Was kann ich tun, um meinem Psychotherapieabschlussbericht zu bekommen?
Meine ehemalige Psychotherapeutin hat den Therapieabschlussbericht erst nach Monaten an die Krankenkasse geschickt und diese im verschlossenen Umschlag weiter an den MDK. Der MDK hat beschlossen, dass ich keine neue Psychotherapie bekommen soll, weil nicht Therapienotwendigkeit und Therapeutenwechsel deutlich wurden. Ich habe mich auf den §630 g BGB e berufen, den meine Psychologin geschickt umgeht, da sie aus medizinischer Sicht eine Verschlechterung vermutet... Meiner Psychiaterin hat sie diesen Therapieabschlussbericht auch nicht zugesendet. Ich kann quasi keinen ädequaten Widerspruch gegen den Bescheid der Krankenkasse schreiben und gegen den Therapieabschlussbericht vorgehen. Ich bitte alle Ideen hierzu zu sammeln. Ich denke, ich werde um einen Anwalt nicht drum herumkommen....
3 Antworten
Diese Frage verstehe ich nicht. Wenn vor Ablauf der zwei Jahre nach einer beendeten Psychotherapie eine neue beantragt wird, muss in der Regel (von demselben oder einen anderen Psychotherapeuten) ein Bericht an den Gutachter geschrieben werden. Weder ist dafür ein "Therapieabschlussbericht" erforderlich noch ist für eine Neubewilligung der MDK zuständig, sondern die Psychotherapiegutachter. Diese Frage ist in sich nicht stimmig und so auch nicht zu beantworten.
Ich bin selbst seit über 20 Jahren kassenzugelassener Psychotherapeut
Das sah und sieht die Krankenkasse anders. Von welcher Institution sind Psychotherapiegutachter?
Was ist ein Therapieabschlussbericht? Ich bin selbst Therapeutin, kenne jedoch lediglich Berichte für Gutachter zur Therapieverlängerung. Aufgrund dieses Berichtes gibt der Gutachter an die KK eine Einschätzung, ob er die Therapie, bzw. deren Verlängerung für angezeigt erachtet oder nicht. Die letztmögliche Verlängerung auf 80 Std wird häufig abgelehnt, bzw. nur in Extremfällen bewilligt. Du hast zwei konstruktive Möglichkeiten in deiner Situation: 1. du könntst einen Therapeuten aufsuchen, der ein anderes Verfahren anwendet als deine bisherige Therapeutin. Dieser muss einen neuen Antrag stellen. Vielleicht klappt es dann. 2. du bekommst Stütztermine 1x pro Monat bei deiner bisherigen Behandlerin bis du nach 2 Jahren wieder regulären Anspruch auf psychotherapeutische Behandlung hast. Der Streit mittels Anwalt ist zwar möglich, führt jedoch nicht unbedingt zum gewünschten Ziel, nämlich behandelt zu werden.
Wenn Sie trotz ihrer Berufserfahrung tatsächlich noch nie einen Therapieabschlussbericht verfasst haben ... und auch nicht wissen, was meine Frage zu bedeuten hat, tut es mir sehr leid. Es geht nicht um eine Therapieverlängerung sondern um einen Therapeutenwechsel, der notwendig geworden ist, deshalb ist die zweite Option ihrer konstruktiven Möglichkeiten einfach schon hinfällig.
Nach der (neuesten) Rechtslage hat jeder Patient ein Anrecht darauf, seine Krankenakten (in Kopie) zu bekommen (auf Nachfrage).
Ja und nein. Der Patient hat das Recht, Einblick in alle offiziellen Daten zu nehmen. Das sind Name und Anschrift, Krankenkasse, die Diagnose, die an die Kasse ging, Testergebnisse, Gutachten. Und dazu gehört meines Wissens auch der Abschlussbericht an die Kasse zu. Das ist ja wie ein Gutachten.
Was nicht dazu gehört, sind Notizen des Therapeuten über die GEspräche und seine Inhalte. Aber wie gesagt, ich halte den Abschlussbericht zugehörig zu den offiziellen Daten.
Dann brauchst du einen Anwalt - und weise ihn darauf hin, dass er seine Kostenrechnung gleich der Psychotherapeutin mitschicken soll.
Wie meinst du das mit der Kostenrechnung?
Meinst du, der Anwalt macht das umsonst? Er stellt eine Rechnung aus.
Die Kostenrechnung wird aber die Psychotherapeutin nicht tragen...
Ich habe bereits schriftlich ihr mitgeteilt, dass ich diese Kopien mir abholen will. Sie hat das komplett verweigert. Und der Psychiaterin hat sie nur eine Therapiebescheinigung ausgestellt.