Wird mein Lohn bei Krankenschein im Ferienjob durch Krankenkasse bezahlt?
Hallo, Ich habe einem Ferienjob bei einer Leihfirma und arbeite in der Produktion als Helfer in Vollzeit/Schicht. Ich habe ein Vertrag bis 31.07 und bin Student.
Ich habe nun 9 Tage gearbeitet und bin leider krank geworden und habe einen Krankenschein. Die von der Leihfirma meinten das Geld wird von der Krankenkasse bezahlt. Meine Frage: kriege ich mein Lohn oder müsste ich erst vier Wochen arbeiten? Oder würde ich nach der vierten Woche das Geld quasi von meinem Arbeitgeber bekommen und davor von der Krankenkasse wenn ich krank bin?
Wenn ja, muss ich was bei der Krankenkasse beantragen? Oder überweisen die mir später das Geld auf mein Konto?
Danke im Voraus
3 Antworten
In den ersten 28 Tagen (4 Wochen) eines neuen Beschäftigungsverhältnisses greift grundsätzlich die Lohnfortzahlung nicht - dann kannst Du Krankengeld bei der Krankenkasse beantragen.
Ferienjob/Student
Nun kommt es aber darauf an, welchen sozialversicherungsrechtlichen Status Du hast (wie Du bei den Sozialversicherungen durch den ArbG angemeldet wurdest).
Wenn Du als Werkstudent, als kurzfristig Beschäftigter oder als Minijobber angestellt bist, hast Du keinen Anspruch auf Krankengeld, da Du dann keine Krankenversicherungsbeiträge vom Gehalt abgezogen bekommst.
Es besteht zudem kein Anspruch auf Krankengeld, wenn Du familienversichert bist.
In diesen Fällen bekommst Du die Krankheitstage dann nicht bezahlt.
Nur wenn Du KV-Beiträge vom Gehalt abgezogen bekommst, dann hast Du Anspruch auf Krankengeld.
Dazu hättest Du dann einer Krankenversicherung beitreten müssen und Du hättest dem ArbG eine Mitgliedsbescheinigung einreichen müssen.
Wenn Du eine studentische Krankenversicherung hast, dann hast Du auch keinen Anspruch auf Krankengeld.
Wenn ich krank bin, zahlt mein Arbeitgeber weiter mein Gehalt. Nach 6 Wochen gibts dann Lohnfortzahlung von der Krankenkasse. Ich bin aber schon Jahre im Betrieb und nicht erst 9 Tage.
Die Krankenkasse weiß ja nicht mal, dass du krank bist, du musst denen erstmal den Schein schicken.
Dass die dir irgendwas zahlen, sehe ich eher als unwahrscheinlich.
Wenn nicht jetzt sogar ne Probezeitkündigung kommt, das geht ja ohne Angabe von Gründen.
Dir dürfte gar nichts zustehen. Das Lohnfortzahlungsgesetzt greift erst nach 4 Wochen Arbeit, das Recht auf Krankengeld von der Kasse erst nach 6 Wochen Krankheit.
Kann mich aber auch irren.
In den ersten 4 Wochen eines Beschäftigungsverhältnisses tritt in solchen Fällen dann die Krankenkasse mit Krankengeld ein...