Zahlt die Krankenkasse eine Narkose bei einer Blasenspiegelung wenn der Arzt es für erforderlich hält?
Hallo, bei einer Freundin (w18) muss ne blasenspiegelung gemacht werden, die der Arzt bei ihr jedoch lieber in Narkose mit einem Narkosearzt zusammen in seiner praxis machen möchte, da sie an Parkinson und Epilepsie leidet und die Anspannung, Angst nen Krampfanfall auslösen können. Auch ihr Neurologe empfiehlt das nur mit Narkose zu machen. Zahlt sowas die Krankenkasse wenn die Ärzte es für erforderlich halten?
P.S.: Bitte keine Antworten wie "das tut nicht weh man braucht keine Narkose" - doch die braucht sie eben!
LG
9 Antworten
Hallo, bei einer Freundin (w18) muss ne blasenspiegelung gemacht werden, die der Arzt bei ihr jedoch lieber in Narkose mit einem Narkosearzt zusammen in seiner praxis machen möchte, da sie an Parkinson und Epilepsie leidet Zahlt sowas die Krankenkasse wenn die Ärzte es für erforderlich halten?
Habe am Dienstag noch einen Beitrag bei einem Zahnarzt gelesen und es wurde bejaht, wenn die Durchführung der Untersuchung/Behandlung gefährdet ist.
Aufgrund eines unvorhersehbaren epileptischem Anfalls, bin ich fest davon überzeugt dass es möglich ist.
Natürlich muss man das vorher mit der Krankenkasse abklären.
LG
johnnymcmuff
Hallo, da brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen, natürlich zahlt die Kasse. Heute werden Darm- oder Blasenspiegelungen sowieso nicht mehr ohne Betäubung gemacht.
Deine Freundin braucht sich keine Sorgen machen, das hat mit Epilepsie überhaupt nichts zu tun. Allein durch die Narkose ist der Körper völlig entspannt und wenn sie erwacht hat sie auch keine Schmerzen. Es kann sein, dass ihr durch die Narkose noch etwas schwindelig ist. aber das vergeht.
Wenn eine med. Notwendigkeit vorliegt, was bei den vorliegenden Krankheiten gut der Fall sein kann, wird das abgerechnet und fertig.
Hier braucht niemand die Kasse zu fragen. Die Antwort wird die gleiche sein.
es muss von allen Ärzten ein Attest vorliegen, dass die Narkose zwingend notwendig ist. im Vorfeld dann mit den Attesten zusammen zur Krankenkasse gehen und einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. wenn ihr die schriftliche Zusage habt, könnt ihr die Blasenspiegelung durchführen lassen. die vorliegenden Erkrankungen lassen eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse zu.
Ja eigentlich wenn der Arzt es aus medizinischen Gründen anfordert und empfiehlt in der Regel schon.. Ruf doch einfach mal bei ihrer Krankenkasse an und frag nach sicherheitshalber :)?
Ganz im Gegenteil es führt zu Klarheit...
Ich ruf immer an wenn es irgendwas gibt was ich wissen möchte und innerhalb von 2 Minuten bin ich informiert und das zuverlässig..
Wie gesagt eigentlich zahlen Sie es aber wenn er eine Sicherheit möchte einfach anrufen und fragen...
Ruf doch einfach mal bei ihrer Krankenkasse an und frag nach sicherheitshalber :)?
Wozu das denn? Das ist überflüssig und führt allenfalls zur Verwirrung (bei Patientin und Kasse).