Wer zahlt für einen Onkel, wenn er ins Pflegeheim muß?
Wer kann mir weiterhelfen. Der Bruder meines Vaters wurde mit einem Schlaganfall ins Krankenhaus eingeliefert. Ich als Nichte wurde benachrichtigt. Seine beiden leiblichen Söhne wurden vom 2. Mann seiner Exfrau adoptiert und tragen auch den Namen des Stiefvaters. Sind diese beiden Söhne für den Vater verantwortlich und müssen ihn finanziell absichern, wenn er dazu nicht in der Lage ist? Meine beiden Geschwister und ich sind die einzigen noch lebenden Angehörigen. Können wir herangezogen werden, wenn es um die Pflege geht?
5 Antworten
Unterhaltspflicht besteht nur in direkter Linie ( Großelter - Eltern - Kinder - Enkel )
Geschwister und deren Verwandte sind da raus
Das wird alles geregelt, wenn er wirklich ins Pflegeheim muß. Nein, du und deine Geschwister müssen nicht für die Kosten aufkommen, das übernimmt dann das Sozialamt. Wie es mit den Söhnen steht, kann ich leider nicht sagen.
es wäre allenfalls der Bruder zuständig, nicht aber die Kinder. Noch lebende Eltern können auch verpflichtet werden zu zahlen, wenn sie können. Vor allem wird erst einmal Vermögen aufgebraucht, soweit vorhanden.
Geschmacklos. Denkst du nur ans Geld ? Jetzt wart erst mal ab ob es ein schwerer Schlaganfall war der nennenswerte bleibende Schäden verursacht hat. Gibts durchaus auch, das einige nach ein paar Monaten und Reha wieder hallbwegs Fit werden und solange zahlt alles die Krankenkasse.
Deine Anwort war auch geschmacklos! Es geht hier gar nicht ums Geld. Weder von meiner Seite noch von der anderen. Es geht nur um die Zukunft des Onkels udn ich wünsche ihm ganz bestimmt noch ein langes glückliches Leben.
50% übernimmt die Pflegekasse, den Rest ihr. Wenn ihr aber beglaubig könnt, dass es für euch unmöglich ist, solch etwas zu zahlen, muss die Sozialhilfe den Rest machen
Du bist nur in zweiter Linie verwandt und somit nicht verpflichtet. Fragen können sie dich aber trotzdem.
das mit dem SOzialamt stimmt nur, wenn die angehörigen nicht unterhaltspflichtig sind/werden. Ich würde das so pauschal nicht sagen. Verwandte ersten und zweiten Grades werden da schnell herangezogen. bei Kindern des Bruder glaube ic allerings nicht an eine Unterhaltspflicht.