Wird mein Lohn bei Krankenschein im Ferienjob durch Krankenkasse bezahlt?

3 Antworten

In den ersten 28 Tagen (4 Wochen) eines neuen Beschäftigungsverhältnisses greift grundsätzlich die Lohnfortzahlung nicht - dann kannst Du Krankengeld bei der Krankenkasse beantragen.

Ferienjob/Student

Nun kommt es aber darauf an, welchen sozialversicherungsrechtlichen Status Du hast (wie Du bei den Sozialversicherungen durch den ArbG angemeldet wurdest).

Wenn Du als Werkstudent, als kurzfristig Beschäftigter  oder als Minijobber angestellt bist, hast Du keinen Anspruch auf Krankengeld, da Du dann keine Krankenversicherungsbeiträge vom Gehalt abgezogen bekommst.

Es besteht zudem kein Anspruch auf Krankengeld, wenn Du familienversichert bist.

In diesen Fällen bekommst Du die Krankheitstage dann nicht bezahlt.

Nur wenn Du KV-Beiträge vom Gehalt abgezogen bekommst, dann hast Du Anspruch auf Krankengeld.

Dazu hättest Du dann einer Krankenversicherung beitreten müssen und Du hättest dem ArbG eine Mitgliedsbescheinigung einreichen müssen.

DerSchopenhauer  16.06.2017, 15:51

Wenn Du eine studentische Krankenversicherung hast, dann hast Du auch keinen Anspruch auf Krankengeld.

Wenn ich krank bin, zahlt mein Arbeitgeber weiter mein Gehalt. Nach 6 Wochen gibts dann Lohnfortzahlung von der Krankenkasse. Ich bin aber schon Jahre im Betrieb und nicht erst 9 Tage.

https://www.welt.de/gesundheit/specials/krankheit/article8097815/Wer-das-Recht-auf-Lohnfortzahlung-bei-Krankheit-hat.html

Die Krankenkasse weiß ja nicht mal, dass du krank bist, du musst denen erstmal den Schein schicken.

Dass die dir irgendwas zahlen, sehe ich eher als unwahrscheinlich.

Wenn nicht jetzt sogar ne Probezeitkündigung kommt, das geht ja ohne Angabe von Gründen.

Dir dürfte gar nichts zustehen. Das Lohnfortzahlungsgesetzt greift erst nach 4 Wochen Arbeit, das Recht auf Krankengeld von der Kasse erst nach 6 Wochen Krankheit.

Kann mich aber auch irren.

DerSchopenhauer  16.06.2017, 15:48

In den ersten 4 Wochen eines Beschäftigungsverhältnisses tritt in solchen Fällen dann die Krankenkasse mit Krankengeld ein...