Unfallfragebogen Krankenkasse?
Hallo zusammen,
Mein Bruder hat mir vor einigen Wochen den Arm ausgekugelt und dabei sind verschiedene Dinge gerissen und kaputt gegangen.
Er hatte leider zuviel getrunken. Ich habe ihm verziehen, weil er normalerweise ein toller Mensch ist.
Das Problem ist der Krankenwagen musste kommen und jetzt muss ich einen Unfallfragebogen ausfüllen wie es zum Unfall kam.
Ich möchte nicht lügen, aber ich möchte meinem Bruder auch keine Probleme bereiten.
Was droht ihm wenn ich ihn angebe? Holen die sich das Geld für die Behandlung von ihm zurück? Er hat keine Haftpflichtversicherung oder dergleichen.
Was würde passieren wenn ich falsche Angaben mache und zum Beispiel sage, es war ein Haushaltsunfall, aber es rauskommt?
Vielen Dank
Mfg
Seph9
3 Antworten
Wenn du ihn als Verursacher angibst, dann wird die Krankenkasse versuchen die Kosten von ihm einzutreiben.
Er wird dir ja nicht mutwillig den Arm heraus gedreht haben, sondern es passierte bei irgendwas. Und so würde ich es dann auch beschreiben. „Wir haben gemeinsam …und bei ungeschickter Bewegung…“ irgendwie so
Du musst bei allen Unfällen langfristig denken, denn Du kannst nicht absehen, wie sich etwas in 20 Jahren verhält.
Es ist DEIN Leben, das da - wenn es blöd läuft - verpfuscht ist. Körperliche Probleme bis zum Lebensende sind ein schwerwiegenderes Ding, als lange Zeit zu zahlen. Geld kann man beschaffen - die Gesundheit eher nicht.
Wenn Du falsche Angaben machst, bist Du möglicherweise der gelackmeierte, dann wieso sollte eine Versicherung Dir das durchgehen lassen? Manchmal kann man anhand der Verletzung sehr sicher erkennenn, ob das ein echter Unfall war, oder ob da mehr dahintersteckt. Und da musst Du schon ziemlich gut Bescheid wissen, damit durchzukommen. Wenn Du lebenslang Therapieen oder Medikamente brauchst, willst Du die aus eigener Tasche zahlen?
Ich würde es schreiben, wie es geschehen ist und da hat der feine Bruder Pech gehabt. Saufen bedeutet nicht, dass alles entschuldigt ist.
Bruder: "Herr Richter, ich habe 2,4 Promille aufgeladen, da weiß ich doch nicht mehr, was ich mache. Ich fahre doch nicht absichtlich das Kind tot." Bist Du dann auch noch nachsichtig, vor allem, wenn das Dein Kind wäre?
Wenn ihr im selben Haushalt wohnt und es kein Vorsatz war ist keine Regressforderung möglich.