Strafrecht ,kann ich selbst Widerspruch stellen? Mehrere Anzeigen?
Hallo folgendes ich bin krank und habe Schizophrenie. Ich war 6 Wochen in einer geschlossenen Psychiatrie und habe während meiner Psychose mehrere Strafanzeigen bekommen. Jetzt wollte ich euch fragen,ob ich selbst ein Widerspruch mit den Bericht der Psychatrie stellen kann ohne Anwalt ,oder geht es nur mit Anwalt?
4 Antworten
Widerspruch einlegen kann man auch ohne Anwalt zum Beispiel bei Bussgeldbescheiden. Bei einer Gerichtsverhandlung muss ein Rechtsanwalt zugegen sein.
Okey danke schön.
Ich würde schon sehr zu einem Anwalt raten der hier dazwischen tritt und dich entlastet. Zumindest solltest du mal mit dem sozialpsychiatrischen Dienst reden der kann eventuell auch hilfestellung geben und vor allem dem staatsanwalt das Problem darlegen.
Sobald es tatsächlich um einen Strafprozess (vor Gericht) geht, musst du bei Verbrechen (Straftaten, für die die Mindeststrafe ein Jahr Freiheitsstrafe oder höher ist) immer einen Anwalt haben. Kann man sich diesen nicht leisten, kann einem aber ein Pflichtverteidiger gestellt werden - den kann und sollte man sich aussuchen. Bei geringeren Mindeststrafen darfst du dich auch selbst verteidigen. Inwieweit man hier einen Pflichtverteidiger bekommen kann, hängt vom Fall ab.
Solange du nicht vor Gericht stehst, ist ein Anwalt nicht verpflichtend - eine rechtliche Beratung ist aber empfehlenswert - Wer weiß vielleicht entlastet dich der Bericht von der Psychatrie bei einer Strafanzeige (oder nicht), bringt dir aber an einer anderen Stelle, an die du noch gar nicht gedacht hast, Schwierigkeiten.
Einen Widerspruch kannst du im übrigen nicht stellen. Du kannst dich nur zu der Sache äußern und hoffen, dass das Verfahren eingestellt wird oder - je nach Straftat - dass der anzeigende die Anzeige zurückzieht.
Lasse dich rechtlich beraten / vertreten.