Arzt verklagen wegen Schönheitsfehler?
Hatte vor einem Jahr eine "Mini" bauchstraffung. Die Narbe hat der Arzt so tief gemacht das fast meine ganze Schamhügel weg ist . Die Narbe ist nach unten gerutscht und es sieht sehr unnatürlich aus in Schambereich, als hätte ich nur die Schamlippen. Mein Arzt hat am Op Tag die Markierungen gemacht ohne mich zu zeigen . Ich habe ihn bei unsere Konsultation Fotos gezeigt wie ich die Narbe haben möchte. Die sogenannte "dog ears" habe ich auch. Der Arzt meint es sei alles ok, hat mir angeboten die dog ears zu entfernen und die Narbe zu entlasern. Mein Bauch ist nicht Straff und es belastet mich sehr wegen meine Schambereich. Ich wurde informiert über Komplikationen vor der Op. Aber über mein Schambereich gar nicht informiert. In Zwischenzeit habe ich mit andere Ärzte Konsultationen gehabt . Jede hat bestätigt das die Narbe viel zu tief ist . Eine hat gesagt es sei ein Schönheitsfehler. Nun meine Frage , kann ich ihn verklagen ? Wegen Körperverletzung ?
Grüsse Lena
2 Antworten
Nun meine Frage , kann ich ihn verklagen ? Wegen Körperverletzung ?
Wenn Du (zu) viel Geld, Zeit und Nerven hast, kannst Du das natürlich tun. Aber es wird erfolglos sein. Warum?
- Eine Operation, in die Du eingewilligt hast, kann keine "Körperverletzung" sein!
- Der Arzt hat Dich über mögliche Operationsrisiken ganz gewiss aufgeklärt (eventuell im Kleingedruckten des Vertrages...) und hat Dich unterschreiben lassen, dass Du diese Risiken in Kauf nimmst und "trotzdem" operiert werden möchtest. Er ist nicht verpflichtet, mögliche Mißerfolge im Detail zu schildern!
- Der Arzt hat Dir "Nachbesserung" angeboten - wenn Du davon keinen Gebrauch machen möchtest (was ich verstehen könnte, denn Dein Vertrauen in ihn dürfte geschwunden sein), so ist das Deine Entscheidung.
Wie intensiv hast Du Dich vor der OP mit den Qualifikationen dieses "Schönheitschirurgen" beschäftigt? Gerade auf dem Gebiet der Schönheitschirurgie tummeln sich leider viele selbsternannte Spezialisten... der Arzt sollte zumindest eine Facharztausbildung zum Chirurgen vorweisen und - wenn möglich - auch bereits Referenzen vorweisen können. Aber auch dann bleibt ein individuelles Operationsrisiko! Deshalb sollte man auch grundsätzlich Operationen meiden, wenn sie nicht "medizinisch notwendig" sind. Schönheitsoperationen gehören nicht zu den medizinisch notwendigen Operationen!
Wenn Du diesen Arzt verklagen wolltest, müsstest Du ein Gutachten (auf eigene Kosten...) beibringen, welches Dir explizit diesen Pfusch bestätigt. Du kannst sicher sein, dass von den Ärzten, die Dir bereits mündlich bestätigt haben, dass der Kollege da wohl gehörig gepfuscht hat, keiner bereit sein wird, dies auch schriftlich per Gutachten zu bezeugen.
Es hört sich für Dich gewiss brutal an, wenn ich dieses Fazit ziehe:
- Du kannst den "Schönheitschirurgen" verklagen, solltest Dir aber keinerlei Hoffnungen auf Schmerzensgeld o. ä. machen. "Außer Spesen nichts gewesen" dürfte der einzige "Erfolg" sein.
- Du kannst - bei diesem Arzt oder (auf weitere eigene Kosten...) einem anderen - eine Nachbesserungs-OP ordern, eine Erfolgsgarantie wird Dir auch diesmal dafür weder der eine noch der andere geben. Du hast lediglich das Risiko einer weiteren OP.
- Du kannst aber auch dieses unschöne Ergebnis als Lebenserfahrung abbuchen und versuchen, damit zu leben. Diese Möglichkeit spart zumindest Geld, Zeit und Nerven.
Die Entscheidung liegt bei Dir.
Du hast auch noch die Möglichkeit, Dich an die Schlichtungsstellen/Gutachterkommissionen der Bundesärztekammer zu wenden:
http://www.bundesaerztekammer.de/patienten/gutachterkommissionen-schlichtungsstellen/
Hallo!
Nach den Angaben zu urteilen, die du geschrieben hast kann ich nur sagen: Ja!
Gehe am besten zu deiner Krankenkasse und schildere ihr den Fall. Dann würde ich mich an einen Anwalt für Patientenrechte wenden und mit ihm ein Informationsgespräch führen, was er dazu sagt. Ob es sich lohnen würde, wie lange es dauert u.s.w. Im Verlauf einer späteren Verhandlung vor Gericht müsste der Arzt auch Einsicht in die Patientenakte gewähren.
Ärztepfusch mit Folgen ist leider keine Seltenheit. Patienten sollten sich auf jeden Fall wehren und ihre Rechte fordern. Das Gute ist, dass du Aussagen von anderen Ärzten hast, dass etwas nicht stimmt. Gut wäre, wenn du etwas mit Fotos dokumentiert hast.
Ich wünsche dir viel Erfolg, nur Mut!
Ob die anderen Ärzte das schriftlich belegen muss sie dort einfach nachfragen. Zwar heißt es in dem Bereich ja, eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus,aber es gibt sicher Ausnahmen. Das muss nicht unter einem Gutachten laufen.
Der Begriff "Nachbesserung" ist ungeeignet bei Patienten, denn schließlich ist ein Patient ein Mensch und kein technisches Gerät, bei dem man mal eben was nachreparieren kann. Nach- OPs sind ebenfalls schmerzhaft und das Ergebnis ist ebenfalls ungewiß.
Anwälte für Patientenrechte sind die idealen Ansprechpartner, da sie auf diese Fälle spezialisiert sind. Sie sagen im Vorfeld ihren Mandanten, ob sich es lohnt oder nicht. Meistens lohnt es sich, für sein Recht zu kämpfen und dazu kann ich auch nur raten!
Die Krankenkasse ist hier vermutlich "außen vor". Eine kosmetische "Straffung der Bauchhaut" ist nur in Ausnahmefällen eine Kassenleistung. Die Patientin wird das selbst finanziert haben.
Anwälte sind nicht unbedingt die besten Ratgeber in so einem Fall. Die werden tendenziell eher zum Prozess raten, auch wenn die Sache wenig Aussicht auf Erfolg hat (was hier der Fall ist). Sie verdienen schließlich ihre Brötchen damit. Die Kosten in einem zivilrechtlichen Verfahren können bei einem Urteilsspruch zugunsten des Arztes komplett auf den Kläger entfallen.
Die Meinung anderer Ärzte ist nur relevant, wenn sie als Gutachter hinzugezogen werden. Darauf wird es hier sicher hinauslaufen. So etwas kostet ebenfalls Geld.