Krankenkassenwechsel - ab wann Anspruch auf eine Mutter-Kind-Kur?

3 Antworten

Hallo,

hierfür gibt es bei den gesetzlichen Krankenkassen keine Frist. Die neue Krankenkasse kann aber nicht sehen, was in der Vergangenheit bereits gwesen ist: letzte Kur, Arbeitsunfähigkeiten, Krankenhauszeiten, ...

Ggf. einen Auszug aus dem Leistungskonto der alten Krankenkasse bei dem Kurantrag beifügen. Wichtig sind auch die Fachrichtungen der Ärzte, bei denen man bisher in Behandlung war: Orthopäden, Hautarzt, Lungenfacharzt etc.   

Wenn man nicht berufstätig, nicht alleinerziehend und nur beim Hausarzt war, stehen die Chancen für eine Kur eher schlecht.

Gruß

RHW 

AnniHanni 
Beitragsersteller
 20.04.2011, 12:22

Danke euch 3en für eure antworten. :-)

Habe bei der KK angerufen und nachgefragt und hab gestern auch gleich einen kurantrag zugeschickt bekommen. Kann aber erst ab mai alles von den ärzten ausfüllen lassen. An eine kurberatung hab ich mich auch gewandt, aber bis jetzt noch nix von denen gehört. Aber denk schon das ich gute chancen hab, da es ja einige leiden sind und die kids ja auch welche haben.

RHWWW  20.04.2011, 18:33
@AnniHanni

Wichtig ist, dass die "Leiden" von Mutter und Kind ib den Unterlagen der Ärzte vermerkt sind. Sonst wird es deutlich schwerer, die Krankenkasse von der Notwendigkeit einer Kur zu überzeugen.

das kommt ganz auf die Krankenkasse an...ruf bei deiner neuen KK an, dann hast du Gewissheit!

Erkundige dich mal hier, sie hilft dir auch bei dem Antrag und übernimmt den Schriftwechsel mit der KK: www.muttis-kurhilfe.de