Beidseitiger Kreuzbiss mit 20 Jahren, trotz jährlicher Zahntersuchung erst jetzt "entdeckt" und Kasse zahlt nicht. Muss ich damit einfach leben?

5 Antworten

Fazit: Leider ist es so das ab 20 Jahren das ganze nach GOZ 2012 Nr. 6000 und BEB berechnet wird und das ist eine Privatleistung. Warum und weshalb spielt da keine Rolle.

Fazit von mir gehe zur Verbraucherzentrale schaue wegen einer Zusatzversicherung die dort evt. greifen würde und entscheide dann was zu tun ist.

Fazit auch eine zweite Meinung würde Sinn machen

DerHans  30.05.2018, 23:27

Eine Zusatzversicherung für eine bereits bestehende Gesundheitsstörung gibt es nicht.

iQZauberzahnfee  01.06.2018, 18:40
@DerHans

Sorry aber die Erfahrung zeigt das man bei den verschiedenen Versicherung ins Kleingedruckte schauen muss, ob dies dann zum tragen kommt glaube ich kaum

Fazit die GOZ 2012 wird dort wohl greifen.

nicht ohne Grund sind Zahnärzte Zahnärzte und keine Kieferorthopäden. das ein Kreuzbiss muss nicht zwangsweise behandelt werden. und deine Beschwerden sind erst viel später aufgetreten.

da dem Zahnarzt Vorwürfe zu machen halte ich für sehr fraglich.

wenn kein operativer Eingriff zur kieferorthopädischen Behandlung notwendig ist, dann wird das auch nicht von der Kasse übernommen, egal ob das hätte jemand erkennen müssen oder nicht.

viele Kinder haben Kreuzbiss und werden nicht behandelt, denn dafür muss immer auch eine medizinische Notwendigkeit bestehen muss. also Beschwerden vorliegen. wenn das Kind über nichts klagt wird da überhaupt keine Behandlung in Betracht gezogen. nur weil was schief steht oder anders ist, muss es nicht grade gerückt werden. medizinische Notwendigkeit ist immer eine Grundvoraussetzung.

Da wirst Du auf der Grundlage eines entsprechenden fachärztlichen Gutachtens unter Umständen mithilfe eines Fachanwaltes klagen müssen.

Krankenkassen versuchen sich immer häufiger vor Leistungserbringung zu drücken. Mit ihren großen Überschüssen haben sie da ja auch allen Grund zu - Ironie off

sassenach4u  30.05.2018, 11:42

Gegen wen? Die Kasse? Warum? Die hat nichts falsch gemacht und mit 18 ist es vorbei mit der Kostenübernahme.

Seine Zahnärztin? Kann er versuchen?

Seine Eltern? Hätten sie es sehen müssen?

teafferman  30.05.2018, 16:04
@sassenach4u

Warum ich wohl zu einem Fachanwalt geraten habe?

Seit wann bitte spielt das Alter eine Rolle bei der Klageerhebung, wenn es sich um einen Behandlungsfehler handelt?

Und was sollen seine Eltern da Thema sein?

Mir wollen noch andere Fragen zu Deiner absurden Antwort einfallen. Unter dem Strich kann sie für mich nur einen einzigen Sinn machen, Deine Antwort:

Den Abbau unseres Gesundheitssystems und unseres Rechtsstaatsprinzips zu fördern.

Steht denn fest, dass deine beschwerden vom kreuzbiss kommen? Ich habe den auch und keine Beschwerden

IanC1887 
Beitragsersteller
 29.05.2018, 16:04

Der starke Verdacht wurde von zwei Kieferorthophäden bereits erwägt. Bisher habe ich leider noch kein Gutachten erstellt, da dieses einige hunderte Euro kostet.

DerHans  30.05.2018, 23:24
@IanC1887

Dann lass dir das zweifelsfrei von diesen "Experten" bestätigen. Dann kannst du ja deine Zahnärztin wegen Fehlbehandlung verklagen.

Wenn das 20 Jahre nicht gestört hat, kann es so schlimm ja nicht sein.

Natürlich verkauft dir ein Kieferorthopäde diese Behandlung gerne. Er will ja verdienen. Das ist ja sein Geschäft.

Aber wieso soll die Allgemeinheit dafür zahlen, wenn dir deine Zähne nicht gefallen?