Wie kann ich herausfinden, ob ich heimlich unter rechtliche Betreuung gestellt wurde?
Hallo, ich habe den starken Verdacht, daß ich unter rechtliche Betreuung gestellt wurde, ohne daß es mir mitgeteilt wurde (aus 100en Gründen). Ich weiß, daß das nicht der Normalfall ist, aber es scheint diese Möglichkeit zu geben (wenn es negative gesundheitliche Auswirkungen auf den Betroffenen hätte). Dies wäre dann durch eine Ärztin nach einer ganz normalen OP geschehen. Wie kann ich das zweifelsfrei herausfinden, ohne mich durch solche Nachfragen selbst verdächtig zu machen, psychisch krank zu sein? Könnte mir das das Betreuungsgericht auch verheimlichen, wenn ich direkt danach frage? Oder was hätte ich noch für Möglichkeiten? Danke für Antworten
4 Antworten
Wenn man all die hier vorgetragenen guten Ratschläge liest, dann sollte man meinen, dass es im Betreuungssektor nur Gutmenschen geben würde und die sich hauptberuflich im Betreuungssektor tummelnden Menschen nur eins wollen, dem Wohl der Betreuten zu dienen.
Da werden weltfremde Ratschläge gegeben, die alle suggerieren wollen, dass es in unseren Rechtstaat nur eines Antrages bedarf, damit Betroffene ihre Rechte erhalten.
Angesichts dieser Beiträge frage ich mich, ob deren Absender Trolls der Betreuungsindustrie sind, sie es tatsächlich nicht besser wissen oder gar eine gehörige Portion Heuchelei mit im Spiel ist.
So lese ich,
dass man jederzeit problemlos Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen könne,
(Aber was ist, wenn dies vom Amtsgericht abgelehnt wird, z, B, mit der
Begründung, man sei nicht prozessfähig; oder mit der Begründung, dass der Betreuer gegen den man Klagen möchte, selbst Rechtsanwalt sei und diesem es überlassen bleiben müsse, ob er gegebenenfalls auch gegen sich selbst die Klage einreicht ?)
Weiter lese ich,
dass man sich jederzeit vertrauensvoll an die Betreuungsrichterin wenden könne, die dann wunschgemäß die Betreuung aufhebt oder zumindest den von der Betreuten vorgeschlagenen Vorsorgebevollmächtigten berück- sichtigt,
(Aber was ist, wenn diese Richterin jedes Gespräch ablehnt, sich in den Fluren des Amtsgerichtes versteckt, sich verleugnen lässt und den Betreuungsbeschluss nur nach Einschalten eines Anwaltes herausrückt.?)
Weiter lese ich,
dass Berufsbetreuer nur das Wohl ihrer Betreuten im Sinne habe,
(Aber was ist, wenn eine Betroffene aufgrund übler Nachrede unter gesetzliche Betreuung gestellt wurde und der anschließend eingesetzte Berufsbetreuer noch einen drauf setzte indem er verhindert, dass diese Betreute weder Unterhalt noch Unterkunft erhielt. Er tat dies aus Eigeninteresse, weil er diese Situation gegenüber dem Betreuungsgericht als Argument dafür verwenden konnte,
dass seine Betreute sich ihm entzogen hätte und nun weiterhin von ihm betreut werden müsse.
Weiter wird oftmals die Auffassung vertreten,
dass zwangseingewiesenen Betreuten in der Psychiatrie eine Wohlfühloase
erwartet und sie diese jederzeit verlassen könnten.
(Aber was ist, wenn Betroffene trotzdem ohne Rechtsgrundlage festgehalten werden und nach 20-jähriger Marter feststellen müssen – wie z.B. beim Psychiatrieopfer Vera Stein dies der Fall war – dass ihnen
erst nach einem langen Klagewege durch alle Instanzen wegen der erlittenen Folter vom Europäischen Gerichthof ein Schmerzensgeld in Höhe von 750.000 Euro zugestanden wird?)
Mein Rat ist es deshalb, sich nicht durch Beschönigungen einer
Betreuungsmannschaft einlullen lassen und unbedingt von Anfang an einen
sachkundigen Anwalt einschalten.
Wem dies allerdings aus finanziellen Gründen versagt bleibt, für den gibt es
kein Entrinnen mehr – er ist der Betreuungsmafia hilflos ausgeliefert.
Hallo,
die Antwort hast du dir schon selbst gegeben.
Du kannst einfach zum Betreuungsgericht gehen und Auskunft verlangen. Der Rechtspfleger dort kann dir auch alle weiteren Fragen beantworten, besser als das irgendjemand hier könnte.
Wir können den Fall ja nur theoretisch erläutern. Der Rechtpfleger kann dir ganz konkret Auskunft geben. Und sollte tatsächlich jemand beim Betreuungsgericht irgendwas veranlasst haben was du nicht möchtest, kannst du dir evtl. direkt einen Beratungshilfeschein holen und damit gehst du dann zu einem Anwalt.
LG Shannara
Danke für Deine Antwort.
Ich dachte nur, wenn mir eine Betreuung möglicherweise von vorneherein verheimlicht wurde (weil das Wissen davon sich negativ auf mich auswirken würde), werden sie es mir beim Gericht vielleicht auch auf meine direkte Nachfrage nicht sagen.
Außerdem haben mir 2-3 Leute davon abgeraten, direkt nachzufragen, um die dort nicht noch gerade auf mich aufmerksam zu machen, falls bislang noch nichts in der Richtung gelaufen ist.
Aber vielleicht ist das die einzige Möglichkeit, die ich habe.
Mir hat auch jemand geraten, einfach mein ganzes Geld mal abzuheben, weil das nicht gehen würde, wenn man betreut wird.
Oder gibt es sonst noch eine Möglichkeit? Beagle5
Du bist auf jeden Fall als Betroffener eingebunden in das Betreuungsverfahren. So etwas kann und darf dir nicht verheimlicht werden.
Du kannst auch problemlos beim Betreuungsgericht nachfragen!
https://de.wikipedia.org/wiki/Betreuungsverfahren#Verfahrensf.C3.A4higkeit_des_Betroffenen
wieso hast du denn diesen verdacht?