: Bei mir wurde vor kurzem eine WKB am Zahn 46 durchgeführt.
Gilt dies bei der Abrechnung mit der PKV als Zahnbehandlung oder Zahnersatz? Hintergrund ist, daß für Zahnbehandlung 100% erstattet werden, für Zahnersatz aber nur 60%.
Stutzig gemacht hat mich folgender abschnitt in den AGB: "Als Zahnersartz gelten prothetische und implanthologosche Leistungen ... mit Kronen jeder Art ... sowie ... der damit in Zusammenhang stehenden Vor- und Nachbehandlungen, wie z.B. Wurzelbehandlungen ..."
Dann wäre die Leistung ja schlechter als in der GKV.
8 Antworten
Hallo ... es ist ja schon einiges geschrieben worden... also medizinisch ist eine Wurzelbehanldung kein Zahnersatz ..... der Zahn ist ja auch noch da ....zumindest zum größten Teil....und wenn der Zahnarzt der Auffassung ist das eine Füllung ausreichend ist... umso besser ... wenn er eine Krone machen würde wird der Zahn ja großteils abgeschliffen und was weg ist ist weg...und je mehr eigenes Zahnmaterial umso besser(ich selbst habe auch mal eine Wurzelbehandlung gemacht bekommen (sehr unangenhem) und bekam nur eine Füllung ... und das wurde damals komplett von der gesetzlichen Kasse bezahlt ... heute sind die Regelungen etwas anders, dann hängt es noch davon ab wieviel Wurzelkanäle und so Sachen) ich wäre dann froh, wenn mein Zahnarzt den Zahn so noch erhalten kann und keine Krone gemacht werden muss.... von den Vertragsbestimmungen ist es ja recht eindeutig formuliert ... im Fall der "Füllung" hast du Glück und hast keine Kosten...
Bei meiner Krankenkasse (gesetzlich) wurde die Wurzelbehandlung als Zahnersatz geahndet, obwohl ich bislang noch keine Krone (Blende?) draufbekommen habe.
"geahndet"?? Ja, ich fühle mich auch immer bestraft, wenn ich zuzahlen muss... ;-))
Also, ich habe nun mit der Fachabteilung gesprochen. Das ist wirklich seltsam. Es sieht so aus: Wenn der Zahnarzt es für ausreichend hält, dass nach der WKB eine Füllung (Composit o.ä.) gemacht wird, dann gilt das als Zahnbehandlung und wird zu 100% erstattet.
Wenn er meint, es muß eine Krone drauf, wird auch die WKB nur zu 60% erstattet und zählt als Zahnersatz.
Hallo, was ist das denn?
Es wurde mir gesagt, wenn zwischen Krone und WKB einige Monate liegen würden, dann wäre kein Zusammenhang mehr gegeben.
Man sagte, dass man sich evtl. wohl auch mit dem Zahnarzt in Verbindung setzen würde.
So, wie verfahre ich nun? Würde mir nach Abschluss der WKB erstmal eine Füllung machen lassen.
Und Ende des Jahres evtl. eine Krone.
Komme ich damit durch?
Eine Wurzelkanalbehandlung gehört zum Bereich Zahnbehandlung, also nicht zum Bereich Zahnersatz.
Sollten Sie einen Zahnersatz benötigen und im Zuge dieser Zahnersatzbehandlung muss an der Wurzel was gemancht werden, dann ist das wohl auch der Zahnersatzbehandlung zuzuordnen, so würd ich das lesen.
Aber eine reine WKB (ist doch Wurzelkanalbehandlung) ist eindeutig dem Bereich Zahnbehandlung zuzuordnen.
Das wäre wirklich wünschenswert. Weiß nicht, ob ich hier den Link zu den AGB posten darf.
Ich mach´ es einfach mal:
http://www.huk.de/pdf/kv/KM00204.pdf
Hier Ende Seite 15 b) + c)
Wie ist das gemeint?
Eine gute Frage!
Und ein sehr schlechter Versicherungsschutz dazu - da hat wohl jemand zu sehr auf den Euro geschaut, beim Abschluss!??
In einer GUTEN PKV zählt die Wurzelbehandlung zur Behandlung und nicht zum Ersatz.
http://www.krankenhauszusatzversicherung.name/tag/wurzelbehandlung