Op Bericht herausgeben? Darf der Arzt diesen zurückbehalten?
Für versicherungstechnische Abklärung müssen wir med. Unterlagen einreichen.
Ganz ominös, dort wo die ÖVP stattfand, ist kein Bericht vorhanden. Operierender Arzt, aus anderer Klinik hat scheinbar auch keinen.
Sekretariat meinte, sie dürften diesen nur nach Rücksprache mit chirurg rausgeben,!?
Der Bericht wurde doch bezahlt! Warum wird dieser nicht rausgegeben.
Möchte diese zu meinen Akten. Geschichte wird irgendwann weitergehen, vielleicht erst in 20, 30, 40 Jahren. Bis dahin wären Berichte unauffindbar.
2 Antworten
Das Recht auf die Herausgabe des Originales an Dich hast Du nicht, da der Bericht formal Eigentum des erstellenden Arztes (bzw. der Klinik) ist. Und der berichtet auch nicht Dir, sondern dem weiterbehandelnden Arzt. Dafür braucht er aber Deine Zustimmung. Denn ohne die darf er keinem was "weitersagen". Nichtmal Deinem Hausarzt. Jedoch muß man Dir auf Verlangen Einsicht gewähren. Auch hast Du ein Recht darauf, eine Kopie zu bekommen; dafür darf der Arzt allerdings Gebühren erheben.
Das Sekretariat hatte also nur halb recht. Am besten ist es, persönlich vorstellig zu werden und darum zu bitten, Einsicht sowie eine Kopie zu bekommen. Wird das abgelehnt, hilft es, die Visitenkarte (D)eines Anwalts und Dein Handy dabei zu haben.
ich will keinen zoff mit dem arzt. sind mit der behandlung zufrieden. sind auch weitere kontrollen vorgesehen.
vielleicht hatte die sekretärin auch einen schlechten tag.
will einfach ein dossier für meine tochter anlegen. wenn in 10-80 jahren noch etwas sein sollte. vorgeschichte erspart diagnostik und kosten.
Dafür braucht er aber Deine Zustimmung. Denn ohne die darf er keinem was "weitersagen". Nichtmal Deinem Hausarzt
Nuja, selbst Juristen gehen in den meisten Fällen von konkludentem Einverständnis aus, daß zumindest der zu- bzw. überweisende Arzt in der Regel(!) einen Brief bekommen darf / soll. Es gibt ja in soweit auch eine Informationspflicht, damit der Zuweiser die evtl. erforderliche Weiterbehandlung ordentlich durchführen kann. Im Einzelfall kann der Patient dem natürlich auch widersprechen.
Auf keinen Fall darf der Arzt den Bericht einbehalten!Bei der Entlassung aus einer Klinik bekommt der Hausarzt üblicherweise den Bericht,wenn der Arzt stur bleibt würde ich zu einem geeigneten Anwalt gehen,der auf das Recht spezialisiert ist.Leider gibt es solche Fälle immer wieder.Oftmals soll was vertuscht werden.