Ärztliches Gutachten Argentur für Arbeit
Hallo, ich muss ein gesundheitliches Gutachten bei einem beim Arbeitsamt angestellten Gutachter-Arzt um meine Verfügbarkeit für die Arbeitsvermittlung feststellen zu lassen.
Hat jemand damit Erfahrung? Wie lange dauert der Besuch bei diesem Gutachter?
9 Antworten
Das hängt davon ab, wie Dein Gutachter arbeitet und was vom Amt gefordert wird. In der Regel bist Du nicht länger als 1 Stunde beschäftigt, wenn nur spezifische Untersuchungen angefordert werden (z. B. weil Du ein genau beschriebenes Gesundheitsproblem hast), kannst Du auch nach einer Viertelstunde schon fertig sein. Wenn es sich um eine generelle Untersuchung handelt, braucht auch ein sehr sorgfältiger gutachtender Arzt nicht länger als 45 Minuten bis maximal 1 Stunde. Wenn Du nicht überdies ewig lange warten mußt, sondern zügig drankommst, wird es nicht länger dauern. Gruß, q.
Danke Inzwischen ist es kein psychisches Problem mehr, ich habe einfach durch meine - so nennt es mein Arzt "eine altersbedingte Arthrose" und wenn ich mich sportlich zu viel belastet, habe ich Schmerzen. Wo ich dann Tabletten oder Ruhezeiten nehmen muss. Da gibt es auch noch kein Heilmittel. Leider! Gruß Krebsy77
Ich habe dort ja vom Amt einen festen Termin erhalten, dann dürfte die Wartezeit ja nicht sooo lang sein, hoffe ich.
hast du noch Anspruch auf Krankengeld oder bist du schon ausgesteuert ? Ich frage desshalb da ich das auch alles durch habe. Bei mir sagte der Gutachter oder besser gesagt der med. Dienst vom Amt. Ich wäre zur Zeit weiterhin krank ( 6 Monate) schlägt er vor .Danach neue Begutachtung. Nach ca. 3 Wo. wurde ich zum Vermittler bestellt. Der sagte mir ich bin nicht vermittelbar also habe ich keinen Anspruch auf Leistung ! Ich hoffe ich konnte dir weiter helfen.
Nein, bin wieder gesund geschrieben, war nun auch beim ärztl. Dienst vom Amt. Die sagte, ich bekomm in 2 Wochen neuen Termin beim Vermittler. Darauf wart ich jetz..
Hallo,Zahnfee444 ich drücke dir die Daumen das du nicht allzu lang warten mußt ! Was hat eigentlich der ärztl. Dienst gesagt ? Wenn er der Meinung ist du kannst wieder voll arbeiten, dann hast du auch Anspruch auf volle Leistung. Würde mich freuen wenn du dich wieder meldest. lg. Apskatze
ja das ist gesetztlich vorgeschrieben. Steht auch im Sozialgesetzbuch I so drinne, Wenn du da nicht hingehst hast du eine Sperrzeit zu befürchten.
Die Gutachter sind meist ausländische Ärzte und denen kannst Du dann diktieren, was sie in das Gutachten schreiben sollen ! Der Besuch dauert 1,5 Std. Wartezeit und 3 Minuten Begutachtung !
Das ist bei jedem verschieden, gehe mal von 30 bis 120 Minuten aus.
Inzwischen habe ich gelesen, daß es sich um ein psychisches Problem handelt. Da kannst Du in etwa die gleiche Zeit ansetzen. Normalerweise werden die Termine pünktlich abgearbeitet und man kommt schnell dran zur angesetzten Zeit, plus/minus 5 Minuten vielleicht. Gruß, q.