Welchen Sinn hat ein Einwurfeinschreiben, wenn der Empfänger nicht drauf steht?
Auch in der Sendungsverfolgung im Internet steht der Empfänger nicht drauf.
Da kann der ja einfach behaupten, er habe nie eine Sendung bekommen, wenn man nur einen Beleg hat, dass die Post das Schreiben zugestellt hat, aber nirgends steht, wer der Empfänger ist.
Oder kann man das doch irgendwie rausfinden, vielleicht wenn man sich an die Post wendet???
4 Antworten
Wenn man einen Brief per einschreiben - Einwurf verschickt, ist ja wie oben beschrieben online prüfbar das die Sendung an der angegebenen Adresse angekommen ist, für mehr und nicht weniger ist ein einschreiben - Einwurf da, wenn man wissen möchte das es der Empfänger entgegen genommen hat schickt man es mindestens auch als normales einschreiben weg, und wenn man möchte das es nur der Empfänger kriegen soll, schickt man es als einschreiben - eigenhändig, und wenn du noch eine empfangsbestätigung brauchst, kannst du die zusatzleistung "Rückschein" dazu nehmen, hoffe hat etwas geholfen gruß
Es ist weder auf dem Beleg, den ich bekommen habe, noch auf der Sendungsverfolgung im Internet ein Empfänger angegeben. Bestätigt ist eigentlich nur, dass die Sendung abgegeben ist, aber nicht WO? Es wird KEINE Adresse bestätigt. Schnarchnix schrieb, die Post könne das feststellen. Schön, müsste ich mich an die Post wenden, macht halt mehr Aufwand und kostet vielleicht nochmal Gebühr, dass die mir die Empfängeradresse bestätigen.
Beim Einwurf-Einschreiben bestätigt der Postbote, ein Schriftstück in den Briefkasten geworfen zu haben. Damit ist es gemäß § 130 BGB in den Machtbereich des Empfängers gelangt und somit ist der Zugang bewirkt.
- Der Einlieferungsbeleg ist vorzulegen.
- Der reproduzierbare Auslieferungsbeleg ist vorzulegen. (Kann für begrenzte Zeit online abgerufen werden)
Werden diese Dokumente vorgelegt, gilt der Beweis des ersten Anscheins. Demnach ist dann davon auszugehen, dass das Schriftstück auch zugegangen ist. Der Empfänger müsste dann substantiiert darlegen und unter Beweis stellen, weshalb dieser Anscheinsbeweis erschüttert wird. https://www.anwaltskanzlei-online.de/2017/03/17/gesellschaftsrecht-einwurf-einschreiben-ist-ein-einschreiben/
Was auf dem Beleg steht oder was du online sehen kannst, ist unerheblich.
Die Post kann anhand der Nummer des Einwurfsschreibens zuordnen, zu welcher Adresse es zugestellt wurde. Das reicht vor Gericht aus.
Die Online-Sendungsverfolgung der Post steht natürlich auf den Beleg drauf!
Das reicht als Beweis aus.
Ich hoffe mal es geht ohne die Post zu bemühen. Ich hab eine Krankmeldung an die Krankenkasse geschickt. Jetzt rufen die an und sagen, da kam nichts. Ich hab die Krankmeldung fotografiert und den Einlieferungsschein und es ihnen per mail geschickt.
In Zeiten von Corona kann da schonmal was durcheinander geraten.
Wahrscheinlich ist die Poststelle der Krankenkasse auch unterbesetzt bzw. heillos überfordert.
Verstehe sowieso nicht, wieso das heutzutage nicht 100% digital ablaufen kann.
Da noch das "Original-Papier" hinschicken zu müssen ist sowas von anno dazumal.
Im Endeffekt ist weder ein Einwurfeinschreiben noch ein "richtiges" Einschreiben rechtssicher. Denn man hat keinerlei Beleg, WAS man verschickt hat. Es kann eine Grußkarte gewesen sein, ein leeres Blatt Papier oder gar nix im Umschlag.
Das ist richtig. Aber die meisten Firmen bzw. Behörden oder andere Organisationen erkennen das Einschreiben an. Am sichersten wäre natürlich die Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher, der auch den Inhalt des übermittelten Schreibens festhält.
Einfacher ist ein Fax mit Ausdruck auf dem Sendebericht. geht natürlich nur, wenn der Empfänger sein Fax nicht absichtlich blockt (oder gar keines hat).
aber nirgends steht, wer der Empfänger ist.
Ohne Empfänger macht jegliche Versendung von Schriftstücken keinen Sinn. Alles kommt immer wieder zum Absender zurück.
Der Empfänger steht natürlich auf dem Brief. Aber den hab ich doch nicht mehr! Ich hab nur einen Beleg auf dem kein Empfänger steht. Also könnte doch der Empfänger behaupten, nie etwas bekommen zu haben - ich kann ihm ja nicht das Gegenteil beweisen!
Die Post kann das aber beweisen.
Die können mit der Nummer was anfangen & sehen in ihrem System, an welche Adresse das Schreiben ging.
Aber der Empfänger steht ja gar nicht drauf auf dem Beleg und auch nicht in der Online-Sendungsverfolgung der Post. Es steht nur die Nummer des Einschreibens drauf und das Datum.