Kann man Aok krankenversicherung pausieren wenn man ins ausland für paar monate fährt?
Bin arbeitslos und wohne noch bei meinen eltern. Da ich 25 bin muss ich meine krankenversicherung selbst privat bezahlen. Wie ist das den wenn ich 3 monate ins ausland in meiner heimatland fahre. Kann ich die krankenversicherung für 3 monate pausieren? Kennt sich da jemand aus?
4 Antworten
Pausieren geht nicht, aber die Beendigung der Mitgliedschaft, wenn du dich in Deutschland offiziell abmeldest. Bei der Rückkehr musst du dich wieder amtlich anmelden. Beide Meldebescheinigungen legst du der Krankenkasse vor.
Bedenke aber, dass du in der Zeit keinen Versicherungsschutz hast. Wenn sich dein Heimatland innerhalb der EU befindet, genießt du bei ununterbrochener Mitgliedschaft über das Sozialabkommen auch dort den Versicherungsschutz.
Eine Alternative wäre eine private Versicherung für 3 Monate (Auslands-Langzeitversicherung). Frage deine AOK, ob sie mit einer privaten Versicherung kooperiert, denn dann ist es für dich ggf. günstiger - evtl. musst du in dem Fall eine Anwartschaftsversicherung abschließen.
Arbeitslos gemeldet bist du in der Zeit allerdings nicht, denn du stehst ja der Vermittlung nicht zur Verfügung.
Danke! Das wünsche ich dir ebenfalls!
Kannst du! Den Mindestbeitrag musst du aber trotzdem bezahlen. Nennt sich Anwartschaft.
Nein! Wenn er sich in DE amtlich abmeldet, endet die Mitgliedschaft und er muss keinen Beitrag zahlen. Die Frage ist nur, ob das sinnvoll ist.
Ok! Als ich für längere Zeit ins Ausland ging und in DE abgemeldet war musste ich eine Anwartschaft bezahlen, damit ich danach wieder in meine Krankenversicherung reinkam. Vielleicht hat sich das zwischenzeitlich geändert.
Ja!
Das hat sich durch die Einführung des § 5 Abs. 1 Satz 13 SGB V geändert. Wenn jemand aus dem Ausland zurückkommt, muss die letzte zuständige Krankenkasse ihn kraft Gesetzes wieder aufnehmen (das gilt auch für private Versicherungsunternehmen).
Falls er nicht anderweitig pflichtversichert ist (Arbeitsaufnahme, ALG I oder II), muss er denselben Beitrag zahlen wie ein freiwillig Versicherter (mindestens ca. 200 €).
Seitdem ist eine Anwartschaft nur dann sinnvoll, wenn die Krankenkasse mit einem privaten Versicherungsunternehmen kooperiert und man dadurch eine sehr günstige Langzeit-Auslandsversicherung bekommt. Einen Leistungsanspruch beinhaltet die Anwartschaft nämlich nicht.
Natürlich könnte man auch weiterhin durchgängig die Beiträge zahlen - dann bleibt man versichert und muss sich nicht ab- und anmelden.
Danke!
aus Dland abmelden, dann spielt das keine rolle :)
Stimmt! Dann ist er allerdings gar nicht mehr versichert und sollte möglichst nicht krank werden.
Nein das geht nicht
Doch! Wenn er sich amtlich abmeldet, geht das. Die Versicherungspflicht gilt nur innerhalb von Deutschland.
Er hat aber geschrieben daß er Arbeitslos ist, dann wird er sich nicht so ohne weiteres abmelden.
Noch dazu als Ausländer. Kann mir vorstellen daß es Auswirkungen auf seinen Aufenthaltsstatus hat wenn er sich aus Deutschland abmeldet
bis zu 6 Monaten durchaus machbar
will er die Eltern pflegen, auch länger mit Erlaubnis des AA
Ins Ausland fahren ja, aber wie schaut es aus wenn er sich in Deutschland abmeldet
das nennt sich Auswandern - und tschüß
Arbeitslos gemeldet ist er natürlich nicht mehr, wenn er sich in DE abmeldet. Da er aber keinen Leistungsanspruch hat, wird ihm das wohl egal sein.
Wenn er zurück kommt, sollte er eine Arbeit aufnehmen, dann ist er pflichtversichert.
Dann ist er aber erst mal ohne Krankenversicherung. Wenn er sich auf dem Flughafen den Fuß bricht hat er Pech gehabt.
Ich glaube aber nicht daß eine Rückkehr so einfach möglich ist wenn er sich in Deutschland abgemeldet hat
Wenn er keine Langzeit-Auslandskrankenversicherung abschließt, ist er in den 3 Monaten ohnehin nicht versichert. Bleibt er durchgängig in der AOK, greift innerhalb der EU zumindest das Sozialabkommen.
Ich würde es nie riskieren, ohne Krankenversicherungsschutz zu sein, denn ich kenne Fälle, bei denen das nach hinten los ging. Aber das ist seine Sache.
Ob eine Rückkehr möglich ist, ist eine ganz andere Frage. Offenbar geht er selbst ja davon aus.
Jemand der bereit ist seine Krankenversicherung aufzugeben macht sich mit Sicherheit keine Gedanken darüber was eine Abmeldung aus Deutschland für Folgen auf seinen Aufenthaltsstatus haben könnte
Da hast du sicher recht. Aber den Aufenthaltsstatus kennen wir nicht.
Okieh56: Euch ein schönes Weihnachtsfest, genießt die Tage mit eueren Lieben, bleibt gesund und kommt gut ins neue Jahr! Liebe Grüße, Bettina