Übernimmt jemand die Taxikosten bei Arbeitsunfall?

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Taxi- bzw. Transportscheine werden von der Krankenkasse bezahlt, sofern derjenige nicht in der Lage ist, eigenständig von der Behandlungsstätte nach Hause zu kommen.
Wenn du auf die Arbeit gehst, bist du aber rechtlich gesehen arbeitsfähig.
Dann entfällt auch der Anspruch auf einen Transportschein.

Tamtamy  16.07.2017, 06:42

Einige Zeit später:
Schade. Über ein 'Danke' hätte ich mich gefreut. Eigentlich ein üblicher Akt der Höflichkeit, wenn sich jemand die Zeit genommen hat, auf eine gestellte Frage vernünftig zu antworten.

Tamtamy  05.05.2018, 07:33

Danke schön für deine heutige Reaktion! (:-)

Wenn Du auf dem Weg zur Arbeit oder während der Arbeitszeit angefahren wurdest gilt dies als Arbeitsunfall.

Die jeweilige Genossenschaft ist in der Pflicht das zu zahlen, zumindest die Fahrt von der Arbeitsstätte/dem Unfallort auf dem Arbeitsweg bis zur medizinischen Klärung, wenn du angefahren wurdest war hoffentlich die Polizei da und kann als Zeuge gegenüber der Genossenschaft den Vorfall bezeugen.

Lass Dir in solchem Fall von jedem der Dich bewegt  oder behandelt eine Bestätigung geben.

Beispielsweise nimmt die Polizei den Unfall auf, der Taxifahrer stellt dir einen Quittung über den Krankentransport aus, und das KH bestätigt, dass du zur Einsicht dort warst.

Danach hast Zeit um abzuklären wie was bezahlt wird. Für den rückweg vom KH zur Arbeitsstelle kann ich keine Aussage machen, aber die Leute dort wissen wie und was.

Passierte Dir der Unfall privat und Du kommst zu spät zur Arbeit, ist ein Attest über den Aufenthalt im KH hilfreich und ausreichend.

MfG

ZuumZuum  13.07.2017, 09:05

Zuerst einmal gilt dieser Unfall nicht als Arbeitsunfall sondern als Wegeunfall.
Sofern der Versicherte nicht mindestens 3 Tage AU geschrieben wird hat die BG damit gar nichts zu tun.
Das Taxi muss leider erst einmal privat bezahlt werden, die Kosten können am Ende des Jahres über Lohnsteuerausgleich/Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden, sofern die Krankenkasse das nicht übernimmt.

Lokicorax  13.07.2017, 16:32
@ZuumZuum

Hoi.

1. Falsch. Arbeitsunfall ist der Überbegriff und der Wegeunfall ist eben ein Teil eines Arbeitsunfalles.

"§ 8 SGB VII Arbeitsunfall

(1) Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen.

(2) Versicherte Tätigkeiten sind auch

1. das Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit,"

2. Wieder Falsch. Was du meinst ist die Meldepflicht. Ein Arbeitsunfall ist vom Arbeitgeber erst dann der BG zu melden wenn dieser tödlich war oder eine AU von mehr als drei Tagen auslöste:

"§ 193 SGB VII Pflicht zur Anzeige eines Versicherungsfalls durch die Unternehmer

 

(1) Die Unternehmer haben Unfälle von Versicherten in ihren Unternehmen dem Unfallversicherungsträger anzuzeigen, wenn Versicherte

getötet oder so verletzt sind, daß sie mehr als drei Tage arbeitsunfähig

werden.

Ciao Loki

 

Hoi.

Ich denke nicht, dass die BG diese Taxikosten ohne weiteres übernimmt.

Grundsätzlich kann die BG diese Fahrtkosten übernehmen, aber:

"§ 43 SGB VII Reisekosten

 

(1) Die im Zusammenhang mit der Ausführung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlichen Reisekosten werden nach § 53 des Neunten Buches übernommen. Im Übrigen werden Reisekosten zur Ausführung der Heilbehandlung nach den Absätzen 2 bis 5 übernommen.

(2) Zu den Reisekosten gehören

1. Fahr- und Transportkosten," 
 
Aber warum solltest du mit dem Taxi fahren?
Man nimmt immer das günstigere Transportmittel(Bus oder Strassenbahn), weil du nicht arbeitsunfähig bist. Da musst du schon einen sehr guten Grund anführen, besonders schnell auf der Arbeit zu sein(dringende berufliche Termine, Prüfungsarbeit etc.).
 
Wenn du arbeitsunfähig bist - hast du auf der Arbeit nix zu suchen. Den gelben Schein kannst du per Post oder sogar vorab mit EMail deinem Arbeitgeber zu schicken. Es reicht ja auch für jetzt sofort, deine Firma per Telefon über deine Arbeitsunfähigkeit zu informieren und das der gelbe Schein unterwegs ist.
 
Ciao Loki

Wenn es sich um einen Arbeits- oder Wegeunfall handelt, ist die Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaft prüfen zu lassen. Grundsätzlich denke ich eher, dass das nicht gemacht wird, wenn man auch in der Lage wäre, mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren.

wenn du jetzt arbeiten gehst bist du ja gesund - alsokein grund das die krankenkasse die fahrt zur arbeit bezahlt. wenn du aber arbeitsunfähig bist bezahlt die kk die fahrt nach hause