Was passiert, wenn man sich bei der Musterung weigert, sich auszuziehen?
Gemeint ist hier Österreich, wo es Pflicht ist zur Musterung zu erscheinen.
Sie werden mich wohl kaum zwingen können, mich vor dem Arzt zu entblößen
7 Antworten
Nein, der Arzt wird mit höchstem Verständnis und grosser Geduld notwendige Untersuchungen durch Abtasten und Abklopfen unter der Kleidung vornehmen und dir ein besonderes Lob aussprechen ob deiner Zurückhaltung und ausserdem dich als leuchtendes Beispiel allen anderen voranstellen.
Du kannst doch deiner Stellungspflicht nachkommen ohne gleich in die Kaserne einzurücken. Informiere dich doch mal richtig, es passt doch keinem wenn man so plötzlich damit konfrontiert wird, doch es gibt doch auch Unterstützung. Du könntest z.Bsp. mit einem Anwalt dort erscheinen, nur nützen würde es dir nichts.
Du könntest z.Bsp. mit einem Anwalt dort erscheinen, nur nützen würde es dir nichts.
Was soll mir das bringen?
Hatte sie schon und nein du musst dich nicht entblößen ;)
Das ist Fahnenflucht, Befehlsverweigerung und/oder Volksverrat. Dafür wird man erschossen. Würde ich jetzt einfach mal so von der Logik urteilen, zumindest vor 50+ Jahren ist das vermutlich so gewesen, wie das Heute ist weiß ich aber nicht.
Sie werden dich sicher nicht an Ort und Stelle durch Anwendung körperlicher zwangsmittel zwingen, aber die können dich natürlich auch mit Rechtsmitteln mürbe machen wie ausgetrockneten Kuchenteig. :-)
Lass dir nicht solche Angst einjagen.** Atzec** meint den Verwaltungs- strafrechrechtlichen Weg.
Ihr habt da die Wehrpflicht. Zu der gehört nunmal eine medizinische Untersuchung. Wenn du die aus irrationalen gründen verweigerst, werden die dich mit ordnungsstrafen bis hin zur beugehaft bedenken. Die Musterungsbehörde muss jedenfalls dein Querulantentum nicht einfach so hinnehmen.
werden die dich mit ordnungsstrafen bis hin zur beugehaft bedenken.
Das wäre ein Verstoß gegen die Menschenwürde und ich kann meine Meinung äußern.
Wir leben ja nicht mehr im Mittelalter.
nein. Auch in Österreich dürfte das kein Verstoß gegen die menschenwürde sein. :-) Deine Meinung kannst du ja auch äußern. Aber du bist verpflichtet, dich medizinisch untersuchen zu lassen. Diese untersuchung verstößt nicht gegen deine menschenwürde, sondern stellt sicher, dass du nur bei unbedenklicher gesundheit auch wirklich zur Armee musst. Sie ist also letztlich in deinem wohlverstandenen objektiven interesse! :-)
Im Mittelalter wiederum hätten sie dich vermutlich nur mitleidig angegrinst, dir die pflaumen mit Honig eingeschmiert und dich in ein verließ mit hungrigen Ratten eingekerkert... :-)
Ja, du hast wohl Recht.
Aber da ich mit den Ohren Probleme habe (seit der Geburt), werde ich wahrscheinlich untauglich sein.
Meni Bruder hat gesagt, sobald man irgendetwas mit den Ohren hat, ist man untauglich.
Stimmt das?
Hehe, man ist sicherlich nicht untauglich, wenn man "irgendetwas" an den Ohren hat. Es sollte schon etwas sein, dass die tauglichkeit für den Wehrdienst ausschließt. :-)
Wenn man schlecht hört, bzw. taub ist, kommt man eh zur Artillerie.
Weil dort ist es sooo laut, daß auch normalhörende mit der Zeit terrisch werden.....
Wie darf ich das verstehen?