Wegunfall?
Hallo,
bin heute auf dem Weg zur Arbeit von der Treppe gestürzt. Habe Schmerzen am rechten Arm. Die Ärzten vom Unternehmen meinte, dass mein treppenhaus nicht zum Arbeitsweg zählt.
Nun meine Frage ist. Zählt das Treppenhaus als Weg zur Arbeit?
"Der Weg von der eigenen Haustür bis zum...." so habe ich es gelesen.
lg
17 Antworten
Wenn du auf dem Weg zur Arbeit den häuslichen Bereich verlässt,die Haustür also hinter dir zumachst,befindest du dich auf dem direkten Weg zur Arbeit.
Alles was nun passiert ist ein Wegeunfall und wird als Arbeitsunfall angesehen.
Dein Arbeitsweg beginnt, sobald Du Deine Haustür hinter Dir verschlossen hast. Also gehört das Treppenhaus nicht zum Arbeitsweg. Dies wird Dir auch die Unfallversicherung so bestätigen.
in den Urteilen heisst es Haustür - ich weiß nicht, ob damit nicht auch Wohnungstür gemeint ist.
Ruf mal deine Krankenkasse an, die müssten dir das sagen können
hm ich glaub die wollen nur nicht zahlen....wenn es kein wegeunfall wäre, wäre es ein arbeitsunfall, da es auf der arbeit passiert ist...sollen sie sich halt was aussuchen^^
ahh jetzt kann ich folgen....naja wenn du die hasutür noch nciht raus warst ist es auch kein wegeunfall- da haben sie dann recht.
Tatsächlich geht die BG davon aus, dass der Arbeitsweg erst vor der Haustür beginnt. Es hätte ja auch sein können, dass du erst die Zeitung hoch holst.
ist ja nicht auf der arbeit passiert. sondern auf dem weg zur Arbeit:-).
also raus aus meiner wohnung, treppe..und plump..:-)