Warum bekomme ich vom Regierungspräsidium einen Ablehnungsbescheid?
wollte mal anfragen******,ob hier mir eine Antwort geben könnt.Ich habe beim Versorgungsamt genau vor einem Jahr eine Schwerbehinderteneigenschaft beantragt.Dies lief ziemlich lange in die Länge,weil die Ärzte nicht reagierten. Ich hatte zuerst 30% dann nach dem erste´n Widerspruch 40 % .erhalten Ich bin bin im gesamten Leben so sehr eingeschränkt .Ich hatte dann nochmal Widerspruch eingelegt um 50% berechtigt zu erhalten .Das Regierungspräsidium Stuttgart schrieb.Es müsse eine Hand ein Fuß oder bei einer vollständigen Versteifung der Wirbelsäule Abschnitte vohanden sein.´ Stimmt das? **Wie kann ich weiter vorgehen? Ich bin 52 Lahre alt habe Depressionen Angstzuständen viele Phobien.HLs Vorfall Arthrose in Händen und Füße Verschiedener Schwindel,wobei der eine schon so schlimm ist das ich schon gar nicht mehr in das Bett gehe.Ausserder bin ich seit 2007 an einem Entzündlichen Darm erkrankt 2008 hatte ich nach vielen Schüben eine Stoma OP wurde aber wieder zurückverlegt.ich habe heute ausgedient und bin sehr verzweifelt.Wer kann mir eine hilfreiche Antwort geben?Ich weiß ich könnte einen Anwalt nehmen aber zur Zeit geht es mir so schlecht dass ich gar keine Kraft mehr habe ausserhalb etwas zu erledigen.Bitte keine Sprüche,denn das hier ist ziemlich ernst.
6 Antworten
Sehr geehrter Herr ???....Ich kann Ihnen nur aus eigener Erfahrung sprechen....Ich würde Ihnen Vorschlagen in eine GUTE Schmerzambulanz Ihrer Wahl Stationär zu gehen um erst einmal Schmerzleiden zu lindern..( Aber aufgepasst: Schmerzambulanzen haben wochen bzw Monate lange Wartezeiten für Ambulante Behandlung deshalb empfehle ich einen Stationären Termin dringend mit denen zu vereinbaren.)..Vorteil: Schmerzambulanzen haben viel mehr Möglickeiten als normale Hausärzte.zbsp: Rezepte für Ergo Physio oder bewegungsbad,Kraftträning usw..können Hausärzte nur 1 x a 6 Therapien oder auch garnicht verschreiben.Schmerzambulanzen solange wie der Behandelnde Arzt es für ernötigt hält.Desweiteren werden Sie dort so eingestellt das auch Teure Medikamente zum Einsatz kommen die ein HA nie einsetzen würde (wegen Buget)...Wenn dann nach ca 14-20 Tage ein Befund steht so wird Ihnen die sch-Ambulanz auch weiterhin alle notwendigen Dinge verschreiben die sinnvoll sind solange sie sich in deren obhut weiterhin ambulant betreuen lassen...Auch sind diese Gutachten weit besser für evtl Renten-Anträge oder auch Schwerbehinderten Ausweiß.Denn in Schmerzambulanzen werden alle Untersuchungen wie Ct-MRT angefertigt ohne Kosten zu schonen, solange die für eine Verbesserung für Ihr leiden erforderlich sind...Dieser Weg ist etwas lang und auch evtl schwierig,,aber am ende lohnt es sich immer,denn kein Hausarzt wird sich so um sich kümmern ohne die kosten im Auge zu haben.Ich hoffeich konnte helfen
da es dir überhaupt keinen Vorteil bringt, wenn du zehn oder zwanzig Prozent mehr bekommst, würde ich es einfach dabei belassen ;)
Ab eine GdB von 50 gilt man als Schwerbehindert und bekommt eine Behinderten Ausweis in so fern macht es schon einen Unterschied ob man eine GdB von 40 oder 50 hat. In einem geben ich dir allerdings recht, alterman58 wirft hier sinnlos mit irgend welchen Nachteilsausgleichen um sich die man ohne zusätzliche Merkzeichen im Ausweis nicht bekommt.
das stimmt doch garnicht, so ein Blödsinn ey, Busfahrscheine gibt es nur mit dem Merzeichen für Gehbehinderung, Autos? in deinen Trâumen vielleicht
bei Vorliegen des Merkzeichens "G"
Nachlass von 15 Prozent
Volkswagen beispielsweise gewährt Menschen mit Behinderungen bei Vorlage des Schwerbehindertenausweises einen Rabatt von 15 Prozent auf den Neupreis eines Wagens. Voraussetzungen sind ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 Prozent sowie eines der Merkzeichen "G" (gehbehindert), "aG" (außergewöhnlich gehbehindert), "H" (hilflos) oder "Blind". Den Preisnachlass bekommen auch Kunden mit einer Conterganschädigung sowie Eltern behinderter Kinder. Ganz neu ist die Rabatt-Aktion der Adam Opel AG: Seit dem 2. Februar bekommen schwerbehinderte Menschen einen Nachlass von mindestens 15 Prozent auf den Neupreis eingeräumt. Auch hier gelten die zuvor genannten Voraussetzungen.
omega: vielleicht vorher etwas informieren...
Da sieht man, dass du keine Ahnung hast. Auf Antrag kann sich jeder der mindestens 30% hat mit einem Schwerbehinderten gleichstellen lassen,maußerdem hat keiner gesagt, dass eine Gehbehinderung vorliegt,mwo bitte steht das?
Hallo. Depressionen, Angstzustände, Phobien sind heilbar. Stoma ist zurückgelegt, also erledigt. Schwindel wird wohl von deinen Psychischen Erkrankungen herkommen. Entzündlicher Darm ist ebenfalls heilbar.
Arthrose ist in deinem Alter normal, haben meine Eltern Beide, meine Mutter sogar echtes Rheuma dabei. Mein vater muss ein Korsett Tragen und etwas für die Knie. Hatte auch Knie OP, meine Mutter auch. Und keine %. Ihc habe eine Epilepsie , Symtomatisch, heißt nicht hielbar und habe 100% und einige Buchstaben. Und ich bin erst 12 Jahre alt.
Man rechnet schon alle Erkrankungen mit. Aber selbst muss man auch etwas tun um wieder gesund zu werden. Deshalb ist 40% schon viel die du hast.
Da du dich in Therapie begeben kannst, gibst es auch keine % mehr auf Zeit.
Psychische Erkrankungen können therapiert werden, deshalb bekommt man eben keine % darauf, nur im Extremfall, Schizophrenie und wenn man beweisen kann, dass das nicht heilbar ist.
Selbst nach Schlaganafall oder Herzinfarkt kann man wieder ganz genesen oder nur sehr leicht im Alltag eingeschränkt sein und auch arbeiten.
Da wirst du leider kein Glück haben einen Ausweis zu bekommen.
Aber 40% ist doch auch was. Hat zumindest steuerliche Vorteile.
Ein Kampf mit Anwalt lohnt sich hier nicht.
Jonas
Ich kann dir nur raten zu einem der beiden Sozialverbände VdK oder SoVD zu gehen. Gegen einen geringen Jahrasbeitrag wir dir dort sicher weitergeholfen.
Die Festlegung des GdB (Grad der Behinderung in Prozent) unterliegt genauen Vorschriften. Die möglichen Einzelbehinderungen sind im Netz zu finden. Bei mehreren Einschränkungen wird nicht addiert, sondern im Regelfall von der höchsten Schädigung ausgegangen und ggf. leicht aufgerundet. Da die Grenze von 50 % gleichzusetzten ist mit der Anerkennung als Schwerbehinderter (erhebliche rechtliche, berufliche, finanzielle Folgen!) , muss dort wirklich etwas ganz Wesentliches in der Behinderung vorliegen. Gegen die Festlegung des GdB kann Widerspruch eingelegt werden - schriftlich bei der entsprechenden Stelle. Das wird dann aufgrund der Aktenlage entschieden. Wenn sich etwas verschlechtert (oder auch verbessert), kann ein neuer Termin beim Amtsarzt angesetzt werden.
http://landingpages.wolterskluwer.de/media/landingpages/schwerbehindertenver/gdb_mde_tabelle.pdf
Stoma zurückverlegt - Psychische Einschränkungen sind generell schlecht einzuschätzen... (Klinikaufenthalt deshalb nachweisbar? Wenn nicht - sehr schlechte Karten!), Arthrose hat jeder, der über 50 Jahre alt ist... So brutal es klingt, auch ich hätte Probleme, dich mit den hier von dir geschilderten Beschwerden irgendwie auf 50 % zu bekommen! Und ich beschäftige mich schon seit vielen Jahren mit diesen Berechnungen.
Ab 50 % (= Schwerbehindert) gibt es Bus-/Bahnfahrscheine, Autos (!), Versicherungen... deutlich billiger! Daher ist diese Grenze besonders wichtig für Behinderte.