'Zertifikat' gegen Lernunfähigkeit aufgrund der Psyche?

5 Antworten

Du (oder je nach Alter dein Erziehungberechtigter) kannst bei der Schulbehörde einen Antrag stellen, die Behörde wird dich dann zu einem Termin bei einem Facharzt / Amtsarzt zur Begutachtung vorladen. Der erstellt dann im Auftrag der Schulbehörde einen ärztlichen Befundbericht resp. psychiatrisches oder kinder- und jugendpsychiatrisches Gutachten. Ggf. wird zur psychologischen Diagnostik (zB Messung der Aufmerksamkeits- und Konzentrationsleistung) der schulpsychologische Dienst hinzugezogen. Die Behörde entscheidet dann auf Basis der Befunde, des Gutachtens und ggf. weiterer Stellungsnahmen über notwendige und mögliche Maßnahmen. Eine vollständige Befreihung ist eher unwahrscheinlich. Inn schweren Fällen erfolgt eine Unterbringung von 6-12 Monaten in einer kinder- und jugendpsychiatrischen Einrichtung mit Schulbetrieb in der Klinik. s. Zb https://www.uke.de/kliniken/kinderpsychiatrie/index_32565.php

Wie sollte die Schule das akzeptieren? Komplett ohne Prfüungen kann man dich ja nicht einfach versetzen. So bekommst du auch keinen Abschluss, man kann dich ja nicht durchwinken.

Wenn die Probleme nicht nur vorübergehender Natur sind, kann man (kommt auf das Bundesland an) den sonderpädagogischen Förderbedarf feststellen lassen. Falls Förderbedarf z.B. im sozial-emotionalen Bereich festgestellt wird oder eine Lernbehinderung, wird sich das natürlich auf deinen Status sprich Noten/Versetzung etc. auswirken.

Allerdings sollte man nur in eine solche Richtung gehen, wenn es nicht anders geht und nicht etwa aus Faulheit oder weil man mal kurzfristig die Kurve nicht kriegt. Denn leider ist man als Förderschüler erst mal sehr sehr vieler Zukunftschancen beraubt. Es kann also sein, dass du dir mit der Idee jetzt die Möglichkeit für immer nehmen würdest, den Beruf zu lernen der dir gefallen würde.

Statt so schwerwiegende Diagnosen anzuleiern würde ich erst mal in eine Klinik gehen und dort eine Therapie machen. Da gibt es Unterricht und gleichzeitig arbeitest du aktivan was auch immer dir zur Zeit das Leben schwer macht. So verlierst du höchstens ein Schuljahr, wenn überhaupt und schaffst dir auch keine unnötigen Hindernisse für die Zukunft,

Nein, natürlich nicht.

Maximal wäre eine Krankschreibung für besfristete Zeit möglich, aber das versäumte wirst du trotzdem nachholen müssen.

Bei bestimmten Störungen oder Symptomen können natürlich Fördermaßnahmen sinnvoll sein.

talegolas 
Beitragsersteller
 06.11.2014, 18:41

und für einen bestimmten Zeitraum? Bis es sich einigermaßen gelegt hat?

kayo1548  06.11.2014, 18:44
@talegolas

Nein, was für Noten soll man dir denn sonst in Klausuren und im Zeugnis geben?

Und wenn du das notwendige Wissen nicht hast - warum sollte man dich dann versetzen? Das macht ja überhaupt keinen Sinn, weil dann der Unterichtsstoff in der nächsten Klasse auf dem jetzigen aufbaut und du diesen ja dann wieder nicht verstehen kannst. Damit ist dir ja dann nicht geholfen.

Wie gesagt: je nachdem wäre eine vorübergehende Krankschreibung möglich - aber nachholen wirst du den Unterichtstoff natürlich müssen und ab einer gewissen Dauer wirst du evtl auch die Klasse wiederholen müssen.

Entweder Du hast für diese schwierige Zeit eine Schulunfähigkeitsbescheinigung und bleibst ganz aus der Schule raus, oder Du gehst zur Schule mit allem was dazu gehört. Wie sollen die Lehrer ansonsten Deine Zeugnisse schreiben und die Noten feststellen können ?

Wenn Du zur Zeit wirklich nicht im Stande bist, schulischen Leistungen nachzukommen, dann lasse Dich krank schreiben. Ich weiß nicht, welches Ereignis Dir geschehen ist, aber das ist möglich!