Gleichstellung mit Schwerbehinderten bei 2x Hüft TEP - geht das?
Ich bin 1966er Jahrgang und habe 2011 die erste Hüft TEP bekommen (li) und 2014 die zweite Hüft TEP (re). Mir wurde 2014 ein GdB von 30% vor dem Sozialgericht anerkannt. Mein Gleichstellungsantrag wurde jedoch abgelehnt. Da ich im Büro eine sitzende Tätigkeit ausübe, fehlt mir scheinbar ein Anspruch auf Gleichstellung. Kann mir jemand weiterhelfen oder wertvolle Tipps geben, ob es Sinn macht einen erneuten Antrag zu stellen und wenn ja, ob ich etwas beachten sollte?
Ich freue mich auf eure Antworten. LG Ines
2 Antworten
Hallo ..,
was ist der Hintergrund. Es geht darum das Behinderte unter Umständen dadurch einen Arbeitsplatz erlangen bzw. erhalten können! Wie das in der Realität aussieht dies ist eine andere Geschichte. Da sieht es deutlich bescheidener aus.
Also es geht ausschließlich um den Arbeitsplatz. Wenn Du gerade nicht auf Arbeitssuche bist und der Arbeitgeber kein Problem damit hat das Du zweimal krank warst wird es schwierig, die Gleichstellung zu bekommen.Die Arbeitsagentur schreibt dazu (http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/MenschenmitBehinderung/Gleichstellung/index.htm)
Was versteht man unter Gleichstellung?
Personen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber mindestens 30, können auf Antrag von der Agentur für Arbeit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten können.
Rechtsgrundlage: § 2 Absatz 3 in Verbindung mit § 68 Absatz 2 und 3 SGB IX.
Was bewirkt die Gleichstellung?
Mit einer Gleichstellung erlangt man grundsätzlich den gleichen „Status" wie schwerbehinderte Menschen.
Auswirkungen:
besonderer Kündigungsschutz,besondere Einstellungs-/ Beschäftigungsanreize für Arbeitgeber durch Lohnkostenzuschüsse sowie Berücksichtigung bei der Beschäftigungspflicht,Hilfen zur Arbeitsplatzausstattung,Betreuung durch spezielle Fachdienste.
jedoch nicht:
Zusatzurlaub, unentgeltliche Beförderung und besondere Altersrente.
Das heißt wenn Du einen Arbeitsplatz hast, der nicht bedroht ist, könnte das u.U. schwierig werden, die Gleichstellung zu bekommen. Sollte es da Aufklärungsbedarf geben der VDK und SoVD führen einmal in der Woche Sozialrechtsberatungen durch da muss man nicht zwingend Mitglied sein..!
VG Stephan.
Guten Morgen,
ich würde dir empfehlen, dass du der VDK beitrittst, (Sozialverband), es kostet ca. 6.-- EUR im Monat. Sie kümmern sich dann um sämtliche Belange, wie Anträge, Widersprüche usw.
Gute Besserung und liebe Grüße
Ich kann es dir nachfühlen, bei mir sind es beide Schultern.