Widerspruch Krankenkasse
Hallo zusammen, ich muss einen Widerspruch bei der Krankenkasse einlegen, da mein Antrag auf Liposuktion abgelehnt wurde. Welchen rechtlichen Hintergrund hat es das Widerspruchsverfahren vorläufig ruhend zustellen? Ich möchte nämlich erst Widerspruch einlegen und Akteneinsicht einfordern und danach erst die Stellungnahme schreiben. Mir wurde hierzu empfohlen, dass Widerspruchsverfahren als vorläufig ruhend zu beantragen. Es wär toll wenn mir jemand was dazu sagen könnte :-)
1 Antwort
Der dir empfohlen hat das Widerspruchsverfahren ruhend zu stellen, der muss dir ja auch deine Frage beantworten können. Die Krankenkasse ist dafür der erste Ansprechpartner. Wenn du da keine ausreichende Antworten bekommst, dann wende dich besser an einen Anwalt, der sich mit derartigen Verfahren auskennt.