Willkürliche Preise im Sanitätshaus?
Hallo ihr,
mal angenommen ein Patient geht mit seinem Rezept für eine Bandage in ein Sanitätshaus. Der Preis für das Produkt ist 50€.
Nun geht ein zweiter Patient in das Sanitätshaus, hat aber ein Rezept eines bestimmten Arztes mit dem dieses eng zusammen arbeitet und zahlt deswegen für das gleiche Produkt nur 20€. Ist dies so zulässig? Kann ein Sanitätshaus unterschiedliche Preise verlangen, je nachdem bei welchem Arzt man war?
8 Antworten
Bei Apotheken ist es zumindest so, dass man bestimmte Preise zahlen muss, je nachdem, was der Arzt ins Rezept geschrieben hat. Ein Bekannter von mir muss regelmäßig etwas von der Apotheke beziehen, und musste anfangs immer nur 10 € zuzahlen, dann irgendwann mal deutlich mehr. Auf Nachfrage wurde ihm gesagt, dass er für den geringeren Preis eine bestimmte Angabe im Rezept durch den Hausarzt haben müsse, die er dann auch wieder bekam. Welche das ist, weiß ich aber nicht. Mit dem Sanitätshaus könnte es ähnlich sein. Möglicherweise gibt es Unterschiede zwischen Kunden, die einmalig etwas kaufen und Kunden, die diese Sache regelmäßig benötigen.
Und mit einem Rezept übernimmt ihre Krankenkasse die Kosten des Hilfsmittels für Sie. Suchen Sie sich Ihr Wunschprodukt ohne vorherige ärztliche Indikation aus, zahlen Sie den vollen Preis dafür.
Holen Sie sich eine Verordnung, wird diese zwar in den meisten Fällen nur auf die Standard-Versorgungausgestellt. Aber:
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Verträge hat das San Haus u.U. mit diversen Kassen.
Das geht nicht. Denn die Krankenkasse übernimmt die Zahlung des Hilfsmittels und man zahlst nur den Eigenanteil.
Was du schreibst, ist eh unlogisch. Der Patient bezahlt nicht das ganze Produkt, wenn er ein Rezept hat, nur den Eigenanteil.
Was jetzt das Sanitätshaus mit einem bestimmten Arzt geregelt hat, solltet du dort fragen. Wie sollen wir das wissen?
Das geht nicht aus der Frage hervor, daß es Privatpatienten waren.
Klar, daß die voll bezahlen müssen.
Aus der Frage geht auch nicht hervor, dass beide Kunden gesetzlich krankenversichert sind.
Aber dies wäre ja schon vom Ansatz her falsch, denn GKV-Versicherte zahlen ja nur einen Anteil und dieser müsste identisch sein.
Also gehe ich davon aus, dass einer privat versichert ist und der andere gesetzlich.
Das wäre logisch.....dann sollte der FS das auch so schreiben. Mit falschen Angaben kann man nichts anfangen. Danke für deine Antwort.
Nein, aber unterschiedliche Krankenkassen übernehmen manchmal unterschiedliche Leistungen.
Zudem gibt es unterschiedliche Produkte. Kniebandagen stellt Firma X her, aber auch Firma Y und Firma Z. Alle haben unterschiedliche Preise. Für die Bandage der Firma X bezahlst du 20 € dazu, während du für die Bandage der Firma Z 50 € dazu bezahlen musst.
FZ
Der Krankenkasse müsste es doch recht sein, wenn man ihnen nicht zu hohe Kosten verursacht. Ich denke mal ja, da in ihren Bedingungen auch kein Hinweis steht, dass man vor Ort im Sanitätshaus die Produkte bestellen muss.
Und genau da liegt der Fehler.
Privatversicherte zahlen den vollen Betrag!