Wie schreibt man Mängelgutachten bei einer Zahnbrücke für die Krankenkasse, wenn man unzufrieden ist?
Ich habe eine Zahnbrücke bekommen und ich bin unzufrieden damit. Zwischen Zahnfleisch und Zahnbrücke ist die Lücke zu gross nach meine Meinung, obwohl es man nicht sieht. Aber ich merke es, weil die Speichel durch diese Lücke man ziehen kann und dabei kommt es zu einem unangenehmen Geräusch, das es auch mein Mann hören kann. Und es stört unwahrscheinlich und ich möchte es immer tun. Ich habe versucht mich zu kontrollieren, aber leider klappt es nicht. Und ich kann es vergleichen, weil ich auf eine andere Seite und auf das gleiche Stelle auch eine Brücke seit 9 Jahre habe und keine einzige Probleme gehabt. Ich habe diese Probleme seit mehr als einem Jahr. Ich war bei meinem Zahnarzt und er meinte das man nichts mehr machen kann. Und die Krankenkasse sagt zu mir, dass ich ein Mängelgutachten schreiben soll und nachdem wird ein andere Arzt es begutachten. Wenn ich recht habe, bekomme ich eine neue Brücke. Ich habe schon im Internet geguckt, aber leider nichts passendes gefunden.
Kann vielleicht mir jemand helfen diese Mängelgutachten mit meinen Problemen zu beschreiben. Ich habe absolut keine Ahnung wie man es macht.
Danke
2 Antworten
Hallo,
als Patient schreibt man eine Mägelrüge (kein Mägelgutachten).
Ich würde das ähnlich wie oben in der Frage schreiben. Am besten auch chronologische Daten:
Wann wurde Brücke eingesetzt? Evtl. Zeitraum zwischen Zahnziehen und Abdruck für Brücke?
Wie war es am Anfang?
Wann hat man sich (zum 1., 2. etc. Male) beim Zahnarzt deswegen gemeldet? Was hat dieser (möglichst genau) gesagt?
Der Gutachter wird Abdrücke etc. vom Zahnarzt zugeschickt bekommen?
Gruß
RHW
Danke für den Stern!
Korrektur dreier Tippfehler:
als Patient schreibt man eine Mängelrüge (kein Mängelgutachten).
Der Gutachter wird Abdrücke etc. vom Zahnarzt zugeschickt bekommen!!!!
ruf bei Deiner Krankenkasse an, die werden Dir dann einen Gutachter nennen, der sich das anschaut.
Du selbst kannst kein Gutachten erstellen - dafür gibt es Fachleute.
Danke,
aber die Krankenkasse sagt zu mir, das sie Gutachter anschalten können, wenn ich zuerst mich schriftlich Beschwerde. Und dafür muss ich Mängelgutachten schreiben .
Obwohl ich meine, das ich es nicht machen soll. Mängelgutachten soll ein Gutachter erstellen. Und von meine Seite reicht schon, dass ich mich schon da persönlich beschwert habe . Oder ?