Hilfe was ist erlaubt? G25 Untersuchung fur Staplerfahrer
Würde zu einer G25 Untersuchung vom Arbeitgeber angemeldet. Die wollen da eine Blutdruck und Blutzucker messung durch führen . Ein Kollege hat mir auch von einer Urin Untersuchung erzählt! Dürfen die das überhaupt? Ist das laut Gesetz nicht sogar ein eingriff in die Privatsphäre? Bitte helft mir! Danke
1 Antwort
In diesem Sinne ist der G 25 als allgemein anerkannte arbeitsmedizinische Regel anzusehen. Grundsätzlich ist die Untersuchung freiwillig, ebenso wie die Weitergabe der Untersuchungsergebnisse der ausdrücklichen Zustimmung des Untersuchten bedarf. Es sind jedoch im Unternehmensalltag Situationen denkbar, in denen die Kenntnis der Eignung für den Unternehmer unabdingbar ist.
Die Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G 25 für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten unter der Ziffer 25 (G 25) ist eine der häufigsten Untersuchungen in der Arbeitsmedizin. Dabei handelt es sich um die Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten. Trotz ihrer Bedeutung kommt es in der Praxis immer wieder zu Problemen bei der Anwendung. Dies liegt einerseits daran, dass es keine eigenständige Rechtsvorschrift gibt, die die Anwendung des G 25 verbindlich vorschreibt und andererseits daran, dass der G 25 eine flexible Anpassung an die jeweilige Tätigkeit erlaubt. Der G 25 bezieht sich nicht nur auf Fahrer von Kraftfahrzeugen, sondern unter anderem auch auf das Führen von
- Schienenfahrzeugen,
- Flurförderzeugen,
- Hebezeugen,
- Regalbediengeräten oder kraftbetriebenen Luftfahrtbodengeräten.
- Auch Steuertätigkeiten wie zum Beispiel in Stetigförderanlagen oder Überwachungstätigkeiten wie in Leitständen werden im G 25 berücksichtigt.
Lies aber bitte den gesamten Link: http://www.diemer-ing.de/newsletter/2005-10/G25.html