Wie wird man Heilpraktiker und darf man als HP Botox spritzen?
3 Antworten
Heilpraktiker ist in Deutschland kein anerkannter Ausbildungsberuf, es gibt keine Ausbildungs- und Prüfungsverordnung. Es gibt zwar Schulen die eine Ausbildung zum Heilpraktiker anbieten, diese unterscheiden sich jedoch aufgrund der fehlenden Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zum Teil stark in Dauer und Inhalten, die Dauer variiert zwischen ein und drei Jahren. Es ist theoretisch auch möglich, sich die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten selber anzueignen, das halte ich jedoch für ein Risiko, denn ohne eine medizinisch qualifizierte Lehrkraft, weiß man nicht ob man etwas richtig oder falsch macht. Weiterhin sollte jede medizinische Ausbildung dazu geeignet sein, die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben. Die Prüfung wird in der Regel vor einem Amtsarzt des Gesundheitsamtes abgelegt. Bald steht jedoch eine Reformierung des Heilpraktikergesetzes an, das Gesetz stammt aus dem Jahr 1939 und ist somit veraltet. Aktuell ist es jedoch noch so, wer Heilpraktiker werden möchte, muss mindestens 25 Jahre alt sein, mindestens über einen Hauptschulabschluss verfügen, körperlich und geistig für den Heilpraktikerberuf geeignet sein (Nachweis durch ärztliches Attest) und darf keine Einträge im polizeilichen Führungszeugnis haben.
Wie man Heilpraktiker wird, wurde ausreichend beantwortet.
Die Frage, ob ein HP Botox injizieren darf, verlangt nach einer differenzierten Antwort. Er darf zwar theoretisch Botox injizieren, aber er wird es nicht bekommen. Bei Botox (Clostridium-botulinum-Toxin) handelt es sich nämlich um ein verschreibungspflichtiges Medikament. Damit ein HP an Botox käme, müsste ihm ein Arzt ein Rezept ausstellen, was einem Arzt jedoch untersagt ist. Sollte ein HP also im Besitz von Botox sein, so ist die Herkunft eher dubios und dürfte entweder die Staatsanwaltschaft oder die Ärztekammer oder beide interessieren.
Hallo,
als HP darf man Botox spritzen,wenn man die entspr.Kenntnisse nachweisen kann und eine Erlaubnis nach dem HPG §1 erlangt hat.
siehe hier:
Die Ausbildung zum Heilpraktiker setzt voraus
-Mindestalter 25 Jahre
- mind. einen abgeschlossenen Hauptschulabschluß
- ein ärztl.Attest,woraus hervor geht,dass man psychisch und physisch keine Krankheiten hat,die dem Berufswunsch entgegen stehen
- ein polizeil.Führungszeugnis
- eine Ausbildung an einer zugelassenen Heilpraktikerschule
- die Prüfung vor dem Gesundheitsamt
Hoffe,ich konnte Dir ein wenig weiter helfen!
Danke für das Kompliment.-)