Dürfen Zahnärzte generell nicht mehr krankschreiben?
Aloha!
Bei mir geht es um folgendes, ich bin mit starken Zahnschmerzen zum Zahnarzt.
Wie sich dort rausstellte, waren es keine "Zahnschmerzen", da dieser schon tot war.
Es wurde der abgestorbene Zahnnerv gezogen und seitdem versucht mein Arzt, der Entzündung und dem Eiter Herr zu werden. Man sagte mir, es könnte auch sein das sich eine Zyste gebildet hat und man diese operativ entfernen muss. Aber man will noch abwarten.
Trotz der Benutzung von Betäubungsmittel und Schmerzmitteln, wollte der Zahnarzt mich nicht krankschreiben. Er sagte mir, der Kassenärztliche Verband (oder Verbund?) verbietet dies, da das ja "keine Operation" ist und planbar ist. Klärte mich im gleichen Atemzug aber darüber auf, das ich aufgrund der verabreichten Mittel meinen Job heute nicht ausführen darf (Stapler bis 8t und Kran bis 40t).
Und da setzt meine Frage an. Planbar? Das war der einzige freie Termin diese Woche, nach meiner regulären Arbeitszeit gab es keine freien Termine mehr und mit den Schmerzen hätte ich auch nicht zur Arbeit gekonnt. So musste ich einen Urlaubstag opfern, für etwas, worauf ich unter Garantie keinen Bock habe...
Weiß das jemand von euch, dürfen Zahnärzte tatsächlich grundsätzlich nicht krankschreiben?
3 Antworten
Natürlich darf dir ein Zahnarzt eine AU ausstellen, aber diese muß natürlich gegenüber der KK gut begründet werden können.
Ja das sehe ich auch so, dewegen wundert es mich das du nicht wenigsten für diesen Tag die AU bekommen hast.
Eine Krankmeldung hängt von der Situation ab beim Zahnarzt.
Er klärte mich ja selbst auf, das ich so nicht arbeiten darf! Und sagte mir dann, das er mich nicht krankschreiben darf. Das passt irgendwie nicht zusammen.
Zahnärzte dürfen natürlich krankschreiben. Allerdings gibt es Richtlinien, festgelegt von der Kassenzahnärztlichen Vereinigung in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen, was wiederum gesetzlich vorgeschrieben ist. Auf der AU muss eine Begründung angegeben werden, z. B. Zst.n.OP. = Zustand nach operativem Eingriff. Das ist das, was der ZA gemeint hat. Das ist auch der einzige Grund, warum wir in der Zahnarztpraxis eine AU ausstellen. Eine begonnene Wurzelkanalbehandlung wie bei dir ist kein Grund für eine AU.
Wenn die Zyste entfernt wird, dann ist das eine OP, und du kannst für diesen Tag eine AU bekommen.
Wenn du mit Zahnschmerzen während der Arbeitszeit zum Zahnarzt gehst, kannst du eine Bescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber bekommen, dass du von ... bis ... zur Behandlung in der Praxis warst
Den Hinweis, nach einer Betäubungsspritze nicht Auto zu fahŕen, gehört zur Standardaufklärung. Bei Schmerzmitteln steht das im Beipackzettel. Du kannst dich daran halten - oder auch nicht. Unsere Patienten fahren normalerweise mit dem Auto nach Hause.
Auch wenn das untergegangen ist, danke für deine Antworten. Beim zweiten und dritten mal lesen, wirkten meine eigenen Kommentare sehr pampig. So war das allerdings nicht gemeint.
Da mich das trotzdem wurmt, habe ich mich mit meiner Frage an meine Krankenkasse gewandt, die mich dann wiederum an die Kassenzahnärztliche Vereinigung meines Bundeslandes verwiesen hat. Allerdings sauschwer, da mal jemanden an die Strippe zu bekommen. Sobald ich dort eine Antwort erhalte, werde ich das für alle die es noch interessiert hier ergänzen.
Ich verstehe, mit laufender Nase (ohne Corona) wird man sogar telefonisch krankgeschrieben. Aber mit starken Schmerz- und Betäubungsmitteln bei einem Fall der eben nicht planbar war, weil es spontan auftrat und es keine anderen Termine gab gehe ich dann das nächste mal zur Arbeit. Wenn ich aufgrund der Medikation dann aber jemanden umbringe (was schnell gehen kann, wenn dir bis 35t auf den Kopf fallen) dann muss ich meinen Arsch hinhalten und habe wohl das letzte mal diesen Beruf ausgeübt. Es gibt Reglungen in diesem Land, die muss einfach nicht verstehen.
Denn das würde passieren, da ich ja wusste, das ich diese - ich nenne sie jetzt mal Medikamente - bekommen habe. Ist das gleiche wie mit dem Auto fahren, klar kann ich das machen, aber wenn dann was passiert, "am besten" noch mit Personenschaden bin ich ebenfalls der dumme.
Begründung wäre, das es keine anderen freien (zeitnahen!!!) Termine gab und ich durch die Mittel nicht arbeiten durfte ...