Zahnarztbehandlung nach Kostenvoranschlag abbrechen?
Hallo,
ich war letztes Jahr beim Zahnarzt und habe nun einen schriftlichen Kostenvoranschlag erhalten für die bevorstehende Behandlung. Ist es einfach möglich, das entweder zu ignorieren oder abzubrechen und zu einem anderen Zahnarzt zu gehen, oder birgt das Komplikationen? (Auch weil ja scheinbar die Krankenkasse "eingeschaltet" wurde)
Danke...
4 Antworten
Du hast ja noch keine Leistungen der KK in Anspruch genommen.
Aber denkst du nicht, das du die Behandlung brauchst?
Wenn es am Geld liegt, dann kannst du beim Zahnarzt Ratenzahlung beantragen.
Auch weil ja scheinbar die Krankenkasse "eingeschaltet" wurde
Noch hat Deine KK nichts damit zu tun, denn den KVA müsstest Du ja erst einreichen, um entsprechende Kosten bewilligt zu bekommen.
Solange du den Kostenvoranschlag nicht bei der Krankenkasse eingereicht hast, ist das eh egal.
Wenn du ihn schon eingereicht hast und er wurde genehmigt, hat es für die Krankenkasse eher einen fahlen Beigeschmack- nach dem Motto : Na so schlimm kann es ja nicht sein oder sollte es irgendwann noch mal zu ähnlichen Beschwerden kommen, könnten sie sagen : Da war doch mal was- jetzt ist es sicher schlimmer geworden, weil man beim ersten mal nicht gehandelt hat.
Das wäre aber seltsam- normalerweise ist das die Aufgabe des Patienten. Ich hab noch nie gehört, dass dies der Zahnarzt übernimmt.
Doch, meiner macht das auch.
Find ich absolut nicht gut - Ich würde mir das verbieten.
Ich möchte selber entscheiden, ob ich das Geld, was ich selber zahlen muss, aufbringen will oder nicht.
Mein letzter KVA ging über 5000€ Eigenbeteiligung, da hab ich eine Zeit gebraucht, habe es mit meinem Mann besprochen, hin und her gerechnet und den KVA in die Tonne gekloppt.
Ein Kostenvoranschlag ist ein Angebot. Das ist meisetns Unverbindlich und muss nicht akzeptiert werden.
Der Voranschlag wurde wohl automatisch vom Arzt bei der KK eingereicht, wenn ich das richtig verstanden habe.