Wie lange sollte man als Versicherter Erstattungsbescheide der privaten Krankenkasse aufbewahren?
2 Antworten
Wenn die Sache zu deiner Zufriedenheit abgerechnet wurde, kannst du die Rechnungen auf Tauglichkeit fürs Finanzamt überprüfen und ggf. abheften. Die Rechnungen zum Schnupfen kannst du in den Schredder geben. Wenn du die Belege vom Finanzamt zurück hast, kommt es darauf an. Rezepte würde ich entsorgen.
Rechnungen für Brillen usw oder Zahnersatz solltest du aufheben wegen der Garantie. Und damit du weißt, wann was gemacht wurde, wie alt die Inlays sind usw.
Rechnungen über OPs würde ich aus dem gleichen Grund aufheben. In so einer Rechnung ist jeder Posten aufgeführt, der gemacht wurde. Man wird bei manchen Gelegenheiten gefragt: Wann war die OP? Dann kannst du nachsehen.
Danke, eine hilfreiche Antwort. Wolle
Wenn die Erstattung erfolgt ist, brauchst du diese Bescheide als Privatperson überhaupt nicht aufbewahren.