Ärztlicher/Medizinischer Dienst vom der Agentur für Arbeit
Hallo allerseits!
Habe fragen bezüglich des Ärztlichen- bzw. Medizinischen Dienst der Agentur für Arbeit. Vielleicht hatte jemand einen solchen Test und kann mir weiterhelfen.
Zuerst zu meiner Person und der Umstand der Dinge: Ich bin 24Jahre alt und möchte durch die Agentur für Arbeit eine Umschulung machen. Die Umschulung erfolgt dadurch das ich in meinem gelernten Beruf kein Fuß mehr fassen kann durch meine Körperlichen gebrechen. Als ich 2009 den Gesellenbrief des Dachdeckers erhielt habe ich bis ende 2011 in diesem Beruf gearbeitet. In dieser Zeit zog ich mir mit zeitlichen Abstand zweimal eine Fraktur des Mittelhandknochens zu. Nach diesen Brüchen wurden Nervenbahnen verletzt was sich dadurch äußert, dass ich dort weniger bis kaum noch Gefühl an der fünften Spur wahrnehme. Als Rechtshänder ist auch mein Griff dadurch abgeschwächt. Bei längerem hantieren mit einem Latt- oder Schieferhammer verspüre ich oft Schmerz und die Hand ist im Gegensatz zur linken rot unterlaufen. Mein Rücken (schiefe Wirbelsäule) und meine Leiste (zweimal schwerer Leistenbruch) sind für den Beruf nicht geschaffen. Mein Hausarzt hatte mir zur beginn der Ausbildung ein Gesundheitszeugnis ohne Eintragungen geschrieben, damit ich diese Ausbildung antreten konnte. Mittlerweile vertrage ich die Sonneneinwirkung nicht mehr und auch mein Rücken sowie meine Hand machen mir das Arbeiten schwer bis unmöglich.
So wie hier geschildert, erzählte ich das auch bei der Agentur für Arbeit, woraufhin ich einen psychologischen und ärztlichen Dienst antreten muss. Den psychologischen Teil habe ich erfolgreich bestanden. Um aber die Umschulung bewilligt zu bekommen, muss ich in 13 Tagen den ärztlichen Teil überstehen.
Nun zu meiner Eigentlichen Frage:
In der Lehre und davor hatte ich täglich Cannabis zu mir genommen sowie auch diverse Alkohol Sorten. Seit 2008 habe ich nur noch einen seltenen Konsum von Cannabis und einen 1-2mal wöchentlichen Konsum von Alkohol.
Mein letzter Konsum von Alkohol war am 13.08.12 und der Konsum von Cannabis (1 Joint) am 09.08.12.
Der Termin für den Ärztlichen Dienst ist am 24.08.12 und ich bin mir nun unsicher ob dort eventuell auf solche Sachen geprüft wird.
Zusammengefasst: Welche Tests zum auffinden von Drogen werden dort gemacht (Haaranalyse, Blutkontrolle, Urintest)?? Und was wird dort noch so geprüft?
Wenn ja, muss ich diese Test über mich ergehen lassen und was kann ich dagegen tun?
Ich bin äußerst dankbar für jede Form von Hilfe!!!
3 Antworten
Dein Anliegen ist sicher eine Umschulung zu bekommen und nicht mit einem Alkohol- und Drogentest Deine Eignung in jedem Beruf im Frage zu stellen. Aus diesem Grunde solltest Du Blut- und Urintest verweigern. Eine Haaruntersuchung mußt Du nicht befürchten, sie wird niemals gemacht.
Du solltest wissen; Entscheidungen über Leistungen werden vom Ärztlichen Dienst nicht getroffen. Und deshalb darfst Du nicht darauf vertrauen, dass der ärztliche Dienst der BA Dir hilft!
Du solltest für Dich mal klarstellen, was Du erreichen willst, ob Dein Wunsch zu einer Eignungsprüfung überhaupt notwendig ist. Ich habe den Eindruck, dass Du um eine freiwilligen Untersuchung gebeten hast.
Schreibe uns doch mal nach welchem § des SGB Du diese Untersuchung erhalten hast, max hast Du zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin eine Meldpflicht, eine Pflicht zur Untersuchung hast Du nicht. In jedem Fall entscheidest Du, was man mit Dir anstellen darf. Gehst Du hin, wird es Dir zu bund, dann gehst Du. Man wird Dich nicht aufhalten können, Du behälst Dein Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
Sind es Zwangsuntersuchungen oder Zwangspsychiatrisierung von Menschen? Man muß Dir den gesetzlichen Hintergrund dieser Untersuchung nennen.
Den Termin kannst Du absagen, weil Dir dieser gesetzliche Hintergrund nicht genant wurde. Wegen der ärztlichen Schweigepflicht kannst Du die Ärzte darauf hinweisen, dass sie keine Angaben machen dürfen, was Dich betrifft, auch nicht dass Du den Termin abgesagt hast.
Falls es zur Androhung von Sperrzeiten bzw. Sanktionen kommt, solltest Du kompetente Beratung suchen. Die Sanktionen werden wegen Verstoß der Meldepflichten § 59 SGB II gemacht, trotzdem bist Du nicht verpflichtet irgendwelche Angaben zu den ärztlichen Untersuchungen zu machen.
Ich habe solche Untersuchungen vor 15 jahren mehrmals mitgemacht es wurden Blut und Urin untersucht ohne Angabe was da genau untersucht wird.Wegen dem Alkohol musst Du dir keine Sorgen machen aber wegen der Drogen.Du kannst es natuerlich ablehnen aber Du hast eine Mitwirkungspflicht und das kann negativ ausgrlegt werden.Es geht darum deine Leistungsfaehigkeitzu ermitteln und der Arzt steht unter schweigepflicht gegenueber dem Arbeitsamt und teilt denen nur mit was Du noch leisten kannst ohne einzelne Befunde da musst Du nichts befuerchten
Das würde bedeuten, laut deiner aussage, dass selbst wenn in meinem Blut oder Urin nachweislich ein Konsum von Cannabis festzustellen ist, dieser vom Arzt nicht weitergleitet wird?
Das.ist richtig aber er kann.eine Drogenberatung durch das Atbeitsamt empfehlen.Bei Alkoholkranken wird ein stationaerer Entzug empfohlen.Das Arbeitsamt moechte sicher sein.das eine Umschulung auch erfolg.hat!Darum geht es ja bei der Untersuchung und Du brauchst vor strafrechtlichen konsequenzen keine Angst haben.Bei dem wenigen Konsum.kommt da nichts weiter ausser moeglicherweise ein Gespraech beim.Drogenberater!Mach Dir deswegen aber keine Sorgen es reisst Dir keiner des halb den Kopf ab;-)
Danke!
Habe diesen Test nun hinter mich gebracht. Gefordert wurde ein Bluttest, der bei mir durch viel Tee trinken und konstanten Bodybuilding zum negativen Ergebnis führte - selbstverständlich ohne Konsum!
Das soll heißen, wenn es an die besagten Test geht soll ich verweigern? Denke die Verweigerung wird folgen haben da mir das dann negativ ausgelegt wird.
Gebeten habe ich bestimmt nicht um den Ärztlichen Dienst :) Soll eine Standard Prozedur der BA sein. Da ich auch angegeben habe, das ich in meinem gelernten Beruf nicht mehr arbeiten kann weil ich an Schmerzen im Rücken, Fuß und Hand leide, habe ich diese Einladungen bekommen.
Den Paragraphen § kann ich dir nicht nennen da auf den Einladungen keine stehen.