Darf ein Kindergarten mit der Kinderärztin telefonieren wegen einer Überweisung?

2 Antworten

Dem Kindergarten darf die Kinderärztin auf jeden Fall eine Überweisung verweigern.
Es wird auch nichts bringen, denn die Leitung des Kindergarten‘s bei der Kinderärztin anruft, aber einen Versuch ist es wert.

Nur, warum sollte die Ärztin Dir als Mutter die Überweisung verweigern, dem Kindergarten jedoch nicht.


sweetkatie24 
Beitragsersteller
 17.11.2024, 18:31

Da das Kind ganz einfach faul und manchmal unhöflich ist, aber braucht keine zusätzliche Therapie usw. Das ist ganz normal im Alter von vier Jahren... Sie hat keine sprachliche oder motorische Probleme usw.

kllaura  17.11.2024, 23:17
@sweetkatie24

Das geht aber dem Kindergarten nichts an. Die haben sich dennoch um das Kind zu kümmern. Das ist Pädagogik. Das haben die (R/K)indergärtne*rinnen gelernt. Wenn jemand meine Eltern anrufen würde, und sich nach Patienten erkundigen wollten da gäbe es aber ganz sicher die passende Antwort dazu. Die müssten sich samt Pressebericht sehr warm anziehen. Und das im Sommer bei 40°C im Schatten. Und sind die Leute weiblich im Kindergarten, stimmt das *rinnen. Was rinnt ist nicht ganz dicht. Das würden die von meiner Mutter auch so gesagt bekommen. In Mannheim gab es mal ein Problem mit meinen Schwesterchen. Dann hat mein Onkel dort angerufen, der Psychiater, Die konnten sich auch sehr warm anziehen. Er leitete unverzüglich eine Beschwerde an die Caritas. Dann habe ich den Kleinen Latein beigebracht und die Kleinen beschimpften die Kindergärtnerin in Latein, nicht in Deutsch. So wurde aus dem Dummkopf eine Stultitia. Fragte die Kindergärtnerin, sagten meine Schwesterchen: "Das ist die Umschreibung für eine blonde Frau."

Charlie69  18.11.2024, 07:10
@sweetkatie24

Es tut mir leid, aber diese Antwort hat nichts mit meiner Antwort zu tun und auch nicht mit Deiner eigentlichen Frage.

Ob das Kind faul oder manchmal unhöflich ist, spielt keine Rolle, die Kinderärztin wird dem Kindergarten keine Auskunft geben. Eine Überweisung wird sie, wenn sie es für notwendig hält, Dir ausstellen.

Davon abgesehen, ist Faulheit und Unhöflichkeit kein Fall für eine Therapie, das ist eine Frage der Erziehung.

kllaura  18.11.2024, 08:54
@Charlie69

Bedinge hast du recht. Die wollen ein Gutachten sehen, ob psychisch alles in Ordnung ist und ob das Kind mit Medikamenten eingestellt ist. Damit werden Eltern unter Druck gesetzt. Bei meinen Eltern, beides Ärzte haben sie aber Pech. Und ein psychisches Gutachten macht der Bruder meines Vaters. Der meckert kräftig mit denen, schreibt eine Überweisung zum Proktologen und mit dem Clyster per os tuum in Zerebrum ist mein Vater geübt. Die sagen nichts mehr.

Jede ärztliche Betreuung geht dem Kindergarten nichts an. Das ist ärztliche Schweigepflicht. Und hat der Kindergarten den Wunsch, muss der Kinderarzt die Auskunft verweigern. Bedingt bei Krankmeldung in den Schulen, da das wie der Arbeitgeber ist. Da wird aber nur der gelbe kleine Zettel der Krankmeldung mitgegeben. Krankheiten gehen der Schule auch nichts an.