Wer bekommt den Durchgangsarztberich? Arbeitsunfähig angekreuzt, krank schreiben Pflicht?
Mein Chef hat mich heute in Krankenhaus geschickt wegen einer Schnittwunde. Habe dort einen Durchgangsarztbericht bekommen, in diesem steht arbeitsunfähig ab 16.01 und voraussichtlich wieder arbeitsfähig ab 22.01. Muss ich mich krank schreiben lassen oder nicht (versicherungstechnisch gesehen).
5 Antworten
Wenn der D-Arzt Dich arbeitsunfähig geschrieben ha dann bist Du schon AU geschrieben und zwar vom 16.-22.01- Wenn Du keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankenschein) hast musst Du Dich auch nicht krankschreben lassen. Wenn Du der Meinung bist das es geht, kannst Du auch zur Arbeit gehen. Deinen Versicherungsschutz verlierst Du dadurch nicht, aber um keine Verschlimmerung zu rikieren solltest Du das mit dem Hausarzt absprechen. Selbst wenn Du eine AU-Bescheinigung hast kannst Du auf Arbeit gehen.
Der ARBEITGEBER muss den Unfall der BG melden. Unabhängig davon meldet der Durchgangsarzt die Diagnose an die BG. Diese bekommt der Arbeitgeber ja nicht.
Bei solchen kleinen Verletzungen kann dann auch die weitere Behandlung und die AU durch den Hausarzt erfolgen.
Natürlich musst du den Arbeitgeber von der vorläufigen AU Kenntnis geben.
Der Hausarzt darf dich beim Arbeitsunfall nicht krankschreiben.
Er darf dich NICHT behandeln, wenn länger als 1 Wo Behandlungsbedürftigkeit besteht und/oder Arbeitsunfähigkeit besteht.
Da Arbeitsunfähigkeit besteht musst du zum D-Arzt. Den D-Bericht erhalten deine Berufsgenossenschaft sowie deine Krankenkasse.
Ja, musst du. Musst du dich noch mal bei dem Durchgangsarzt melden ? Wenn nicht, geh zu deinem Hausarzt.
Doch, darf er. Aber erst wenn der Patient beim Durchgangsarzt war. Der Hausarzt darf nur nicht die Erstbehandlung machen bei einem Arbeitsunfall. Es sei denn es besteht Lebensgefahr..
Hoi.
Und die BG bezahlt zweimal die Diagnose? Wohl kaum. In der Regel "überweist" ein D-Arzt einen Patienten an seinen Hausarzt, wenn die Verletzung nicht gravierend ist oder die Entfernung zum D-Arzt unverhältnismäßig groß ist.
"D-Ärzte entscheiden über die weitere Behandlung
Grundsätzlich sind sowohl die Arbeitgeber als auch die erstbehandelnden Ärzte verpflichtet, alle Arbeitsunfähigen oder alle Unfallverletzten, die voraussichtlich länger als eine Woche behandelt werden müssen, unverzüglich einem D-Arzt vorzustellen. Dieser entscheidet nach einer von ihm selbst durchgeführten Untersuchung, ob eine besondere Heilbehandlung oder eventuell auch eine stationäre Einweisung notwendig ist oder ob die hausärztliche Versorgung ausreicht. Das Ergebnis dieser Untersuchung hält er in einem Bericht (D-Bericht) fest."
http://www.ukpt.de/pages/reha/darzt.php
Ciao Loki
Geh mit dem Bericht zum Hausarzt. Er wird Dich krankschreiben.
Hoi.
Nein, aufgrund des Arbeitsunfalles darf der Hausarzt ihn gar nicht behandeln...und der D-Arzt darf eben auch eine AU ausstellen.
Ciao Loki
Muss er mich krankschreiben? Wenn ich ihm sage ich kann arbeiten dann muss er nicht oder?
Wenn nichts dagegen spricht. Geh aber auf jeden Fall mit dem Bericht zum Arzt.
Ok, danke.
Gerne :)
Hoi.
Auch ein D-Arzt im Krankenhaus darf eine AU ausstellen und da er einen Arbeitsunfall hatte, darf der Hausarzt ihn eigentlich gar nicht behandeln.
Ciao Loki