Spritzenschein aber wo?

6 Antworten

http://anleitung-tipps.anleiter.de/wie-kann-man-den-spritzenschein-machen

  1. Schritt Um einen Spritzenschein machen zu können, bedarf es einer Grundvoraussetzung.

  2. Schritt Diese Voraussetzung ist eine Tätigkeit/Ausbildung in der Pflege (mind. 200 Stunden Basiskurs).

  3. Schritt Sie erlernen in der Einweisung verschiedene Injektionstechniken.

  4. Schritt Mit der Erlernung dieser Injektionstechniken steigern Sie Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

  5. Schritt Der Kurs enthält neben der ausführlichen Erklärung der Injektionsgabe die Anatomie und Physiologie der Haut, Punktionsstellen, die Risiken und Nebenwirkungen von Medikamenten, eine praktische Anleitung der Subcutaninjektionsgabe auch die Berechnung der Insulinmenge.

  6. Schritt Der Kurs kostet 254,80 Euro.

  7. Schritt Das Anmeldungsformular erreichen Sie auf der folgenden Internetseite

Ron74  04.03.2016, 10:52

Achtung! Durch dieses Seminar erhält man keine Qualifikation im Sinne des SGB V. Es ist nur sinnvoll, wenn die Grundvoraussetzung bereits erfüllt ist (z.B. 3jhrg. Examen). Pflegehelfer dürfen im Sinne des SGBV auch nach der Teilnahme des Seminares NICHT spritzen. Wer es nicht glaubt, kann gerne beim VdeK oder der AOK nachfragen.

Man steigert auch keinerlei Chancen auf dem Arbeitsmarkt, weil es Bestandteil jeder qualifizierten Pflegeausbildung ist. Wer keine qualifizierte Ausbildung hat, darf es sowieso nicht machen - das weiß jede PDL. Wo ist da also der Mehrwert?

LG

Pascal2784 
Beitragsersteller
 12.11.2012, 17:58

endlich mal ne hilfreiche antwort (: danke (:

Pascal2784 
Beitragsersteller
 12.11.2012, 18:01
@Pascal2784

nur das die internet seite nicht geht :(

Wichtig, leg dir keine falschen Bezeichnngen zu, falls du in deinem Gebiet weiterkommen willst. Ein ausgebildeter Rettungssanitäter ist schon was anderes als ein Rettungsassistent.

Mit der "Anatomie" der Venen ist auch jeder junkie vertraut. Zur Einhaltung von hygienischen Vorgaben und der korrekten Verabreichung von i.v. - Medikamenten braucht es aber viel mehr... nämlich eine richtige langjährige Ausbildung mit qualifiziertem Abschluss.

Mit deiner Einführung als Pflegeassistent bist du ein "Pflegehelfer" und keine qualifizierte Pflegefachperson. Wenn dich der Beruf interessiert, arbeite dich mal zuverlässig in deine Helfer-Aufgaben ein. dann kannst du dich ev. für die nächste dreijährige Ausbildung bewerben.

Wenn du aber als "Hochstabler" auffällst oder deine Kompetenzen überschreitest, wirst du nicht zur Ausbildung empfohlen. In den Pflegebrufen ist es enorm wichtig, dass jede und jeder seine eigenen Grenzen kennt und Verordnungen und Vorschriften exakt einhalten kann. .... also nichts mit "Hr-Doktor-spielen".

Pascal2784 
Beitragsersteller
 01.01.2013, 17:54

Falsche Bezeichnung, RS/RA wie kommst du denn darauf. KEnnst mich ja nichtmal ??

autsch31  01.01.2013, 18:21
@Pascal2784

Sorry, deutsche Kürzel sind mir nicht geläufig, weil ich in der Schweiz lebe.... aber auch meine deutschen oder österreichischen Kolleginnen oder Kollegen haben eine fundierte Ausbildung mit anerkanntem Abschluss und Fachwissen erworben

Ganz klar kommt bei deinen anderen Fragen jedoch durch, dass du noch keine dreijährige qualifizierte Ausbildung abgeschlossen hast. ... z. B. Frage am 7.11.12 http://www.gutefrage.net/frage/pflegeassistent-nur-im-pflegeheim

... und schon am 12.11.12 fragst du nach einem "Spritzenschein". ... und in der Folge nach diversen "Weiterbildungen". Es scheint dir irgendwie nicht klar zu sein, dass es vorher eine richtige 3 - 4 Jährige Grundausbildung und einen erfolgreichen Abschluss braucht.

Pascal2784 
Beitragsersteller
 01.01.2013, 18:40
@autsch31

Achso, klar du musst es ja bisschen ihr Schweizer seit ja eh ünberall die besten besonders in der Notfallmedizin wah^^

Ich habe zuerst den Rettungssanitäter (RS) gemacht und dann den Rettungsassistenten (RA) achja, bei ewuch Rettungsassistent entspricht in der Schweiz den Notfallsanitäter.

Also, denke schon das ich ein guter RA (Rettungsassistent/Notfallsanitäter) bin.

autsch31  01.01.2013, 19:04
@Pascal2784

Nochmal ganz langsam.

  1. In deiner Frage geht es um i.v.- Massnahmen, bezw. "Spritzenschein" wie du es nennst. Ohne vorausgehende fundierte Ausbildung geht da nichts.

  2. Dein Kommentar hat einen sehr abwertenden Ton, der hilft dir trotzdem nicht weiter. Es geht in einer beruflichen Einstufung nicht darum, ob du dich für gut einschätzt. Es geht nur um die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung.... und hier fehlt deine konkrete Anwort.... Fazit: kein Job im KH.

Hallo, ich habe meinen Spritzenschein (Injektionsseminar) und auch ein Blutabnahmeseminar in Berlin, "Gesundheitsakademie-Fort-und-Weiterbildung" absolviert. Das waren super Seminare, kleine Gruppen, wir haben sehr gute Skipte erhalten, im Anschluß erfolgten  praktische Übungen. Wir hatten verschiedene Materialen, an denen wir die s.c., die i.c. und die i.m. Injektion geübt haben. 

Als Pflegeassistent darfst Du auf keinen Fall i.m. (intramuskulär) i.v. (in die Vene) spritzen oder gar Blut abnehmen. Auch einen i.v. Zugang darf ausschliesslich nur - wenn überhaupt - dreijährig examiniertes und dazu autorisiertes Personal vornehmen, wobei diese Aufgabe eine ärztliche Aufgabe ist und nur ein bestimmter Personenkreis darf solche Tätigkeiten ausüben, wie z.B. ein/e Gesundheits- und Krankenpfleger/in mit Zusatzausbildung Anästhesie und Intensivmedizin. Allen anderen bleibt nur die s.c. Injektion übrig. Es wird Dir niemand in ganz Deutschland eine Möglichkeit bieten, die Autorisierung für vorgenannte Injektionstechniken zu erteilen.

Pascal2784 
Beitragsersteller
 12.11.2012, 17:55

Ach sag blos, bin Rettungssanitäter u. Rettungsassitent denke schon das ich mit der Anatomie der VENEN sehr gut vertraut bin !!!

Pascal1992744  19.05.2013, 17:14
@autsch31

Rettungsassistent, Rettungssanitäter ist keine Berufsausbildung.

lg

Zum Thema Spritzenschein: Ich bin Pflegedienstleiter und es läuft mir kalt den Rücken runter, wenn ich lese, was manche Menschen für Antworten geben. Um das mal klar und deutlich zu sagen: Ein Pflegeassistent bzw. Pflegehelfer darf keinerlei Injektionen setzen. Weder s.c. noch i.v. noch i.m. Auch hilft hier kein Spritzenschein in irgend einer Art und Weise weiter. Die Seminare für die "Spritzenscheine" sind allesamt nur Augenwischerei und nicht zulässig vor den Krankenkassen. Auch ich habe schon Pflegeassistenten mittels einem Spritzenschein schulen lassen - damit sie einfache s.c. Injektionen setzen können. Allerdings habe ich diese Injektionen dann nicht in Rechnung gestellt. Und da liegt der Hund begraben - Die Krankenkassen verbieten es ausdrücklich, dass jemand, der nicht mindestens eine einjährige Qualifikation nachweisen kann, s.c. Injektionen durchführt. Von irgendwelchen i.v. und i.m. Injektionen ganz zu schweigen. Wer das in seiner Einrichtung so handhabt macht sich in jedem Fall strafbar und die Einrichtung kann die Zulassung verlieren. Wer das nicht glaubt, kann gerne selbst bei dem VDEK oder der AOK nachfragen. Und was die 245,-€ Seminare für irgend welche Spritzenscheine betreffen, so sind die nur für Leute sinnvoll, die auch die gesetzliche Zulassung dazu schon haben (examinierte Fachkräfte). Keines dieser zahlreichen Seminare qualifizieren eine Pflegehelfer oder Pflegeassistenten im Sinne des SGBV. Also - Finger weg!