mein zuständiges Jobcenter möchte meine Erwerbsfähigkeit prüfen lassen, da ich psychisch krank bin und bereits auffällig geworden bin.
Nun hat mir das Jobcenter einen Vordruck für einen sogenannten ärztlichen Befundbericht zu gesendet, welchen ich von meinem behandelnden Arzt ausfüllen lassen soll, und welcher dann ungeöffnet an den ärztlichen Dienst gesendet wird.
Das Problem ist, dass ich keinen behandelnden Arzt habe, der mir das ausfüllen könnte, da ich mich in den letzten Jahren immer mehr zurückgezogen habe.
Ich war in den letzten 2 Jahren nur einmal bei einem Allgemeinmediziner und da ging es um was komplett anderes und ich hatte davor und auch danach nichts mehr mit ihm zu tun. (ausser Krankmeldungen in der Zwischenzeit fürs Jobcenter) also Bei einem Facharzt (Psychiater) war ich das letzte mal vor 1 Jahr und hatte dort nur 2 kurze Gespräche, außerdem ist dieser jetzt bereits seit 01.07 im Ruhestand. Bei meinem letzten "Hausarzt" war ich auch das letzte mal vor 4 Jahren, außerdem hab ich bei diesem nur 4 mal kurz über meine Probleme gesprochen, wäre also auch keine möglich Anlaufstelle, vor allem da es in dem Blatt um aktuelle Behandlungen der letzten 1 - 2 Jahre geht, welche sich um meine Beschwerden drehen, auch ob eine Besserung in nächster Zeit möglich ist. So was könnte eindeutig nur ein Psychiater, bei dem ich schon länger in Behandlung bin.
Ich weiß, dass mein bisheriger Weg nicht vernünftig war und möchte jetzt auch was ändern, aber das hilft mir bei dieser Sache erst mal nicht weiter und es wird garantiert mehrere Monate dauern, bis ich bei irgendeinem Therapeuten/Psychiater untergebracht bin.
Nun zu meiner eigentlichen Frage:
Soll ich dem Jobcenter einfach antworten, dass es mir nicht möglich ist, den Vordruck von einem Arzt ausfüllen zu lassen, da Ich seit 2 Jahren in keinerlei Behandlung bin? Oder gibt es noch etwas das ich beachten bzw. tun muss?
Das Jobcenter erwartet übrigens, dass ich die Unterlagen bis zum 30. Juli einreiche, und verweist auf meine Mitwirkungspflicht und droht schon mal vorsorglich mit Leistungsentzug, falls ich dieser nicht nachkomme. Naja ihr wisst schon, das Übliche eben. Habe auch Angst um eine Minderung und Probleme.
Grüße euch alle und danke euch wirklich herzlich für antworten die mich weiterbringen.
Gewartet