Hilfe Heilpraktiker

..... - (Rechnung, Abzocker, Heilpraktiker) ...... - (Rechnung, Abzocker, Heilpraktiker)

2 Antworten

Ich zitiere einmal aus einem Artikel:

" Minderjährige von 7-17 Jahren sind gemäß § 106 BGB in ihrer Geschäftsfähigkeit beschränkt.
Dies bedeutet, dass sie zwar Erklärungen, wie das Angebot zum Abschluss eines Behandlungsvertrags, abgeben können, diese jedoch zu ihrer Wirksamkeit entweder des vorherigen Einverständnisses oder der nachträglichen Genehmigung durch einen gesetzlichen Vertreter bedürfen.

Auch hier sollten Sie also besser vor der Behandlung das Einverständnis der Eltern einholen, andernfalls ist der Behandlungsvertrag „schwebend unwirksam“.
Sie müssen dann den gesetzlichen Vertreter zur Genehmigung auffordern.

Genehmigt dieser innerhalb von 2 Wochen den Vertragsschluss, ist der Vertrag rückwirkend von Anfang an wirksam.

Verweigert er jedoch die Genehmigung oder gibt er innerhalb von 2 Wochen nach der Aufforderung keine Erklärung ab, ist der Vertrag von Anfang an unwirksam.

Damit müssten Sie als Behandler nicht nur auf Ihre Vergütung verzichten, sondern auch für alle durch die Behandlung entstandenen Nachteile aufkommen und sich bei körperlichen Eingriffen wie Injektionen strafrechtlich wegen Körperverletzung verantworten."

Aus:

Sue Fritz: Rund um die Praxis – Elternsache Behandlungsvertrag: Therapie Minderjähriger aus juristischer Sicht

Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift 2012; 7(4): 53-55

Fatih0409 
Beitragsersteller
 18.11.2014, 13:15

Also so weit ich verstanden habe gold die Rechnung nicht weil die keine Einverständniserklärung von meinem eltern haben ? Und vielen Dank

Fatih0409 
Beitragsersteller
 18.11.2014, 14:01

Sind sie Anwalt ? Wenn ja dann sind die Kunden bei Ihnen richtig! Vielen vielen vielen Dank

kevin1905  18.11.2014, 15:50
@Fatih0409
Sind sie Anwalt ?

Umsonst beraten ist nicht erlaubt. ;-)

Auskunft  18.11.2014, 15:51
@kevin1905

Vielleicht sollte ich darauf hinweisen, dass Anwälte Juristen sind....

Fatih0409 
Beitragsersteller
 18.11.2014, 13:53

Reicht eine normaler Brief ? Also ich schreibe ein Brief und schicke es bzw gebe es den? Oder muss das irgend wie speziell sein ?

Auskunft  18.11.2014, 13:54
@Fatih0409

Ohne jetzt Jurist zu sein:

Hol Deine Eltern mit ins Boot.

Sie sollen dem Heilpraktiker mitteilen, dass sie mit der Behandlung nicht einverstanden sind/waren und einem Behandlungsvertrag deshalb auch nie zugestimmt hätten.

Gerne können sie auch das Zitat aus der Heilpraktiker-Zeitschrift mitliefern ;-)

Fatih0409 
Beitragsersteller
 18.11.2014, 13:28

Ich danke dir ich werde die Rechnung dann einfach ignorieren und danke dir nochmal vielmals

Bennykater  18.11.2014, 13:39
@Fatih0409

Wenn du die Rechnung einfach ignorierst, ist die Sache nicht damit erledigt - es werden Mahnungen folgen. Daher sollte m.M.n. ein entsprechender Brief an den HP geschickt werden bzw. ein Gespräch durch den Erziehungsberechtigten erfolgen.

Fatih0409 
Beitragsersteller
 18.11.2014, 13:16

Vielen Dank was soll ich dann jetzt machen die Rechnung nicht beachten oder zum Anwalt oder so gehen ?

Fatih0409 
Beitragsersteller
 18.11.2014, 13:16

Also kann ich ihn auch anzeigen weil er ohne die Einverständniserklärung die spritzen gegeben hat

Auskunft  18.11.2014, 13:22
@Fatih0409

Mmh, wohl eher nicht

  • Rechtskräftige Einwilligung nur bei nachvollziehbarer Behandlung

Die Aufklärung soll dem Patienten ermöglichen, Art, Bedeutung, Ablauf und mögliche Folgen der Behandlung zu verstehen. Er soll somit zu einer informierten Risikoabwägung in der Lage sein.
Zum Zweck der Wahrung seines Selbstbestimmungsrechts muss dem Patienten ein zutreffender allgemeiner Eindruck von der Schwere des Eingriffs und der Art der Belastungen vermittelt werden, die für seine körperliche Integrität und seine Lebensführung möglicherweise zu befürchten sind.

Darüber hinaus bedarf jede invasive Behandlungsmaßnahme (z. B. Akupunktur) der Einwilligung des Patienten, da dies strafrechtlich gesehen eine tatbestandliche Körperverletzung ist, die erst durch die Einwilligung des Patienten gerechtfertigt ist.
Rechtliche Grundlage ist die Selbstbestimmung, die für jeden Menschen grundrechtlich verbürgt ist.

Anders als beim Abschluss des Behandlungsvertrags wird im Rahmen der Selbstbestimmung jedoch nicht allein auf die starren Altersgrenzen, wie bei Beurteilung der Geschäftsfähigkeit, abgestellt. Vielmehr kommt es entscheidend auf die Fähigkeit an, die Tragweite der zu treffenden Entscheidung zu erkennen."

Es hätte von Deinen Elern bewilligt werden müssen, dass Du zum Heilpraktiker gehst. Sich dort untersuchen und vielleicht sogar behandeln zu lassen und über die fehlende elterliche Zustimmung zu nöhlen, wenn der Heilpraktiker sein Honorar haben will, das geht gar nicht.

Fatih0409 
Beitragsersteller
 18.11.2014, 14:46

Ich danke euch vielmals 😜😜😜🎉

Fatih0409 
Beitragsersteller
 18.11.2014, 12:28

Aber die wussten nichts davon

Bennykater  18.11.2014, 13:41
@Fatih0409

und sie haben der Behandlung nicht zugestimmt.

Wie in der Antwort von Auskunft gesagt wird:

Sie müssen dann den gesetzlichen Vertreter zur Genehmigung auffordern. Genehmigt dieser innerhalb von 2 Wochen den Vertragsschluss, ist der Vertrag rückwirkend von Anfang an wirksam.

Verweigert er jedoch die Genehmigung oder gibt er innerhalb von 2 Wochen nach der Aufforderung keine Erklärung ab, ist der Vertrag von Anfang an unwirksam.

Damit müssten Sie als Behandler nicht nur auf Ihre Vergütung verzichten, sondern auch für alle durch die Behandlung entstandenen Nachteile aufkommen und sich bei körperlichen Eingriffen wie Injektionen strafrechtlich wegen Körperverletzung verantworten."

Fatih0409 
Beitragsersteller
 18.11.2014, 12:13

Also muss ich nichts zahlen

dervagabund  18.11.2014, 12:22
@Fatih0409

Du nicht, aber deine Eltern.

kevin1905  18.11.2014, 15:51
@dervagabund
Du nicht, aber deine Eltern.

Welchen Vertrag haben die Eltern denn geschlossen?

Gar keinen, gegen diese besteht auch kein Anspruch!

dervagabund  18.11.2014, 18:30
@kevin1905

Wie kannst Du da so sicher sein ? Würde ein Heilpraktiker einen neuen, minderjährigen Patienten ohne Zustimmung der Eltern behandeln ? Wenn der Fragesteller aber schon früher mit Zustimmung der Eltern dort war, ist der Fall nicht mehr so einfach.