Rückgabe der Versicherungskarte - wer muss die Kosten der Rückgabe (Porto usw.) trägen?
Hallo allerseits,
Ich bin zum 31.08.2013 bei einer Krankenkasse gekündigt. Vor kurzem kam einen Brief, dass ich 14 Tagen habe.
Meine Frage ist: darf die Krankenkasse von mir erwarten, auf eigenen Kosten die Karte zurück zu schicken? Bin ich als ehemaliger Versichert verpflichtet auf eigenen Kosten zurück zu schicken? Oder ist die Krankenkasse verpflichtet die Kosten für Porto zu trägen?
Bitte auch die entsprechende Gesetzgebungen auch zitieren.
4 Antworten
Wenn die die Rücksendung VERLANGEN, müssen die auch einen frankierten Umschlag beilegen. Oder wenigstes einen, auf dem "Antwort" und die Adresse vorgedruckt ist. Diesen kannst Du ohne Briefmarke in den Kasten werfen.
Krankenkassen verlangen gerne Zusendungen, ohne Rückumschläge. Man könnte diese kosten von ihnen zurückfordern. Wegen 60 ct. diese Umstände?
Das hilft Dir auch, das ist nämlich nur eine Bitte. Mehr nicht. Diesen Brief unfrankiert in den Briefkasten werfen!
Die entsprechende Gesetzgebung sind die Bedingungen der Krankenkasse, die du mit Unterschrift akzeptiert hast.
Dort steht dann auch drin, was mit der Gesundheitskarte (heist die jetzt so?) im Falle der Kündigung passieren muss. In der Regel sind die Portokosten vom Versicherten zu tragen.
Wieso zurückschicken ?
Schnapp dir ne Schere und zerschnippel die Karte in kleine Teile und schmeiß sie weg.
Der KK sagst du das die Karte bereits geschreddert ist.
Du kannst sie auch persönlich abgeben, wenn Du in der Nähe bist.
Ich habe einen Antwortumschlag mit der Kennzeichnung "bitte ausreichend frankieren" bekommen. Das hilft mir nicht an dieser Stelle.