Private kv gegenüber gesetzlicher KV?

7 Antworten

Ohje...

Kannst du dich überhaupt privat versichern? Dir ist klar, dass das nicht jeder kann, oder?

Warum zum Teufel solltest du dich im Basis Tarif der PKV versichern wollen? Noch schlechter gehts ja nicht. Wirst von den meisten Ärtzten als Privatpatient abgerechnet, bekommst aber nur das ersetzt was ein GKV Patient bekommt. In anderen Worten du zahlst bei jeder Rechnung drauf.

GavinG 
Beitragsersteller
 15.11.2019, 20:55

Das sind nur Überlegungen. Ich bin ein gesunder Mensch und würde von Beitragsrückzahlungen profitieren. Ich würde einen Festpreis bezahlen und nicht prozentual zu meinem Einkommen. Unter dem Strich würde ich sparen. Noch dazu kann ich die Ausgaben für die pk als Sonderzahlung bei der Steuer geltend machen

Valnar25  15.11.2019, 20:57
@GavinG

Ändert nichts an der Tatsache, dass sich nicht jeder privat versichern kann. Und nochmal: Schlechter als im Basistarif einer PKV kann man nicht versichert sein.

Die PKV ist KEIN Geldsparmodell! Dort wechselt man hin, wenn man die besseren Leistungen will und sonst aus keinem Grund.

verreisterNutzer  15.11.2019, 21:25
@Valnar25

Ich gebe Dir teilweise recht.... Nur beim Beitrag nicht.

Die PKV ist bei jungen gesunden Versicherten deutlich günstiger als die GKV, dafür aber im Alter deutlich teurer als die GKV der Rentner. Das muß man von vorn herein berücksichtigen und entsprechende Vorsorge treffen, dann bleibt die PKV ein Leben lang die günstigere Versicherung mit besseren Leistungen.

Und der Basistarif ist nicht vergleichbar mit den GKV Tarifen, sondern sichert wirklich nur die gesetzliche Mindestversorgung ab. Jede GKV leistet da deutlich besser. Keine PKV will die Basistarife, ist aber verpflichtet sie anzubieten. Deshalb werden schlechte Tarife zu überhöhten Beiträgen angeboten damit sich ja niemand dahin verirrt.

Valnar25  16.11.2019, 10:38
@verreisterNutzer
dann bleibt die PKV ein Leben lang die günstigere Versicherung

Das kann man so pauschal auch nicht sagen. Die Kernaussage bleibt bestehen: Wenn man nur deswegen in die PKV will um da vermeintlich zehntausende von Euros zu sparen, ist das der völlig falsche Ansatz.

Und der Basistarif ist nicht vergleichbar mit den GKV Tarifen

Zum Großteil schon. Das verlangt wortwörtlich schon das Gesetz. Dass man trotzdem schlechter dasteht als der GKV Patient habe ich erwähnt.

Deshalb werden schlechte Tarife zu überhöhten Beiträgen angeboten damit sich ja niemand dahin verirrt.

Das klingt als ob die PKV Unternehmen absichtlich die Leistungen des Basistarifs runterschrauben. Die Leistungen sind aber gesetzlich vorgeschrieben. Dass der Basistarif nicht für den "normalen" Menschen gedacht ist, ist klar. Da wird auch keineswegs zu überhöhten Prämien angeboten, im Gegenteil, die Prämien müssten für die meisten im Basistarif Versicherten noch deutlich höher sein, wenn man nur das Risiko in Betracht zieht.

  1. Der Arbeitgeber zahlt bei privatversicherten nicht die Hälfte des KV Beitrag, sondern die Hälfte des gkv Beitrag als Gehaltszuschlag der mit ausgezahlt wird. Was Du mit dem Geld machst ist deine Sache.
  2. Der Basistarif der PKV ist der teuerste vorstellbare Tarif. Es herrscht Kontrahierungszwang, bedeutet die PKV muß jeden Interessenten ohne Gesundheitsprüfung aufnehmen was dem Sinn und der Struktur der PKV vollkommen widerspricht. Die Leistungen sind deutlich schlechter als die jeder GKV. Wenn Du nicht mit Gesundheitsprüfung in die Private in einen guten Tarif wechseln kannst, dann ist die Private das schlechteste was dir passieren kann.
  3. Man darf beim Wechsel in die Private nicht vergessen, das die Beiträge im Alter auch teurer werden. Sogar teurer als die Gesetzliche. Nur wer das von vornherein berücksichtigt und einen Teil der gesparten Beiträge für die PKV im Alter anlegt, spart ein Leben lang gegenüber der GKV.

Eine persönliche Beratung durch jemanden der täglich mit der PKV umgeht und die Tücken kennt, ist bei der Entscheidung zur PKV unverzichtbar.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
okieh56  15.11.2019, 22:49

Zu 1. eine kleine Korrektur: Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte des PKV-Tarifs, ggf. begrenzt auf die Hälfte des GKV-Beitrages (also ggf. weniger als in der GKV).

verreisterNutzer  15.11.2019, 23:00
@okieh56

Stimmt... Danke

Hallo,

der Basistarif ist ein feststehender Begriff. Die Leistungen im Basistarif entsprechen grds. den GKV-Leistungen. Es kann aber sehr problematisch sein, Ärzte/Zahnärzte zu funden, die für das gesetzliche agesenkte Honorar im Basistarif behandeln. Für den Basistarif wird von der PKV praktisch leine Werbung gemacht, keine Provision gezahlt und (fast?) immer der Höchstbeitrag in der GKV (ca. 700 Euro monatlich plus Pflegeversicherung) verlangt.

Meist steht in den Erläuterungen , ob nur der Arbeitnehmeranteil oder der Gesamtbeitrag gemeint ist.

Der Vergleich GKV - PKV ist grds. ein lebenslanger Vergleich. Das heißt, es ist erforderlich alle späteren möglichen Veränderungen mit in den Vergleich einzubeziehen, z.B. "Vergrößerung einer Familie (auch Stiefkinder)" und Verringerung der Einnahmen.

Auch bei folgenden Änderungen bleibt man in der PKV:

Kurzarbeit, unbezahlter Urlaub/Sabbatjahr, stundenweise Arbeit nach längerer Arbeitsunfähigkeit, Bezug von Krankentagegeld, späteres (Zweit-)Studium, Frührente wegen Erwerbsminderung, Altersrentner, Hausmann, Auszeit wegen Kindererziehung -> in diesen Fällen sind die PKV-Beiträge in unveränderter Höhe weiterzuzahlen.

Es sind zusätzliche Beiträge für Kinder (bei Heirat oft mehrere Stiefkinder) oder den nichtberufstätigen Ehegatten (pro Kopf!) zu zahlen.

Die Beiträge für einen evtl. nicht berufstätigen Ehegatten (ohne Alg-Bezug) werden in der GKV grds. nach der Hälfte der Einnahmen des PKV-Ehegatten berechnet (§ 240 SGB V letzter Absatz).

Für Kinder sind pro Kopf Beiträge zu zahlen. Die Leistungen für die Kinder sind dann oft auf die Tarife für die Eltern begrenzt. Hier sind unter dem Suchbegriff "PKV" viele Erfahrungen von Betroffenen vermerkt:

https://www.rehakids.de/forum21.html

Bei den Leistungen sollte man neben vielen anderen besonders auf folgende Punkte achten:

• Reha/Kur (z.B. nach Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs, Unfällen ...)

• Hilfsmittel: Katalog der GKV:

https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/home.action

Hilfsmittel erreichen schnell 4- und teilweise 5-stellige Beträge.

• Psychotherapie, z.B. bei Burnout (Sitzungsanzahl und Erstattungshöhe)

• kieferorthopädische Behandlung (=Zahnspange)

• Heilmittel (z.B. Krankengymnastik, Sprachtherapie, Ergotherapie), z.B. nach Schlaganfall

-> Heilmittelarten und Erstattungshöhe ("ortsübliche Höhe" führt schnell zu Differenzen zwischen Privatversicherung und Leistungserbringer)

• für Arbeitnehmer Krankentagegeld: Wenn dieselbe Krankheit wiederholt auftritt, braucht der Arbeitgeber insgesamt nur 42 Tage Entgeltfortzahlung zu leisten. Wenn das Krankentagegeld immer erst ab dem 43. Tag gezahlt wird, entsteht ggf. eine längere finanzielle Lücke (maximal 42 Tage ohne irgendeine Zahlung).

Man kann "PKV-Experten" auch eine Testfrage stellen: "Brauche ich als Arbeitnehmer eine Absicherung für Kur/Reha?" Wenn die Antwort lautet, dass das nicht erforderlich ist, da die Rentenversicherung für Arbeitnehmer die Kosten trägt, ist das nur die halbe Antwort. Als Rentner (auch Frührentner) besteht später dann keine Absicherung mehr. Die spätere PKV-Absicherung für Reha wird dann unmöglich bzw. (fast) unbezahlbar sein.

In der PKV werden Leistungen erstattet, wenn das sie das Maß des Notwendigen nicht übersteigen. Was das "Maß des Notwendigen" ist, prüft die Versicherung, wenn man Rechnungen einreicht. Der Leistungserbringer hat aber trotzdem einen Anspruch auf Vergütung. Im Übrigen werden - je nach Tarif - oft nur schulmedizinisch anerkannte Methoden erstattet.

§5 Absatz 2 und § 4 Absatz 6 PKV-Musterbedingungen:

https://www.pkv.de/service/broschueren/musterbedingungen/

Wenn man im Krankheitsfall Probleme mit einem PKV-Unternehmen hat, kann man praktisch nicht mehr zu einem anderen Unternehmen wechseln. Jede andere Versicherung wird einen voraussichtlich wegen der Erkrankung ablehnen (oder gravierende Risikozuschläge erheben). In der GKV sind die anderen (108) Krankenkassen verpflichtet, einen aufzunehmen, und man hat ab dem 1. Tag den vollen Leistungsanspruch (ohne Zuschläge).

Vielleicht interessant:

https://www.focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/tid-5429/krankenversicherung_aid_52165.html

https://www.bundderversicherten.de/publikationen/broschueren

http://www.pkv-ombudsmann.de/

(unter Tätigkeitsberichte sind häufige Beschwerden von PKV-Versicherten aufgelistet)

Wenn die PKV günstiger als die GKV ist, profitiert der Arbeitgeber zur Hälfte von der Ersparnis. Wenn die PKV (früher oder später) teurer als die GKV ist, trägt man als Versicherter die Mehrkosten allein (Arbeitgeber oder Rentenversicherung beteiligen sich daran nicht): § 257 SGB V und § 106 SGB VI. Aktuell (2019) beträgt der Zuschuss des Arbeitgebers 50% des Beitrages, aber maximal 351,66 zur Kranken- und 69,20 zur Pflegeversicherung.

Auch im Steuerrecht gibt es eine Besonderheit: Wenn man niedrigere Beiträge für die Grundabsicherung zahlt, kann man steuerlich weniger absetzen. Das Finanzamt spart mit. Bei späteren höheren Beiträgen wird vom Finanzamt aber nur der dann von der PKV bestätigte Grundbeitrag akzeptiert.

Die Gesundheitsfragen im PKV-Antrag sind immer für jede Person zu 100% korrekt anzugeben: Gab es in den letzten Jahren irgendwann Rückenbeschwerden? Gab es Knieeinschränkungen? Oder Kopfschmerzen? Oder eine Erkältung mit Husten? Nicht angegebene Erkrankungen können auch nach Jahren zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

https://www.test.de/Versicherungsantrag-Mit-Gesundheitsfragen-optimal-umgehen-4648167-0/

Die sehr wenigen aktuell vorhandenen Möglichkeiten, aus der PKV zurück in die GKV zu wechseln, können jederzeit (in 1 Jahr, in 5 oder 10 Jahren) durch Gesetz eingeschränkt bzw. abgeschafft werden. Keine Privatversicherung wird einem diese Rückkehrmöglichkeiten für die Zukunft schriftlich geben können.

Die Kosten einer Versicherung bestehen immer aus den gezahlten Beiträgen und den nicht versicherten Leistungen!

Die Entscheidung GKV oder PKV hat vermutlich lebenslange Auswirkungen und sollte daher genauso gründlich wie z.B. ein Hauskauf angegangen werden. Ausführliche Gespräche mit Experten der PKV (Versicherungskaufleute oder Kaufleute für Versicherungen und Finanzen -> schriftliches Beratungsprotokoll mit allen wesentlichen Punkten) und Experten der GKV (Sozialversicherungsfachangestellte -> schriftliche, verbindliche Beratung nach § 14 SGB I) sind sinnvoll. Alle Punkte, die für die Entscheidung wesentlich sind, gehören ins Beratungsprotokoll bzw. die schriftliche Beratung.

Noch Fragen offen?

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Zunächst einmal musst du zu dem Personenkreis gehören, der sich privat versichert kann.

Als Beschäftigter geht das nur mit einem Einkommen über der JEAG (momentan 60.750 €).

Der Arbeitgeber würde einen Zuschuss in Höhe der Hälfte deines Beitrages zahlen, maximal allerdings die Hälfte des Höchstbetrages der gesetzlichen Krankenkasse.

Wenn du jung und gesund bist, könntest du in der PKV günstiger versichert sein. Aber du musst bedenken, dass der Beitrag im Alter steigt und du nur bis zum 55. LJ zurück in die GKV kommst, wenn bis dahin Versicherungspflicht eintritt.

Wichtig zu wissen ist auch, dass die kostenfreie Familienversicherung von Ehepartnern ohne Einkommen und Kindern nur in der GKV möglich ist.

Lass dich von einem unabhängigen Versicherungsmakler beraten.

Achtung! Lies dir deine Police der PKV genau durch, ob dort nicht Begrenzungen (z.B. bei Hilfsmitteln) angegeben sind oder Ausschluss von Leistungen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn Privatkrankenversicherte älter werden, dann dreht sie die Höhe der Versicherungsbeiträge zu Gunsten der GKV, wer rechtzeitig den Umstieg in die GKV nicht schafft, wird als Rentner richtig abgestraft. Ich finde es sowieso als eine Sauerei dass jüngere Leute sich aus der GKV schleichen und wenn sie dann im Alter die Wehwehchen bekommen dies wieder der GKV aufladen wollen.

GavinG 
Beitragsersteller
 16.11.2019, 13:18

Wieso? Diese Möglichkeit hast du. Sollen die doch die gkv verbessern. Schau dir nur an Wielange Du als gkv einen Facharzt Termin brauchst. Da wartest du Monate. Wenn du eine private Praxis besuchst hast du sehr zeitnah einen Termin

mrlilienweg  16.11.2019, 13:20
@GavinG

Ich bestimmt nicht, weil ich > 70 bin.

GavinG 
Beitragsersteller
 16.11.2019, 13:34
@mrlilienweg

Du wartest also nicht lange auf einen Facharzt Termin?

mrlilienweg  16.11.2019, 13:36
@GavinG

Zum Glück noch nicht, ich habe in meinem Leben noch kaum Ärzte konsultiert, mit Fachärzten hatte ich auch glücklicherweise noch nie zu tun.

GavinG 
Beitragsersteller
 16.11.2019, 14:10
@mrlilienweg

Naja ich kann dir viele Geschichten aus Krankenhäusern und Fachärzten erzählen. Meine langjährige gute Freundin ist Krankenschwester und wie vielleicht dem ein oder anderen zu Ohren gekommen ist gibt es dort Personalmangel. Meine Frau lag in ihrem eigenen Blut und niemand hat die Bettwäsche gewechselt. Als ihr bei der Geburt unserer Tochter die fruchtblase geplatzt ist konnte sie nichtmal die Hose ausziehen und bat um Hilfe. Die Schwestern hatten keine Zeit und so lag sie eine halbe Stunde in der nassen Hose bis irgendwann mal einer kam und ihr beim ausziehen geholfen hat. Als ich im Verdacht stand eine chronisch entzündliche darmerkrankung zu haben musste ich 5 Monate auf ein Gespräch beim Facharzt warten bis bei mir endlich eine darmspiegelung gemacht wurde.

Ich habe schon oft bei Ärzten angerufen und die erste frage war oft „privat oder Kassenpatient?“ Kasse, tut mir leid wir haben keine Termine mehr frei.

Im krankenhaus hast du dann Mehrbett Belegung. Du kommst einfach nicht zur Ruhe, mit jedem Tag der vergeht fühlst du dich einfach schlechter weil du keine Ruhe hast.

Die kosten für ein privates Zimmer zahle ich bislang selbst und insbesondere wenn es dir so schlecht geht ist das Geld da gut investiert. Ich bin nicht häufig krank aber wenn ist es mir wichtig schnell und gute Hilfe zu bekommen und die sehe ich bei der gkv eher als Glücksspiel an