Wer hafte bei einem Unfall auf einem Obsthof beim Kirschen selber pflücken?

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Rechtsgrundlage ist hier die BGV D 36 (Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossen-schaft). Was die jährliche Prüfung betrifft, so gilt hier der § 30 der BGV D 36. Schaust Du hier http://www.pr-o.info/bc/uvv/74/30.HTM

Im Zweifel sollte das Prüfungsbuch des Unternehmers mal kontrolliert werden.

Hmmmmm, wenn er Dir ne defekte Leiter zur Verfügung gestellt hat???

Gute Besserung jedenfalls

Hier haftet der Besitzer. Wenn er die möglichkeit einräumt, dass Fremde Obst ernten dürfen, er dafür Leitern zur Verfügung stellt, so müssen die Leitern in einwandfreiem Zustand sein.

Leitern unterstehen der wiederkehrenden Überfprüfung und müssen sicher sein.

das ist nichts anderes als ein Schwimmbad. Dort haftet natürlich der Betreiber, weil er eine Leistung anbietet und da muss er gewährleisten, dass sie auch sicher ist.