Wie schreibt man Mängelgutachten bei einer Zahnbrücke für die Krankenkasse, wenn man unzufrieden ist?

2 Antworten

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Hallo,

als Patient schreibt man eine Mägelrüge (kein Mägelgutachten).

Ich würde das ähnlich wie oben in der Frage schreiben. Am besten auch chronologische Daten:

Wann wurde Brücke eingesetzt? Evtl. Zeitraum zwischen Zahnziehen und Abdruck für Brücke?

Wie war es am Anfang?

Wann hat man sich (zum 1., 2. etc. Male) beim Zahnarzt deswegen gemeldet? Was hat dieser (möglichst genau) gesagt? 

Der Gutachter wird Abdrücke etc. vom Zahnarzt zugeschickt bekommen?

Gruß

RHW

RHWWW  09.08.2015, 13:37

Danke für den Stern!

Korrektur dreier Tippfehler:

als Patient schreibt man eine Mängelrüge (kein Mängelgutachten). 

    

Der Gutachter wird Abdrücke etc. vom Zahnarzt zugeschickt bekommen!!!!

 

 

ruf bei Deiner Krankenkasse an, die werden Dir dann einen Gutachter nennen, der sich das anschaut.

Du selbst kannst kein Gutachten erstellen - dafür gibt es Fachleute.

Erlicheteufel 
Beitragsersteller
 06.08.2015, 14:08

Danke,
aber die Krankenkasse sagt zu mir, das sie Gutachter anschalten können, wenn ich zuerst mich schriftlich Beschwerde. Und dafür muss ich Mängelgutachten schreiben .
Obwohl ich meine, das ich es nicht machen soll. Mängelgutachten soll ein Gutachter erstellen. Und von meine Seite reicht schon, dass ich mich schon da persönlich beschwert habe . Oder ?