Wegunfall?

17 Antworten

Wenn du auf dem Weg zur Arbeit den häuslichen Bereich verlässt,die Haustür also hinter dir zumachst,befindest du dich auf dem direkten Weg zur Arbeit.

Alles was nun passiert ist ein Wegeunfall und wird als Arbeitsunfall angesehen.

Dein Arbeitsweg beginnt, sobald Du Deine Haustür hinter Dir verschlossen hast. Also gehört das Treppenhaus nicht zum Arbeitsweg. Dies wird Dir auch die Unfallversicherung so bestätigen.

in den Urteilen heisst es Haustür - ich weiß nicht, ob damit nicht auch Wohnungstür gemeint ist.

Ruf mal deine Krankenkasse an, die müssten dir das sagen können

hm ich glaub die wollen nur nicht zahlen....wenn es kein wegeunfall wäre, wäre es ein arbeitsunfall, da es auf der arbeit passiert ist...sollen sie sich halt was aussuchen^^

SteffanK 
Beitragsersteller
 02.11.2010, 10:51

ist ja nicht auf der arbeit passiert. sondern auf dem weg zur Arbeit:-).

also raus aus meiner wohnung, treppe..und plump..:-)

neca86  02.11.2010, 10:58
@SteffanK

ahh jetzt kann ich folgen....naja wenn du die hasutür noch nciht raus warst ist es auch kein wegeunfall- da haben sie dann recht.

Tatsächlich geht die BG davon aus, dass der Arbeitsweg erst vor der Haustür beginnt. Es hätte ja auch sein können, dass du erst die Zeitung hoch holst.