Versicherungspflicht für duale Studenten bei bestehender Beihilfeberechtigung
Seit 01.01.2012 besteht ja die Sozialversicherungspflicht auch für ein Duales Studium, da ja eine Ausbildungsvergütung bezahlt wird. Meine Tochter wird ab Herbst ein duales Studium beginnen und da ich Beamter bin, ist sie bis zum Ende des Studiums (= max. Ende Kindergeld) beihilfeberechtigt (80%). Bei der TKK teilte man mir nun mit, dass es einmalig möglich wäre sich auf Antrag (bei einer GKV) für die Zeit des Studiums von der gesetztlichen Krankenversicherung (GKV) freistellen zu lassen und nach Ende des Studiums problemlos wieder in eine GKV wechseln kann. Der Ausbildungsbetrieb dagegen besteht auf die Versicherung in der GKV. Kennt sich jemand damit aus?
3 Antworten
Hallo,
bei einem dualen Studium gelten für sie alle Regelungen wie bei Azubis. Eine Befreiung nach § 8 SGB V ist daher nicht möglich. Der Ausbildungsbetrieb hat Recht.
Ggf. bei der betreffenden Beihilfestelle vorsorglich klären, ob und ggf. für welche Leistungen bei der GKV-Mitgliedschaft ein Beihilfeanspruch besteht (z.B. Chefarztbehandlung, Zahnarzt).
Gruß
RHW
Danke für den Stern!
Wie DolphinPB schon geantwortet hat, handelt es sich hier um eine GKV-pflichtige Tätigkeit, nachdem auch ein Arbeitsentgelt bezogen wird.
Dies bedeutet auch, dass Sie ihre Tochter nicht privat versichern können.
Die Mitarbeiter der TKK scheinen mit ihrem Fachwissen nicht mehr auf dem neuesten Stand zu sein. Diese Regelung gab es zwar mal, aber trifft heute nicht mehr zu.
Gruß A.
Die TKK hat keine Ahnung und kann offenbar ein "normales" Studium nicht von einem dualen Studium unterscheiden.
Deine Tochter ist versicherungspflichtig in der GKV, sie wird wie eine Arbeitnehmerin behandelt.
Auch hier:
http://www.krankenkassen.de/sys/nachrichten/Duales-Studium.1058.html