Wann muss man sich bei der Arbeit wirklich ausstempeln?
Ich arbeite in einer Kinderkrippe, die es vorsieht, dass man jeden Tag mindestens eine Stunde mit den Kindern spazieren geht. Jetzt wurden Stempeluhren eingeführt und somit wollen die Chefs absofort, dass wir uns bei jedem Verlassen des Geländes ausstempeln. Heißt, auch für den Spaziergang mit den Kindern- der nun wirklich nichts mit Freizeit zu tun hat! (Das würde dann später irgendwie mit der Arbeitszeit verrechnet werden, damit wir nicht durch den Spaziergang ins Minus rutschen... ) Ich finde das merkwürdig, weil ich bis jetz der Meinung war, sobald man sich ausstempelt, ist man nicht mehr über den AG versichert. Wie ist das? Kann mir da jemand eine genaue Auskunft geben?
5 Antworten
Wir stempeln dann bei der Arbeit mit div. Ziffern auf "Dienstgang", dh. wenn wir andere Filialen etc besuchen, ist das auch über die BG abgedeckt. (Berufsgenossenschaft)
Pause stempeln für Raucher etc
Wen du Feierabend hast. Das Teil dient der Arbeitszeit-Kontrolle.
Mit den Kindern spazieren gehen ist ja wohl Arbeit und da macht Ausstempeln keinen Sinn. Ich würde die Chefs mal zu einer klaren Stellungnahme auffordern. Ausstempeln muss man, wenn man die Arbeit unterbricht. Und das muss nicht unbedingt mit der Anwesenheit im Gelände verbunden sein.
Ich kann dir jetzt nur sagen wie das bei meinem Onkel ist, ich muss immer nur mündlichen bescheid sagen wenn ich Heim gehe. Bei meinem Onkel ist es so das die sich Ein und Ausstempeln müssen, die haben da aber so eine Elektronische Karte dafür. Eingestempelt wird wenn man das Gebäude betritt, Ausgestempelt wenn man das Gebäude verlässt egal ob man Feierabend hat oder mal ausser Haus ist. Am besten frägst du nochmal nach.
Das solltest du den Arbeitgeber fragen.
Wir können nicht wissen, wie das praktisch dort gehandhabt wird!
Danke, so schlau war ich auch schon, damit ist meine Frage aber nicht beantwortet