PKV -> GKV, Beitragserstattung bei rückwirkender Kündigung?

4 Antworten

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Auf Grund einer GKV-pflichtigen Tätigkeit kann man den Versicherungsschutz ohne Kündigungsfrist auflösen lassen.

Man muss dem Versicherer einen Nachweis der GKV zukommen lassen.

Wenn weiter Familienmitglieder auch privat versichert sind, muss auch ein nachweis erfolgen, dass diese Personen in der Familienversicherung der GKV ebenfalls versichert sind.

Dann werden auch die Beiträge rückwirkend wieder erstattet, wenn der Nachweis max. 2 Monate danach erst erbracht wird.

Gruß

alesenn 
Beitragsersteller
 04.03.2015, 16:09

Die Mitgliedsbescheinigungen liegen der PKV vor. Beiträge werden aktuell auch nicht mehr eingezogen. Ich werde mal telefonisch nachfragen, vielleicht bin ich nur zu ungeduldig und die Rückerstattung kommt in Kürze.

Danke,

alesenn

Mit der Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung ist ja die Geschäftsgrundlage der privaten Krankenversicherung entfallen. Jetzt wurde durch die Statusänderung die Doppelversicherung beseitigt. Wenn du allerdings in diesem Zeitraum Leistungen in Anspruch genommen hast, wird jedenfalls ein Teil des Beitrags nicht zurück erstattet.

Hat die GKV dich ab 01.01.2015 als Mitglied aufgenommen? Hast du termingerecht bei der PKV gekündigt.

Warum teilst du der PKV nicht mit der Mitgliedsschaft der GKV  mit, dass du seit 01.01.2015 in einer GKV bist? 

Wenn du Bankeinzug vereinbart hast, dann hole das Geld doch über die Bank wieder zurück. Den Teil, der nicht mehr greift forderst du unter Fristsetzung gesondert an. .


Hallo,

nach § 205 VVG ist die rückwirkende Kündigung zum Entritt der Versicherungspflicht in der GKV möglich.

Hierfür sind aber zwei Fristen einzuhalten:

- die Kündigung muss innerhalb von 3 Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht in der GKV bei der PKV eingehen (Nachweise!)

und

- der Versicherte muss innerhalb von 2 Monaten nach Aufforderung der Privatversicherung den Eintritt der GKV-Versicherungspflicht nachweisen (auf der Bescheinigung muss das Wort "Versicherungspflicht" oder "versicherungspflichtig" auftauchen). Nachweise, dass diese Bescheinigung bei der Privatversicherung eingegangen ist, aufbewahren!

Es gibt in der privaten Krankenversicherung keine Kündigungen ohne Fristen!

http://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__205.html

Wenn man die Kündigungsfristen versäumt, ist man in der PKV und der GKV parallel versichert (bis zum Ablauf der nächsten regulären Kündigungsfrist).

Gruß

 

RHW