Verjährung Zahnarztrechnung
Hallo, diesmal anders rum. Ich habe eine Rechnung. Vor 2 Jahren war ich im Ausland beim Zahnarzt und habe aber vergessen, die Rechnung der Krankenkasse (gesetzlich) einzureichen. Ist mir leider jetzt erst wieder in die Hände gefallen.
Kann ich diese Rechnung jetzt noch bei der Kasse einreichen? Wann verjährt so etwas? Die Kasse anrufen ist auch schlecht, weil ich zur Zeit wieder mal unterwegs bin. Vielleicht weiß jemand was genaues. Danke.
4 Antworten
Forderungen verjähren mit Ablauf des zweiten Jahres, welches auf das Jahr folgt, in dem die Forderung entstanden ist. Datiert die Rechnung (!) also auf Januar 2010, dann verjährt die Forderung mit dem 31.12.2013. Entscheidend ist hier nicht der Leistungserbringungszeitpunkt, sondern der Termin, an dem der Schuldner von der Forderung erfahren hat.
Ja. Anders ausgedrückt, 3 Jahre nach Ende des Jahres, in dem die Forderung entstand. Aber es sollte auch vorab geprüft werden, ob die Versicherung diese Kosten überhaupt erstattet. Hast Du die Rechnung im Ausland seinerzeit bar bezahlt? Oder handelt es sich um eine Rechnung, die Dir vom Arzt bzw. dessen Rechnungsstelle zugesandt wurde?
Jaja, die Kasse zahlt das. Ich hatte eine ähnliche, neuere Rechnung hingeschickt, die unter Berücksichtigung der üblichen Abzüge (Praxisgebühr, jawoll, und 12 % Abzug für Bearbeitung oder so) akzeptiert und abgerechnet wurde. Vielen Dank für die Hinweise, werde ich mir irgendwo notieren, falls das oder was ähnliches wieder mal passiert.
kommt auf das ausland und deine KK an. es kann dir passieren, dass die das gar nicht zahlen...
Hallo,
bei Sozialleistungen beträgt die Verjährung nach dem SGB 4 volle Kalenderjahre.
Diese Verjährung gilt übrigens auch bei Beiträgen.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__45.html
Erstattungen von Auslandsrechnungen sind nur für bestimmte europäische Länder (inkl. Türkei und Tunesien) möglich. Zahnarztrechnungen aus der Schweiz werden nicht erstattet. Gruß
RHW
Angenommen die Rechnung ist vom 18.08.2010 dann beginnt die Frist am 01.01.2011 zu laufen und am 31.12.2012 ist sie dann verjährt.
Die Rechnung ist vom Januar 2010. Zählt das angefangene Jahr und dann 2 dazu? Oder wann beginnt die Frist?
Ganz schön kompliziert.
In 2010 entstanden, das Jahr, das folgt ist 2011. Und dann noch 2 Jahre hinterher? Sehe ich das so richtig?
Ist ja auch egal, 2012 reicht mir wohl doch noch. Ich schick die Rechnung mal hin. Vielen Dank.