Wie verbindlich ist ein Kostenvoranschlag beim Zahnarzt?
Moin Liebe Community,
wie ihr aus der Überschrift entnehmen könnt habe ich folgende Frage:
Wie verbindlich ist ein Kostenvoranschlag?
Ich frage aus folgendem Grund: Ich habe mir beim Zahnarzt eine Prothese ( für sehr teuer Geld ) machen lassen.
Langes Prozedere - der vorletzte Schritt war der, dass der Zahnarzt mir ein Provisorium empfohlen hat, damit sich mein Zahnfleisch besser und ästhetischer um die zukünftige Prothese legt.
Er hat mir ein Kostenvoranschlag ausgeschrieben i.H.v. knapp 230€, womit ich auch einverstanden war & dem ganzen dann zugestimmt hatte.
Nachdem ich das Provisorium nun bekommen hatte & mich langsam daran gewöhnt habe, bekam ich eine Rechnung i.H.v. mehr als 500€!!!
Dabei hatte ich dem Arzt vorher noch mitgeteilt, dass ich für das Provisorium nicht mehr als 250€ zahlen kann & möchte, immerhin ist viel Geld schon für die Prothese draufgegangen... Laut der Aussage vom Arzt hieß es :" ... Jaaa wir haben die Laborkosten und XY vergessen...". Ich wäre lieber einen Monat ohne Zahn rumgelaufen statt die 500+€ zu zahlen.
Wie verbindlich ist denn nun dieser Kostenvoranschlag? Der Arzt hatte mich auch vorher nicht mal mehr aufgeklärt, dass es teurer wird.
6 Antworten
Er hätte dich darauf hinweisen müssen, dass es viel teurer wird. So sollte er nur 20% mehr bekommen dürfen als der Kostenvoranschlag.
Dir überlegen, ob du mit deinen Zahnarzt streiten möchtest.
Dass der Preis schwankt ist vollkommen normal. Verbindlich ist der also nicht, dass ist immerhin nur ein Kostenvoranschlag und kein vereinbarter Festpreis vorab. Dass der Preis sich aber mehr als verdoppelt hat, empfinde ich auch als recht heftig.
Sprich also nochmal mit deinem Arzt und bitte, dass er dir entgegen kommt. Und wenn nicht, würde ich über einen Arztwechsel nachdenken. Manche Zahnärzte sehen bei Zahnersatz nämlich leider nur das Geld.
Ich hatte so eine ähnliche Situation. Aber auch beim Zahnarzt. Im Endeffekt wurden die Kosten doppelt so hoch als beim Kostenvoranschlag ausgemacht wurde. Ich habe diesen Kostenvoranschlag unterschrieben dass ich mit den Kosten einverstanden bin. In meinen Augen heißt das auch dass die Kosten nicht höher werden dürfen ohne mich davor aufzuklären. Allerdings wurde wie bei dir die Behandlung durchgeführt und im Nachhinein hieß es, es sei doch teurer.
Lange Rede kurzer Sinn: ich hab den Zettel nicht umsonst unterschrieben. Hab meinem Zahnarzt eine böse Email geschrieben in der ich mit einem Rechtsanwalt gedroht habe da ohne meine Einverständnis mehr zu höheren Kosten gemacht wurde als ausgemacht. Aus "Kulanz" hab ich dann den neuen Wert nicht zahlen müssen. Sie wusste in Wirklichkeit ganz genau dass sie scheiße gebaut hat und das ganze verlieren würde.
Ich kann dir nur zum selbigen Raten
Wir müßten den genauen Wortlaut kenen, um sagen zu können ob Du ein verbindliches Angebt bekommen hast, was dann auch nurin Rechnung gestellt werden kann.
War es kein Heil- und Kostenplan den Du der Krankenkasse vorlegen mußtest, zwecks Kostenübernahme.
Ich hatte mal ein Zahnarzt der gar nicht die Kosten besprochen hat und die Behandlun begonnen hat. Den Heil- und Kostenplan hat er mir dann präsentiert undverlangt, den müsse ich unterschreiben. Ich habe nichts unterschrieben und schriftlich mitgeteilt, dass ich mich nicht mehr von ihm behandeln lasse.Daraufhin hatte ich noch ein Gepräch mit ihm, wo er die biherige Behandlung mir in Rechnung stellen wird. Ich ich sagte dann, dass ich zu einem Zahnarzt nach Polen fahre erde und ihm die Reisekosten in Rechnung stellen werde.
Die Rechnung zahlte die Krankenkasse und auch zumgroßen Teil die Rechnung des polnischen Zahnarztes.
Meiner Meinung nach ist es in deinem Fall verbindlich weil er bei seinen voranschlag einfach Posten vergessen hat. Und damit wesentlich dein Kauf beeinflusst.
Ein wenig Schwankungen muss man im Kauf nehmen da es keine Rechnung darstellt. Aber hier liegt keine Schwankungen vor sondern vorspielen falscher Tatsachen.
Und was kann/sollte ich in diesem Fall machen?