Zurück in die Familienversicherung?
Mein Sohn (18) hat ein halbes Jahr Vollzeit gearbeitet und geht nun wieder demnächst zur Schule. Ab 1.8. soll er zurück in die Familienversicherung.
Die Krankenkasse sagt, sie schicken ein Formular. Was ist, wenn ihm was passiert ab 1.8. bevor das Formular zurück geschickt ist? Noch hab ich es nicht mal bekommen. Gibt's da eine Kulanz Zeit?
3 Antworten
Hallo,
da gibt es keine Probleme: er ist auf jeden Fall krankenversichert.
Die Familienversicherung ist rückwirkend möglich. § 10 SGB V
Falls unerwartet nicht alle Voraussetzungen für die Familienversicherung erfüllt sind (z.B. Einkommenshöhe des Kindes ab 1.8. oder Krankenversicherung des anderen Elternteils), ist der Sohn weiterhin bei der bisherigen Krankenkasse versichert.
Die Familienversicherung für Schüler und Studenten ist bis zum 25. Geburtstag möglich. Wenn er nach dem 23. Geburtstag die Schule oder das Studium beendet/abbricht, endet sofort die kostenlose Familienversicherung.
Gruß
RHW
Gibt es heißt Nachversicherung bei der KK geht 4 Wochen.
Bsp. Junior hat wegen neuem Arbeitsvertrag (ab 1.11.) gekündigt. Das eigentlich zum 15. Oktober. Das es aber die Nachversicherung gibt, konnte er zum 15. September kündigen. und mal kräftig durchatmen
Stimmt das wären 6 Wochen, Mein Fehler. Ne Zeitlang war nicht sicher wann der Quereinsteigerlehrgang losging. Da ging das etwas hin und her. dann hat er zum 1.Oktober gekündigt. Womit die 4 Wochen abgedeckt waren.
Nach der versicherungspflichtigen Beschäftigung greift ja eine 30-tägige Nachversicherungszeit. Alleidings muss die Nachmeldung in die Familienversicherung in diesen 30 Tagen erfolgen. Sonst muss er einen Monat den freiwilligen Beitrag von ca 200 € zahlen.
Aber da ihr ja bereits Kontakt mit der Krankenkasse aufgenommen habt, ist die Frist gewahrt.
Das Beispiel ist irigendwie seltsam formuliert. "Zum 15. September kündigen" klingt, also ob der bisherige Arbeitsvertrag zu diesem Zeitpunkt endet. Wenn das wirklich so ist und der neue Job erst am 01.11. beginnt, dann ist der Monat überschritten und die Nachversicherung greift in dem Fall nicht. Er müsste für anderthalb Monate die KV selber zahlen.