Wer hafte bei einem Unfall auf einem Obsthof beim Kirschen selber pflücken?
Ich bin auf einem Obsthof gewesen, wo man Kirschen selber pflücken kann. Ich stand auf einer Triangel Leiter, die noch eine Verlängerung hatte. Als ich oben stand, brach sie plötzlich unter mir zusammen und ich stürzte 2-3 Meter tief. Die Verbindung oben am Gelenk der Leiter brach vermutlich.. Auf jeden Fall ist sie nicht gekippt sondern hat die Grätsche gemacht. Meine Handgelenke sind verstaucht, eine Wunde die genäht werden musste sind die Hauptverletzungen.
Haftet der Obstbauer für den mir entstandenen Schaden oder evtl. Auch Schmerzensgeld? Auch wenn irgendwo ein Schild hängt, "Pflücken auf eigene Gefahr"? Ich habe mal gehört, dass ein Gewerblicher, der Leitern Mitarbeitern oder der Allgemeinheit zur Verfügung stellt, jährlich eine Leiterprüfung durchführen lassen muss inkl. Dokumentation. Wer weiß hier Näheres zur Haftungsfrage?
4 Antworten
Rechtsgrundlage ist hier die BGV D 36 (Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossen-schaft). Was die jährliche Prüfung betrifft, so gilt hier der § 30 der BGV D 36. Schaust Du hier http://www.pr-o.info/bc/uvv/74/30.HTM
Im Zweifel sollte das Prüfungsbuch des Unternehmers mal kontrolliert werden.
wie die Leiter beschrieben ist handelt es sich nicht um keine mechanische Leiter sondern eine ganz normale Leiter. die genaue Definition sollte auch in der Verordnung stehen,
Hmmmmm, wenn er Dir ne defekte Leiter zur Verfügung gestellt hat???
Gute Besserung jedenfalls
Hier haftet der Besitzer. Wenn er die möglichkeit einräumt, dass Fremde Obst ernten dürfen, er dafür Leitern zur Verfügung stellt, so müssen die Leitern in einwandfreiem Zustand sein.
Leitern unterstehen der wiederkehrenden Überfprüfung und müssen sicher sein.
das ist nichts anderes als ein Schwimmbad. Dort haftet natürlich der Betreiber, weil er eine Leistung anbietet und da muss er gewährleisten, dass sie auch sicher ist.
Die komplette BGV D 36 hast Du hier:
http://www.bghm.de/fileadmin/user_upload/Arbeitsschuetzer/Gesetze_Vorschriften/BG-Vorschriften/bgvd36_Leitern_und_Tritte_MMBG.pdf