Urlaubs- und Krankheitsvertretung ungeregelt?
Hallo!
Ich arbeite als Teilzeitkraft - vier Stunden täglich am Vormittag. Im Büro neben mir sitzt eine Kollegin, die seit ca. einem Jahr die Zentrale bei uns besetzt. Ihr eigentliches Arbeitsgebiet umfasst andere Bereiche. Die Vertretung war bis vor zwei Jahren so geregelt, dass es eine zweite Vollzeitkraft (diese hat vorher die Zentrale besetzt) in unseren Büros gab. Die beiden Damen mussten sich, was Urlaubsplanung angeht, absprechen, damit das Zentraltelefon bis 16.00 Uhr besetzt war. Die zweite Vollzeitkraft wurde vor ca. zwei Jahren auf eine Halbtagsstelle "reduziert" und musste von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr arbeiten. Leider ist sie seit ca. einem Jahr langzeitkrank. Meine Kollegin hat das Problem im Falle von Urlaub und Krankheit der Geschäftsführung schriftlich mitgeteilt - leider ohne vernünftige Antwort oder Lösung. Ich erledige im Urlaubs- und Krankheitsfall so gut es geht die Arbeit meiner im Nachbarbüro sitzenden Kollegin mit. Da ich jedoch auch meinen Arbeitsbereich abdecken muss, ist es klar, dass ich nicht alles schaffe. Ich arbeite während dieser Zeit oft täglich eine Stunde länger und versuche, einen Tag pro Woche bis 16.00 Uhr zu bleiben. Mehr ist mir nicht möglich und ich mache so 8 Überstunden pro Woche, für die ich wiederum zwei Tage auf Überstunden in Anspruch nehme und während dieser Zeit wiederum meine Kollegin alleine ist.
Nun zu meiner Frage: wenn die Kollegin aus der Zentrale nun krank wird oder Urlaub machen möchte, bin ICH dann für die Besetzung des Telefons zuständig? Und wie begegne ich meinem Chef am besten, wenn er dies von mir verlangt?
Ich hoffe, meine Schilderung kann man einigermaßen verstehen.....
Vielen Dank für Eure Antworten.
3 Antworten
Besprich das doch mal mit Deiner Kollegin.
Ich glaube, die beste Lösung erzielt ihr nur dann, wenn ihr gemeinschaftlich zum Chef geht und um Klärung bittet. Und zwar persönlich!
Papier ist eben geduldig.
Auch solltest Du mal Deinen Arbeitsvertrag durchlesen - gibt's da eine Klausel über Vertretungstätigkeiten?
Im Übrigen ist eine Vertretungsregelung bis 16.00 Uhr unsinnig, wenn ihr beide nur bis 12.00 Uhr arbeitet.
Alternativ: Vollzeitkräfte übernehmen ab 12.00 Uhr den Telefondienst - die übrige Arbeit der Zentrale bleibt bzw. wird im Betrieb aufgeteilt.
Übrigens, ich arbeite selbst am Empfang. Urlaub und Krankheit wird von den Azubis übernommen. Wäre auch noch eine Option!
Kommt zwar spät, aber ich möchte hier erwähnen, dass es bei uns keine Azubis gibt
@Kugel
Vielen Dank für Deine Antworten.
Die Kollegin, die eigentlich nachmittags vertreten soll, ist langzeitkrank. Und eine andere Vollzeitkraft gibt es nicht!! Das ist ja das Problem.
Aber ich denke, es ist so, wie ich schon dauernd vermutet habe - Du sagst es ja auch: es ist letztendlich nicht MEIN Problem. Und so werde ich auch versuchen mit umzusetzen.....
@kugel
Meine Kollegin arbeitet bis 16.00 Uhr, also als Vollzeitkraft. Ich gehe um 12.00 Uhr. Somit ist das Telefon im Falle von Krankheiten oder Urlazb 4 Stunden unbesetzt. Wir haben uns schon gemeinsam an den Chef gewendet. Wir sollen andere Kollegen fragen, leider haben wir nur eine weitere Vollzeitkraft. Und der zweite Kollege befindet sich oft in Gesprächen, darf also nicht durch das Telefon gestört werden. Azubis gibt es keine😕 und mit meiner Kollegin habe ich häufig diese Thema besprochen. Sie tut nichts. Klar, es geht um ihre Vertretung, aber wenn es dann brennt ist sie nicht vor Ort. Mit dem Schalmassel stehe ich dann alleine da.
In meinem Vertrag steht dazu nichts genaues.
Achja...
Ich darf/kann nur in Urlaub, wenn die Azubis da sind. (OK, wir haben 2 - aber während der Schulzeiten eine gradwanderung...)
Krank: Azubi bzw Zentrale personell nicht besetzt und Telefon wird vom Chef Vormittag und Nachmittag auf verschiedenen Personen aufgeteilt
Klar, dass man gewisse Dinge untereinander regeln kann.
Aber: eine grundsätzliche Regelung muss vom Chef bestimmt werden.
Aber mal aufgedröselt.
Du halbtags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Zentraledame von 8.00 Uhr bis 16.00 Ihr
Kollegin (und Vertretung für Zentrale) 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Weitere Kollegin von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr???
Kollege mit Besprechungen 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Im Falle von Urlaub: Absprache Zentrale mit der Kollegin (die auch eigentlich Vertretung ist)
Heißt, die eine kann/darf nur in Urlaub, wenn die andere da ist.
Im Falle von Krankheit der Zentrale: Vormittags die "offizielle" Vertretung. Nachmittags eine der Vollzeitdamen.
Krankheit bei beiden. Vormittags du, Nachmittag die andere Vollzeitdame.
Wenn's brennt, brennen lassen! Es ist NICHT deine Aufgabe!
Es ist auch nicht deine Aufgabe, die Vertretung der Zentrale zu organisieren! Darum muss sich die Zentraledame selbst kümmern!
Du gehst um 12.00 Uhr - außer DEINE Aufgaben erfordern Mehrarbeit!!!
Zur großen Not: Anrufbeantworter