Konsequenzen bei nicht erfüllen der Auflagen, NACH Verbeamtung auf Lebenzeit
Hallo, ich wurde letztes Jahr auf Lebenszeit verbeamtet. Damals habe ich neben der Urkunde ein Schreiben bekommen, wonach ich weiterhin abnehmen soll. Es wurde festgelegt, dass ich nach einem Jahr, erneut zum Amtsarzt muss und das Gewicht weiter reduziert sein soll. Nunmehr ist das Jahr vorbei und ich habe lediglich mein Gewicht gehalten.
Kann mir jemand sagen, was für Konsequenzen mich erwarten? Auf meiner Lebzeiturkunde steht nichts drauf. Also keine Auflagen. Die ist ganz normal.
Könnte ich ein Diszi bekommen oder verliere ich eventuell meine Lebzeitverbeamtung?
Hilfe Hilfe Hilfe! Und danke vorab!!!
5 Antworten
Ich glaube nicht, dass dir deshalb etwas passiert, weil momentan jeder Lehrer gebraucht wird. Natürlich wollen sie an deinen Titel heran, weil als Angestellter hast du weniger Rechte und bist billiger.
Deshalb unternimm etwas. Das du eine kurze Radikaldiät machen sollst, wurde hier schon erwähnt. Ich habe aber noch etwas in einer Doku über Abnehmen gesehen, mit dem du in Zukunft abnehmen kannst, ohne Megaaufwand und ohne Jojoeffekt.
Kauf dir ein Trimmrad. Radel darauf an drei Tagen in der Woche 3 x für 20 Sekunden so schnell du nur kannst. Kein Warmfahren, kein sonstiges Trainning. Die Abstände zwischen den 20 Sekunden sollten ruhig ein paar Stunden sein, also morgens, mittags, abends.
Wichtig ist auch, dass du vorher zu deinem Hausarzt gehst und dies mit ihm besprichst. Auch weil er dir sagen muss, ob dein Körper diese extremen 20 Sekunden mitmacht.
Sieh nach, ob nach einem Monat, bei sonst gleicher Lebensweise, Kilos dahin geschmolzen sind. Das Forscherteam, dass diese Methode entwickelt hat, wollte feststellen, ob Abnehmen ohne Sport oder nur mit wenig Sport möglich ist.
In Youtube könntest du auch etwas darüber finden. Und noch etwas. So wenig wie möglich sitzen. Versuche mehr Stehen, Gehen und Laufen (kein Sport, sondern mal eine Treppe hoch laufen) in deinen Alltag zu bringen. Menschen, die sich so mehr bewegen, nehmen weniger zu.
Sonst kauf dir einen Garten und arbeite darin. So mache ich das.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen und wünsche dir viel Glück.
Ich glaube nicht, dass es sich beim Fragesteller um einen Lehrer handelt. Dieser Fall ist eher bei Angehörigen des Justizapparates von Bedeutung, also Polizisten, JVA-Beamte etc.
Wenn Du Zeit hast, solltest Du ein paar Fastentage einlegen, vielleicht zwei Schritte mehr als sonst machen. Wenn Du um ein halbes Kilo weniger auf die Waage bringst, hast Du das Soll erfüllt.
Bei stark Übergewichtigen sind doch zwei oder drei Kilo gar nichts.
Bei meinem Ex-Mann war das auch so. Keine Spaßfrage.
Es müsste aber genauere Vorgaben gegeben haben bzgl. der vorgeschriebenen Gewichtsreduzierung. Es gibt ja eine Art "Raster", nach dem dort Körpergröße und zugeordnetes erlaubtes Höchstgewicht festgelegt werden, das sollte man dir eigentlich genannt haben.
Wenn du die Phasen "Beamter auf Widerruf" und "Beamter auf Probe" schon hinter dich gebracht hast und nun tatsächlich auf Lebenszeit verbeamtet wurdest, dürfte diese Entwicklung (allein) an deinem Beamtenstatus normalerweise nichts mehr ändern. Womöglich macht der Amtsarzt bei der nächsten Kontrolle einen Vermerk für die Akte und erteilt noch mal eine neue Auflage.
Dass du das Gewicht gehalten hast, ist schon mal gut. Zunehmen wäre schlecht gewesen. Wann ist der nächste Amtsarzttermin? Mein Ex-Mann hat die Woche davor dann immer noch mal relativ radikal Kohlsuppendiät gemacht und so 2-3 kg abgenommen. Nicht jedermanns Sache, aber für ihn hat's funktioniert (und ihm auch nicht geschadet).
Jetzt ist der Zeitpunkt, um ein wenig abzunehmen. Sie wollen ein paar Fortschritte von dir sehen. Fang heute mit dem Abnehmen an. Sie prüfen, wie du mit dir selbst und deiner eigenen Gesundheit umgehst. Also versuche bis zum nächsten Arzttermin dein Gewicht zu reduzieren. Jetzt ist Disziplin gefragt. Gruss Weena
Kann eigendlich garnicht sein? Weil mann garnicht nach dem Aussehen gehen darf . Ist eine Spass-Frage ?
Nein, der Staat ist so. Er will, dass seine Beamten bis zur Pension voll leistungsfähig sind.